Jetzt noch Reisedokumente vor dem Sommer beantragen

Neuausstellungen von Reisedokumenten an den Bezirkshauptmannschaften möglich

  • Online-Terminvereinbarung unter termin.tirol.gv.at oder direkt über die Land Tirol App
  • Ab 1. Juli 2025 gelten österreichweit neue Gebühren für Reisepässe und Personalausweise

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und damit für viele TirolerInnen auch der lang ersehnte Urlaub. Wer ins Ausland reist, sollte unbedingt rechtzeitig die Gültigkeit von Reisepass oder Personalausweis überprüfen. Abgelaufene Dokumente können bei den Bezirkshauptmannschaften unkompliziert neu ausgestellt werden. Um eine planbare Abwicklung von Anträgen zu gewährleisten und Wartezeiten möglichst gering zu halten, wird empfohlen, vorab telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin zu vereinbaren. Das Land Tirol bietet die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung an. Dabei können KundInnen einfach und schnell einen Termin über die Land Tirol-App oder die Website des Landes vereinbaren. Alle Informationen zu den Online-Terminvereinbarungen bei den Bezirkshauptmannschaften finden sich unter Terminvereinbarung (termin.tirol.gv.at).

„Der Sommerurlaub soll entspannt beginnen – nicht mit Stress aufgrund eines abgelaufenen Passes oder Personalausweises. Wer seine Reisedokumente rechtzeitig kontrolliert und jetzt noch beantragt, spart Geld und Nerven. Unsere Bezirkshauptmannschaften sind als Serviceeinrichtungen bestrebt, hier bestmöglich zu unterstützen und eine rasche Ausstellung zu ermöglichen“, betont LH Anton Mattle

So funktioniert die Beantragung

Anträge für Reisepässe und Personalausweise können bei jeder österreichischen Passbehörde (BH, Magistrat) gestellt werden. Zudem können Reisepässe und Personalausweise auch teilweise in der jeweiligen Wohnortgemeinde beantragt werden. Ein biometrisches Passbild nach internationalem Standard ist erforderlich. Die Passbild-Kriterien sind unter Passbild-Kriterien (bmi.gv.at) zu finden. Informationen zu allen erforderlichen Unterlagen finden sich unter Reisepass – Erforderliche Unterlagen (österreich.gv.at). Für Kleinkinder bis zwei Jahre ist das erste Reisedokument gebührenfrei, für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gebühr 30 Euro, ab zwölf Jahren 75,90 Euro. Personalausweise kosten für Kinder von zwei bis 16 Jahren 26,30 Euro und ab 16 Jahren 61,50 Euro. Ab 1. Juli 2025 gelten in ganz Österreich neue Gebühren für Reisedokumente.

Wichtig für Reisen innerhalb und außerhalb der EU

Auch innerhalb der Europäischen Union besteht eine Ausweispflicht – ein Führerschein wird dabei nicht als Reisedokument anerkannt. Für Reisen in EU-Länder wie Italien, Spanien oder Kroatien ist daher ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Innerhalb des Schengen-Raums genügt in der Regel ein Personalausweis, sofern keine zusätzlichen nationalen Vorschriften bestehen. Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums – etwa in die USA, das Vereinigte Königreich, die Türkei oder viele asiatische Staaten – ist in jedem Fall ein Reisepass verpflichtend.

Darüber hinaus sollten sich Reisende rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes informieren – insbesondere über etwaige Visumpflichten, Gültigkeitsanforderungen des Reisepasses (z. B. Mindestrestlaufzeit von sechs Monaten), Impfvorschriften, sowie Zoll- und Sicherheitsbestimmungen. 

Informationen zu Auslandsreisen – von Einreisebestimmungen bis hin zu Gesundheitstipps – bietet das Außenministerium unter www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation.