Von allen Wählergruppen, die bei der Landtagswahl 2018 auf Wahlkreisebene antreten, sind innerhalb der gestern, Donnerstag, abgelaufenen gesetzlichen Frist Einreichungen für Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde eingelangt.
Diese Einreichungen werden durch die Landeswahlbehörde in einer Sitzung am 22. Jänner 2018 geprüft. Bis zum 23. Jänner 2018 besteht nach der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 noch die Möglichkeit der Zurückziehung eingereichter Landeswahlvorschläge. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten einzelne WahlwerberInnen auch eine allfällige Verzichtserklärung abgeben. Verzichtet ein/e WahlwerberIn, so können die Wählergruppen ihre Wahlvorschläge durch Nennung einer/s anderen Wahlwerberin/s bis 25. Jänner 2018 ergänzen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch allfällige von der Landeswahlbehörde festgestellte Mängel behoben werden.
Am 26. Jänner 2018 wird die Landeswahlbehörde in einer weiteren Sitzung die Entscheidung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge treffen. Die Verlautbarung der zugelassenen Landeswahlvorschläge erfolgt am 29. Jänner 2018 im „Bote für Tirol“.
Info:
<link https: wahlen.tirol.gv.at>wahlen.tirol.gv.at
<link https: www.tirol.gv.at verfassungsdienst>www.tirol.gv.at/verfassungsdienst