Mit Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des von Landesbediensteten zu tragenden Fahrtkostenanteiles wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2017 der Fahrtkostenzuschuss für Landesbedienstete neu gestaltet.
Diese Neuerungen sollen auf Initiative von LR Johannes Tratter künftig auch für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände gelten. Das Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz wird entsprechend adaptiert.
„Anlass dafür war eine offensichtliche Ungleichstellung von Gemeindebediensteten gegenüber Landesbediensteten“, informiert LR Tratter: „Durch die entsprechenden Anpassungen im Gesetzestext wird diese Benachteiligung nun ausgeräumt. Der Gesetzesentwurf der Tiroler Landesregierung befindet sich derzeit in Begutachtung.“