- Finanzielle Hilfe: Deutlicher Anstieg bei entschädigten Nutztieren
- Präsenz steigt: 31 nachgewiesene Wolfsindividuen in Tirol
- Politischer Teilerfolg: Senkung Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene
- Wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Novelle des Jagdgesetzes soll Wolfsentnahme beschleunigen und erleichtern
Der Jahresbericht 2025 des Landes Tirol zu den großen Beutegreifern liegt vor. Landwirtschaftsreferent LHStv Josef Geisler berichtete heute, Dienstag, im Rahmen der Regierungssitzung über die wesentlichen Inhalte. Insgesamt zeigt die Auswertung eine stabile Situation in der Almwirtschaft, gleichzeitig aber einen deutlichen Anstieg bei den durch große Beutegreifer verursachten Schäden. Im Berichtsjahr 2025 wurden insgesamt 869 tote, verletzte und vermisste Nutztiere im Zusammenhang mit großen Beutegreifern durch das Land Tirol entschädigt. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2024 noch 403 Nutztiere. „Tirol hatte in Bezug auf die Großraubtiere immer eine klare Haltung und die Entwicklungen bestätigen den deutlichen Kurs. Die Almsaison 2025 war in vielen Regionen zwar von guten Weidebedingungen und einer insgesamt stabilen Tiergesundheit geprägt, gleichzeitig verdeutlichen die Zahlen die zunehmende Präsenz großer Beutegreifer – insbesondere des Wolfs. Die Senkung des EU-Schutzstatus war eine Notwendigkeit, ein aktives Wolfsmanagement und eine klare Kante gegen Risiko- und Schadwölfe bleibt eine zentrale Aufgabe“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.
LHStv Philip Wohlgemuth betont: „Die Rückkehr großer Beutegreifer ist eine Realität, der wir uns stellen müssen. Entscheidend ist ein verantwortungsvoller, faktenbasierter Umgang, der den Schutz der Tiere ebenso berücksichtigt wie die besonderen Rahmenbedingungen der Tiroler Alm- und Weidewirtschaft.“
Notwendige Entschädigungen deutlich gestiegen
Von den im Jahr 2025 entschädigten Nutztieren entfielen 277 auf tote Nutztiere, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 31 Prozent entspricht. Diese verteilen sich auf 252 Schafe, vier Ziegen, 16 Rinder, zwei Esel, zwei Ponys und ein Alpaka. Zusätzlich wurden 592 als abgängig gemeldete Nutztiere entschädigt – ein Anstieg von über 200 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 (192 Tiere). Im vergangenen Jahr wurden 200 Anträge auf Entschädigungszahlungen und Förderung von Futterkosten gestellt. Das Land Tirol hat rund 219.000 Euro an Entschädigung für gerissene und vermisste Weidetiere sowie rund 24.000 Euro an Beiträgen für Futterkosten für rund 560 vorzeitig von Almen abgetriebene Tiere geleistet.
Maßnahmenverordnungen und Entnahmen
Im Jahr 2025 wurden 27 Maßnahmenverordnungen für einen Schad- oder Risikowolf erlassen, mit denen jeweils eine Ausnahme zur Entnahme eines Tieres der Art Wolf erteilt wurde. Die Verordnungen erstreckten sich über ein, zwei oder drei Bezirke und betrafen die Bezirke Lienz, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kitzbühel, Landeck, Imst, Schwaz und Kufstein. Auf Grundlage dieser Verordnungen wurden sechs Wölfe entnommen – davon vier im Bezirk Lienz sowie je einer in den Bezirken Landeck und Imst. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden zwei Wölfe entnommen. Zudem wurde im Bezirk Landeck eine Maßnahmenverordnung für einen Bären erlassen, die eine Ausnahme zur Vergrämung und Besenderung eines Braunbären vorsah. Im Jahr 2025 wurde in nahezu allen Tiroler Bezirken die Präsenz großer Beutegreifer nachgewiesen. Lediglich im Bezirk Reutte gab es keinen bestätigten Nachweis.
Die Mehrheit der Nachweise basiert auf genetischen Analysen, die im Zuge von knapp 150 Begutachtungen von Rissverdachtsfällen durch AmtstierärztInnen, jagdliche RissbegutachterInnen sowie Sachverständige der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Innsbruck durchgeführt wurden. Darüber hinaus wurden über 140 weitere Meldungen – darunter Wildkameraaufnahmen, Spuren- und Sichtungsmeldungen – in Zusammenarbeit mit der Abteilung Landesveterinärdirektion, dem Tiroler Jägerverband sowie unter Einbindung österreichischer ExpertInnen des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI) fachlich beurteilt.
