- Rund 80.000 NutzerInnen auf Digital Service Tirol – und es werden laufend mehr
- Digitale Verfahrensplattform: Programmierung gestartet, Pilotbetrieb ab 2026
- Wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Vereinfachungen bei Arbeitsmarktförderungen
Tiroler Familienpass, Online-Formulare oder Tourismus-Pflichtbeiträge einsehen: Die Plattform Digital Service Tirol des Landes bietet die Möglichkeit, verschiedene Behördengänge auf sicherem Weg digital zu erledigen. Möglich ist dies mit der ID Austria bzw. für Unternehmen mit dem Unternehmensservice Portal (USP) als Zugangsschlüssel. Rund 80.000 Personen nutzen die Plattform Digital Service Tirol bereits. Neben Privatpersonen und Unternehmen selbst können in manchen Bereichen auch bevollmächtigte VertreterInnen – z. B. RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen oder BilanzbuchhalterInnen – auf Services für ihre KlientInnen zugreifen.
Im Zuge des Tirol Konvents wird die Plattform weiterentwickelt und erweitert. Landeshauptmann Anton Mattle hat mit der Wirtschaftskammer Tirol und der Industriellenvereinigung Tirol vereinbart, dass eine digitale Verfahrensplattform geschaffen und in Digital Service Tirol integriert werden soll. Ziel ist, dass Daten nur mehr einmal eingepflegt werden müssen und später für weitere Anträge und Verfahren automatisch herangezogen werden können. Dazu laufen derzeit die datenschutzrechtlichen und technischen Vorarbeiten.
„Wir müssen die Digitalisierung nützen, um das Leben der Menschen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Kunden zu vereinfachen. Insbesondere die Tiroler Wirtschaft soll durch digitalisierte Behördenwege einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Die Plattform ‚Digital Service Tirol‘ bietet zahlreiche digitale Services. Das wollen wir weiter vorantreiben. Getreu dem ‚Once-Only‘-Prinzip sollen künftig sämtliche digitale Angebote des Landes zentral auf Digital Service Tirol gebündelt werden, um eine effiziente und benutzerfreundliche Verwaltung für alle Nutzer zu schaffen“, betont LH Anton Mattle.
„Eine moderne, digitale Verwaltung ist zentral für Tirols Zukunft und bringt klare Vorteile für Unternehmen und Bevölkerung. Mit der ID Austria und Digital Service Tirol setzen wir auf effiziente, sichere und innovative Lösungen. Unser Ziel: Verwaltungsprozesse – von Antrag bis Bescheid – vollständig digital und einfach gestalten. So stärken wir Tirol als Wirtschaftsstandort und machen Digitalisierung für alle erlebbar“, ergänzt Digitalisierungs- und Wirtschaftslandesrat Mario Gerber.
Übersicht über bestehende Services:
- Tiroler Familienpass: AntragstellerInnen haben die Möglichkeit, ihre Daten zum Familienpass – wie Personen-, Adress- oder Kontaktdaten – zu ändern, ein Kind oder eine/n Erziehungsberechtigte/n hinzuzufügen sowie einen Kartenverlust zu melden. Darüber hinaus lassen sich QR-Codes zur Verbindung mit der Land Tirol App erstellen. Interessierte können sich außerdem mittels einer interaktiven Landkarte über die Partnerbetriebe des Familienpasses (VorteilsgeberInnen) und deren Angebote informieren.
- Förderungen: Im Service „Förderungen“ werden Informationen zu Förderungen für Privatpersonen und selbständige, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen und juristische Personen bereitgestellt. NutzerInnen erhalten eine Übersicht aller für sie relevanten Förderungen, können Details zu einzelnen Förderfällen einsehen, Zahlungen zu jeder Förderung nachverfolgen und Kontaktinformationen des bzw. der zuständigen AnsprechpartnerIn abrufen.
- Online-Formulare: Online-Formulare für Förderungen aus unterschiedlichen Bereichen – beispielsweise zur Schulkostenbeihilfe – können direkt über die Plattform Digital Service Tirol eingebracht werden. Der Vorteil dabei ist, dass Antragsformulare auf Basis der Daten im BenutzerInnenprofil teilweise vorausgefüllt, diese zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden können.
- Mein Wald: Im Service „Mein Wald“ sind Daten rund um den eigenen Wald abrufbar. Es stehen die Grundstücksflächen, eine Karte sowie die im eigenen Wald durchgeführten Maßnahmen zur Einsicht zur Verfügung.
- Digitale Dokumentenmappe: Der Service „Digitale Dokumentenmappe“ dient dazu, Privatpersonen bzw. Unternehmen verschiedene Dokumente in elektronischer Form zugänglich zu machen – z. B. in Form einer digitalen Bescheidmappe, einer digitalen Dokumentensammlung oder einer digitalen Akteneinsicht.
