Geflügelpest (Vogelgrippe): Ab morgen, Donnerstag, Stallpflicht

Stallpflicht in der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs und in der Achenseeregion

  • 57 Gemeinden in Tirol als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft 
  • Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel im Hochrisikogebiet
  • Betroffene TierhalterInnen/Gemeinden werden direkt von der Behörde verständigt
  • Verpflichtende Vorsichtsmaßnahmen für Hausgeflügel auch weiterhin in ganz Tirol
  • Übertragung auf Menschen nur in seltenen Fällen bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel möglich 
  • Bislang noch kein Vogelgrippe-Nachweis in Tirol

Die für Geflügel hochanstecke Influenza Vogelgrippe des Subtyps H5N1 wurde nun auch in Oberösterreich nachgewiesen. Nach dem bestätigten Fall in einer Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025 ist damit ein zweites Bundesland betroffen. Mit morgen, Donnerstag werden daher österreichweit zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgerufen. Dort ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

In Tirol gelten ab morgen, Donnerstag, die Unterinntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen sowie die Achenseeregion als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“. Damit gilt ab morgen in 57 Gemeinden in den Bezirken Kufstein, Schwaz, Innsbruck und Innsbruck Land Stallpflicht für Geflügel. In diesem Gebiet befindet sich rund ein Viertel der Tiroler Geflügelhalter und des Geflügelbestandes - rund 1400 Halter mit rund 70.000 Stück Geflügel. Die betroffenen TierhalterInnen/Gemeinden werden direkt von der Behörde verständigt.

„Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Landesveterinärdirektor Matthias Vill. Eine Übertragung auf Menschen kann in seltenen Fällen bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel vorkommen - beispielsweise bei GeflügelarbeiterInnen – und dann grippeähnliche Symptome auslösen. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.

Verordnung tritt mit morgigem Tag in Kraft

Laut Verordnung gilt ab morgen, Donnerstag, für Betriebe in den Hochrisikogebieten mit mehr als 50 Stück Geflügel Stallpflicht. Betriebe mit weniger als 50 Stück Geflügel können ihre Tiere etwa auch durch Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Enten und Gänse müssen jedenfalls getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Die Fütterung und Tränkung der Tiere dürfen nur im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Abseits der betroffenen Gebiete sind jedenfalls auch weiterhin die bereits seit 3. November 2025 geltenden Vorsorgemaßnahmen einzuhalten. 

„Die Übertragung des H5N1 Influenzavirus erfolgt über Wildvögel. Deshalb muss der Kontakt mit Wildvögeln unbedingt vermieden werden. Im Nahbereich größerer Gewässer ist die Gefahr einer Übertragung durch Wasser- und Wildvögel auf Hausgeflügel/weiteres Geflügel besonders hoch. Deshalb gilt die Stallpflicht für die Inntalfurche von der bayerischen Grenze bis zur Imster Bezirksgrenze sowie rund um den Achensee“ erklärt der Landesveterinärdirektor.

Verpflichtende Maßnahmen für Hausgeflügel auch weiterhin in ganz Tirol

Wie in Restösterreich besteht auch in den übrigen Teilen Tirols die Gefahr einer Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel. Die Bevölkerung wird daher dringend gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Singvögel und Tauben sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Zudem sind Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen zu melden.

In Tirol wurde in dieser Saison bisher kein Fall der Vogelgrippe festgestellt. „Sollten in Tirol jedoch Fälle bei Wild- oder Hausgeflügel nachgewiesen werden, ist davon auszugehen, dass die Ampel auch in weiteren Gebieten Tirols von Orange auf Rot umschaltet“, erklärt Vill.


Geltende Vorsichtsmaßnahmen für alle GeflügelhalterInnen in Tirol (seit 3. November 2025)

  • Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
  • Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (in Tirol sind das die Regionen Inntalfurche von Kufstein bis Telfs und Achenseeregion): 

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

  • Stallpflicht: Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.

Betroffene Gemeinden in den ausgewiesenen Gebieten mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ nach Bezirken:

  • Innsbruck-Land: Absam, Ampass, Baumkirchen, Flaurling, Fritzens, Hall in Tirol, Hatting, Inzing, Kematen, Kolsass, Mils bei Hall, Oberhofen im Inntal, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling, Rum, Telfs, Thaur, Tulfes, Unterperfuss, Volders, Völs, Wattens, Zirl;
  • Innsbruck-Stadt
  • Kufstein: Angath, Angerberg, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Ebbs, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Kundl, Langkampfen, Münster, Niederndorf, Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith im Alpbachtal, Schwoich, Wörgl;
  • Schwaz: Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass im Zillertal, Terfens, Vomp, Weer, Wiesing;