Wolfs-Präsenz in Tirol
Der Wolf wies auch im Berichtsjahr 2025 die mit Abstand höchste Präsenz unter den großen Beutegreifern auf. Tirolweit wurden 86 Wolfsnachweise registriert, mit einem regionalen Schwerpunkt im Bezirk Lienz. Die Nachweise erfolgten anhand genetischer Untersuchungen sowie mittels Wildkamera- und Videoaufnahmen. Insgesamt konnten mindestens 31 verschiedene Wolfsindividuen genetisch nachgewiesen werden. Das entspricht einer Zunahme von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bis auf ein Individuum, das der dinarischen Herkunftspopulation zuzuordnen ist, entstammten alle nachgewiesenen Wölfe der italienischen beziehungsweise alpinen Quellpopulation.
„Ein wirksames Wolfsmanagement braucht klare rechtliche Grundlagen, verlässliche Daten und die Möglichkeit, im Anlassfall rasch zu handeln. Das konsequent ausgebaute Monitoring liefert eine fundierte Datengrundlage und ist ein zentraler Baustein für ein faktenbasiertes Wolfsmanagement in Tirol“, betont Landwirtschaftsreferent LHStv Geisler.
Der Großteil der Schäden im Jahr 2025 ist auf Wolfsbeteiligung zurückzuführen. 232 entschädigte tote Nutztiere – darunter 214 Schafe, vier Ziegen, 13 Rinder und ein Alpaka – sowie 419 vermisste Nutztiere wurden dem Wolf als Verursacher zugeordnet. Damit entfallen rund 84 Prozent der entschädigten toten Nutztiere sowie etwa 71 Prozent der als vermisst entschädigten Nutztiere auf den Wolf. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der aufgrund von Wolfsbeteiligung entschädigten toten Nutztiere um rund 50 Prozent, jene der als abgängig entschädigten Nutztiere knapp 140 Prozent.
Weiterentwicklung des Wolfsmanagements nach Änderung des Schutzstatus
Mit März 2025 trat nach Druck aus Tirol und anderen europäischen Regionen der Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention in Kraft, wonach der Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt wurde. In weiterer Folge wurden auch die Anhänge der FFH-Richtlinie angepasst und der Wolf von Anhang IV in Anhang V überführt. „Die Entschädigung betroffener Betriebe ist eine wichtige und notwendige Unterstützung für unsere Bäuerinnen und Bauern. Gleichzeitig ist klar, dass wir uns darauf nicht beschränken können. Unser Ziel muss sein, die Zahl der Vorfälle insgesamt zu senken“, betont LHStv Geisler. Die geänderten europäischen Rahmenbedingungen eröffnen neue Möglichkeiten im Umgang mit dem Wolf.
Weitere Informationen zum Thema große Beutegreifer sowie der gesamte Jahresbericht finden sich auf der Website des Landes.
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung
Novelle des Jagdgesetzes soll Wolfsentnahme beschleunigen und erleichtern – Wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Die Tiroler Landesregierung begrüßt im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung von Behördenwegen die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes, die im dieswöchigen Februar-Landtag behandelt werden soll. Bislang wurde im Amt der Tiroler Landesregierung ein Verordnungsentwurf zur Entnahme eines Schad- oder Risikowolfs ausgearbeitet, der anschließend von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde. Anschließend wurde die Jägerschaft informiert und damit eine Entnahme ermöglicht. Anstelle des Verordnungsweges kann künftig eine praktikable Handhabe treten, um gegen Schad- und Risikowölfe vorzugehen. Künftig braucht es – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – für eine Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes nicht zwingend eine Verordnung. Stattdessen erfolgt eine Prüfung durch die Behörde und die zur Entnahme berechtigten Personen werden direkt informiert. Die Verständigung erfolgt per SMS. „Schritt für Schritt setzen wir Vereinfachungen um und orientieren uns dabei stets an der möglichst praktischen Umsetzung – ohne komplizierte Handhabungen“, sagt LH Anton Mattle. Land- und Forstwirtschaftsreferent LHStv Josef Geisler betont: „Schneller und unbürokratischer – das ist unser Ziel, wenn es um die Entnahme von Schad- und Risikowölfen geht. Das schnelle und effiziente Handeln ist wesentlich.“
