Gestaltungsbeirat unter neuem Vorsitz

LR Johannes Tratter wünscht Architekt Armando Ruinelli viel Erfolg

Mit dem Ziel, mehr Qualität in städtebauliche und landschaftsprägende Projekte zu bringen, wurde von LR Johannes Tratter im Jahr 2013 ein international besetzter Gestaltungsbeirat für Tirol eingerichtet. Der bisherige Vorsitzende Christoph Mayr Fingerle übergibt nunmehr nach fünfjähriger Tätigkeit die Leitung des Gremiums an Armando Ruinelli. Als neues Mitglied rückt Andreas Meck nach. Zur persönlichen Vorstellung besuchten die im Gestaltungsbeirat wirkenden Architekten und Landschaftsplaner aus Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz diese Woche LR Johannes Tratter.

Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung

„Der Gestaltungsbeirat kann auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Insgesamt 69 Gemeinden nutzten bisher als Antragsteller das kostenlose Beratungsangebot. Aus den Anfragen und Kontakten gingen 90 Projektempfehlungen hervor. Zudem entstanden mehrere Wettbewerbe sowie Lokale Agenda 21 Prozesse. Insgesamt brachte die Einbeziehung des Gestaltungsbeirats somit für viele Gemeinden in Tirol einen Anstoß zur qualitätsvollen Weiterentwicklung“, begrüßt LR Tratter das wachsende Vertrauen in die Kompetenz der international erfahrenen ExpertInnen: „Ich wünsche dem Gremium auch 2018 in seiner neuen Zusammensetzung alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg in den Tiroler Gemeinden!“

Kostenloses Serviceangebot des Landes

Der Gestaltungsbeirat ist ein Serviceangebot des Landes und kann von den Gemeinden freiwillig und kostenlos genutzt werden. Neben der Begutachtung einzelner Bauprojekte unterstützt der Beirat auch die Landesregierung dabei, architektonische sowie städtebauliche Kriterien für die Stadt- und Ortsentwicklung zu formulieren. Alle Kosten für den anfallenden Sach- und Personalaufwand des Gestaltungsbeirats werden vom Land Tirol getragen. Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) unterliegen. Für den Gestaltungsbeirat ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung verantwortlich.