Die Abgabe der zur Stimmabgabe bereits verwendeten, unterschriebenen und verschlossenen Wahlkarte am Wahltag im Wahllokal ist nur mehr im „eigenen“ Wahllokal und nicht wie früher landesweit möglich: In anderen Wahllokalen oder anderen Gemeinden ist die Abgabe am Wahltag aufgrund der novellierten Landtagswahlordnung also – im Unterschied zur früheren Rechtslage und zu Wahlen auf Bundesebene – nicht möglich.
Hintergrund ist, dass die Briefwahlstimmen nun bereits am Wahltag von den Gemeinden und nicht mehr erst nach dem Wahltag von den Kreiswahlbehörden ausgezählt werden. Das vorläufige landesweite Gesamtergebnis liegt auf diese Weise bereits am Abend des Wahltages vor. Außerdem gibt es somit für jede Gemeinde ein vollständiges Gemeindeergebnis, weil alle Stimmen aus der jeweiligen Gemeinde (Urnenwahl und Briefwahl) auch dort ausgezählt werden.
Diese Neuerung ruft die Landeswahlbehörde in Erinnerung. Insgesamt stehen also vier Möglichkeiten zur Verfügung, mit der Wahlkarte die Stimme abzugeben: Briefwahl per Post an die Gemeinde, Briefwahl mit Abgabe bei der Gemeinde bis zum Freitag vor dem Wahltag, 14 Uhr, Abgabe der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte am Wahltag im „eigenen“ Wahllokal oder Urnenwahl im eigenen Wahllokal, wenn die Wahlkarte noch nicht unterschrieben und noch nicht verschlossen ist.
Rücksendung der Wahlkarte
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann auf verschiedene Weise retourniert werden: Man kann die Wahlkarte postalisch an die Gemeinde übermitteln. Dazu wirft man die Wahlkarte einfach in einen Briefkasten oder gibt sie bei der Post oder einem Postpartner ab. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte spätestens am Freitag, 23. Februar 2018, bei der Gemeinde einlangt. Somit sollten Wahlkarten im Inland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag, das ist der 21. Februar 2018, und im Ausland entsprechend früher aufgegeben werden.
Abgabe bei Gemeinde
Man kann Wahlkarten auch zu den Amtsstunden bei der Gemeinde (persönlich oder durch Boten) abgeben. Dies ist bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr (statt bisher 12 Uhr) möglich.
Abgabe im „eigenen" Wahllokal
Wahlkarten können auch noch am Wahltag während der Wahlzeit der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der/die WählerIn eingetragen ist, (persönlich oder durch Boten) überbracht werden. Diese Form der Übermittlung ist nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals möglich. ACHTUNG: Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden am Wahltag ist nicht möglich!
„Urnenwahl“ mit Wahlkarte
WählerInnen, die eine Wahlkarte beantragt haben, am Wahltag aber doch Gelegenheit haben, ihr Wahllokal aufzusuchen und die ihre Wahlkarte noch nicht unterschrieben und noch nicht zugeklebt haben, können am Wahltag wie andere WählerInnen im Wahllokal wählen. Dazu bringen sie die Wahlkarte und alle Unterlagen ins Wahllokal mit und geben sie der Wahlbehörde. Diese nimmt die notwendigen Eintragungen vor. Dann werden dem/r WählerIn wie allen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen übergeben und man kann in der Wahlzelle die Stimme abgeben.
Info:
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