- Tourismusbeiträge: Mitglieder der Tiroler Tourismusverbände können über Digital Service Tirol ihre Tourismus-Pflichtbeiträge einsehen. Der Service bietet eine Übersicht über aktuelles Guthaben bzw. aktuelle Rückstände im Beitragskonto, offene Beitragserklärungen sowie die Nachrichteneingänge des Mitglieds (z. B. Schreiben der Beitragsbehörde). Darüber hinaus können über die Plattform originale, amtssignierte elektronische Bescheide und Schriftstücke – auch der Vorjahre – heruntergeladen, ein aktueller Kontoauszug erstellt, Beitragserklärungen elektronisch eingebracht sowie sonstige rechtswirksame Anbringen an die Behörde gestellt werden.
Pilotbetrieb ab 2026: Digitale Verfahrensplattform wird in Digital Service Tirol integriert
Von der Antragstellung bis zur Zustellung des Bescheids: Hoheitliche Administrativverfahren (AVG-Verfahren) wie Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sollen künftig durchgängig digital abgewickelt werden können. Erreicht werden soll das durch den Ausbau des Portals Digital Service Tirol zu einer zentralen Verfahrensplattform. Ziel ist es, Bearbeitungszeiten zu verkürzen, die Verwaltung zu entlasten und Unternehmen eine einfache, schnelle und planbare Abwicklung zu bieten. Das Konzept und die Realisierung wird von Pilotbetrieben der Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung Tirol begleitet, um die Tauglichkeit und Praktikabilität der technischen Umsetzung durch Praktiker sicherzustellen. Mittlerweile ist bereits der erste Auftrag zur Programmierung ergangen. Mit Anfang 2026 soll ein Pilotbetrieb der ersten Umsetzungsphase starten und bald danach in den Echtbetrieb übergehen.
„Die digitale Verfahrensplattform ist ein digitaler Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Tirol: Sie verbindet technische Möglichkeiten mit dem Anspruch, Verwaltung effizient, transparent und serviceorientiert zu gestalten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und Tirol zum Vorreiter moderner Behördenverfahren wird“, so LH Mattle. Mehr Informationen zur digitalen Verfahrensplattform finden sich in der Presseaussendung vom 24. Juni 2025.
ID Austria als Schlüssel zu sicheren digitalen Services
Die ID Austria ist der Schlüssel zu sicheren digitalen Services – für Privatpersonen beispielsweise auch zur Plattform Digital Service Tirol. Mit der ID Austria können sich BürgerInnen unter anderem digital ausweisen, digital unterschreiben oder Behördengänge digital erledigen. In Tirol gibt es derzeit rund 390.000 ID Austria-NutzerInnen (Hinweis: Die Daten wurden seit der vergangenen Kommunikation am 6. August 2025 nochmals bereinigt und aktualisiert. Demnach nutzen deutlich mehr TirolerInnen die ID Austria als vor vier Wochen angegeben.). Allein im August 2025 wurden mehr als 5.000 ID Austrias in Tirol unter anderem an den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt. Weitere Informationen zur ID Austria finden sich unter www.digitalaustria.gv.at.
Alle Informationen zur Plattform Digital Service Tirol finden sich unter www.tirol.gv.at/digitalservicetirol. Eine Anmeldung ist unter service.tirol.gv.at möglich.
Vereinfachungen bei Arbeitsmarktförderungen – wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Im Rahmen des Tirol Konvent, dem Weiterentwicklungsprozess der Tiroler Landesverwaltung, wird auch das Förderwesen des Landes vereinfacht, beschleunigt und entrümpelt. Für Landeshauptmann Anton Mattle steht insbesondere die Treffsicherheit im Mittelpunkt. „Der Tirol Konvent orientiert sich an den Bedürfnissen der Tirolerinnen und Tiroler. Eine Förderung darf kein Dauerzustand sein, sondern soll Menschen in außergewöhnlichen Situationen helfen und guten Ideen bis zur Marktreife verhelfen. Dabei geht das Land sparsam, treffsicher und zielgerichtet vor“, ist LH Mattle überzeugt. Wenn jemandem eine Förderung zusteht, soll diese aber auch möglichst rasch und rechtssicher ankommen. In der Vergangenheit ist es im Arbeitnehmerbereich zu Rückforderungen von fehlerhaften Antragstellungen gekommen, da Kontrollen der korrekten Antragsstellung erst nach Auszahlung der Förderungen erfolgt sind. Dadurch entstand eine Unsicherheit für die FördernehmerInnen. Nun führt das Land Tirol einen Paradigmen- und Systemwechsel bei arbeitsmarktpolitischen Förderungen durch. Bei relevanten Förderungen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit werden künftig Stichprobenkontrollen von beantragten Förderungen durchgeführt, anstatt die Überprüfung bis nach der Auszahlung hinauszuzögern. Damit gibt es für AntragstellerInnen die Sicherheit, dass sie ihre ausbezahlte Förderung zurecht erhalten haben. Zudem werden die zuständigen MitarbeiterInnen immens entlastet. „Wir vertrauen den Tirolerinnen und Tirolern. Wie auch beim Tirol-Zuschuss setzen wir auf rasche und stichprobenartige Kontrollen, um die Treffsicherheit der Förderungen sicherzustellen. Gleichzeitig beschleunigt sich die Auszahlung, erhöht sich die Rechtssicherheit und verringert sich der Verwaltungsaufwand“, ist LH Mattle von diesem Ansatz überzeugt.