Ende der Schuldenpolitik – Weg für neuen Stabilitätspakt frei: Bund, Länder und Gemeinden haben sich Ende November auf einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt geeinigt. Für Tirol hat Landeshauptmann Anton Mattle maßgeblich mitverhandelt und einen positiven Abschluss zugunsten der Länder und Gemeinden vorangetrieben. Heute, Dienstag, hat die Tiroler Landesregierung die entsprechende Vereinbarung verabschiedet. „Aus Tiroler Sicht mit einem Budgetkurs ohne neue Schulden können wir dem neuen Stabilitätspakt leicht zustimmen. Wir müssen die Diskussion über Defizite und Schulden beenden und uns stattdessen darauf konzentrieren, dass die öffentliche Hand auf Dauer nicht mehr ausgeben kann als sie einnimmt. Ich nehme für Tirol in Anspruch, dass wir unseren Beitrag leisten und mit unserer Schuldenbremse einen guten Weg eingeschlagen haben. Wir arbeiten weiter daran, den nächsten Generationen keinen Schuldenberg zu hinterlassen und die öffentlichen Defizite auf allen Ebenen zu reduzieren“, erklärt LH Mattle. Der Österreichische Stabilitätspakt setzt die unionsrechtlichen Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung für Bund, Länder und Gemeinden. Die Aufteilung erfolgt über mehrere Jahre, im Jahr 2026 beträgt die Aufteilung 73 Prozent Bund zu 27 Prozent Länder und Gemeinden, auf vier Jahre betrachtet sind es durchschnittlich rund 76 Prozent Bund zu rund 24 Prozent Länder und Gemeinden.
Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte: „Die gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte in Tirol stellen seit Jahren wichtige Einrichtungen für langzeitarbeitslose Menschen mit bestimmten Defiziten am Arbeitsmarkt dar. Diese Betriebe beschäftigen im Jahresschnitt rund 18 Transitarbeitskräfte. Das Land Tirol fördert drei Projekte mit rund 189.000 Euro für den laufenden Jahresaufwand 2026“, informiert Arbeitslandesrätin Astrid Mair. Die drei Betriebe sind: Caritas der Erzdiözese Salzburg, Caritas Laden St. Johann, Emmaus Innsbruck – Verein zur Unterstützung und Begleitung heimatloser Menschen und itworks Personalservice & Beratung GmbH, Naturwerkstatt. Die Gesamtkosten der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte im Jahr 2026 betragen rund 3,5 Millionen Euro. Die Eigenerwirtschaftung der Betriebe liegt bei etwa 57,8 Prozent (circa 2,03 Millionen Euro). Der restliche Finanzbedarf verteilt sich auf die Fördergeber Land Tirol (etwa 5,4 Prozent), das Arbeitsmarktservice Tirol (rund 17,3 Prozent) sowie die Gemeinden und das Sozialministeriumsservice (ca. 19,5 Prozent).
International School Kufstein (ISK): Die International School Kufstein bereitet SchülerInnen von der fünften bis zur zwölften Schulstufe auf eine internationale akademische Laufbahn vor. 2015/2016 startete sie mit 22 SchülerInnen, heute sind es bis zu 320. Der Unterricht findet dort überwiegend auf Englisch statt. „Die Einbettung der Schule in eine Fachhochschule ist in Österreich und weit über die Grenzen hinaus einzigartig. Die ISK Tirol hat sich als wesentliche Ergänzung zum bestehenden Ausbildungsangebot zu einem anerkannten Baustein der Bildungslandschaft in Tirol entwickelt. Dieses tolle Angebot gilt es weiterhin zu erhalten“, betont LH Anton Mattle und verweist damit auch auf die „International teachers“, die mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung im internationalen Kontext an der ISK beschäftigt sind. Die Träger der Schule (Land Tirol, Bildungsdirektion für Tirol, Erzdiözese Salzburg, FH Kufstein Tirol Privatstiftung, Industriellenvereinigung, Novartis Austria) haben sich bereits 2020 zum Einsatz solcher PädagogInnen mit Muttersprache Englisch ausgesprochen. Das Land Tirol stellt auf Antrag von LH Mattle dafür eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro bereit. Dies vor allem, um Gehaltsdifferenzen zu vergleichbaren Lehrpersonen für den Zeitraum eines Anerkennungs- bzw. Nostrifizierungsverfahrens auszugleichen. „Mit ihrem internationalen Profil, kleinen Klassen und ganzheitlichen Bildungsansatz positioniert sich die International School Kufstein Tirol als wichtige Adresse für Familien, die eine globale Ausbildung mit regionaler Verankerung suchen. Bestens ausgebildetes englischsprachiges Personal darf keine Nachteile aufgrund der notwendigen Verfahren haben“, ist Bildungslandesrätin Cornelia Hagele überzeugt.