- Defizite in der Planung und Umsetzung festgestellt
- 13 Empfehlungen an die Tiroler Landesregierung
Im Rahmen einer Initiativprüfung nahm der Landesrechnungshof Tirol (LRH) die bauliche Barrierefreiheit von Gebäuden des Landes Tirol unter die Lupe. Prüfungsschwerpunkte waren insbesondere die Realisierung des Tiroler Etappenplans für die Barrierefreiheit sowie des Tiroler Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention, die beide auf dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz basierten. Die Prüfergebnisse wurden heute von LRH-Direktorin Monika Aichholzer-Wurzer im Finanzkontrollausschuss vorgestellt.
So ergab die Auswertung des LRH, dass in den Jahren von 2010 bis 2024 insgesamt 110 Maßnahmen zur Barrierefreiheit in 31 Organisationseinheiten des Landes Tirol umgesetzt wurden. Der LRH kritisierte, dass eine Berechnung der dafür aufgewendeten Finanzmittel nicht möglich war. Direktorin Monika Aichholzer-Wurzer wies bei ihrer Präsentation darauf hin, dass mangels eingeschränkter Aussagekraft der vorliegenden Evaluierungen und teils unvollständiger Dokumentation keine genaue Aussage über den tatsächlichen Erfüllungsgrad zur Barrierefreiheit getroffen werden konnte. Der LRH empfahl daher eine vollständige Neuevaluierung aller Landesgebäude, die Formulierung klarer Strategiepläne und ein verpflichtendes Barrierefreiheitskonzept bei Bauvorhaben des Landes Tirol.
Zudem regte der Landesrechnungshof an, einen „Barrierefreiheitsausweis“ für alle Landesgebäude einzuführen. Ein solcher Ausweis wäre öffentlich einsehbar und würde zeigen, wie gut ein Gebäude für verschiedene Arten von Behinderungen geeignet ist. Damit würde das Land Tirol ein Zeichen für Inklusion und Vorbildwirkung innerhalb der öffentlichen Verwaltung setzen und zur Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung beitragen.
Zum Prüfbericht: LRH-Webseite
Über den LRH Tirol
Der Landesrechnungshof prüft als Organ des Landtages u.a. die Gebarung des Landes Tirol und seiner Stiftungen, Fonds, Anstalten und Beteiligungen sowie der Tiroler Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen. Der LRH stellt fest, ob die Gebarung den Rechtsvorschriften entspricht, ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Er ist gemäß Art. 67 Abs. 2 Tiroler Landesordnung bei der Besorgung seiner Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen der Landesregierung oder des Landeshauptmannes gebunden. Seit Juli 2023 leitet Monika Aichholzer-Wurzer den LRH.
