Die UN-Behindertenkonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die auch von Österreich ratifiziert wurde, sieht die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung vor. Eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele ist das Persönliche Budget: „Das persönliche Budget ermöglicht es Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen, welche Leistungen und Unterstützungen sie wann und in welcher Form in Anspruch nehmen wollen“, erläutert Soziallandesrätin Christine Baur. Anstelle von Sachleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen eine Direktzahlung. Über dieses Geld können sie für ihre notwendige Unterstützung frei, aber zweckgebunden und mit Verwendungsnachweis verfügen.
In Tirol wurde das Persönliche Budget als Pilotprojekt mit neun Personen erprobt. Geklärt werden sollte damit, ob dadurch die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, eine Verbesserung und Vereinheitlichung der konkreten Unterstützungssituation erreicht und die Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige entlastet werden. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation durch das Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck unter der Leitung von Lisa Pfahl wurden die ProjektteilnehmerInnen zu oben anführten Punkten befragt. „Die meisten Befragten waren sehr zufrieden mit dem Persönlichen Budget. Das Recht auf Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung im Alltag wurde von allen Beteiligten als besonders positiv bewertet – sie können mit dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, wer für sie wann arbeitet und haben ihre finanziellen Belange selbst in der Hand“, berichtet Pfahl. Denn das Persönliche Budget eröffnet den Menschen mit Behinderungen selbst zu entscheiden, ob sie Dienstleistungen über die Träger in Anspruch nehmen oder Persönliche AssistentInnen im ArbeitgeberInnenmodell anstellen.
Selbstbestimmter Alltag durch flexibel einsetzbare Leistungen
„Insgesamt schilderten alle Budgetbezieherinnen und -bezieher, dass sie durch das Persönliche Budget selbstständiger, flexibler und autonomer geworden sind. Sie können mehr Kontrolle ausüben und selbst Chefinnen und Chefs sein“, betont Pfahl. Damit werden insgesamt auch die Selbstbestimmung in der Lebensführung und die Flexibilität in der Lebensplanung gefördert, indem die Assistenz passgerecht und auf die eigenen, im Alltag zum Teil unvorhersehbaren persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt werden kann.
„Die Ergebnisse zeigen, dass das Recht auf Entscheidungsfreiheit durch das Persönliche Budget gefördert wird. Die Selbstbestimmung im Alltag nimmt zu und der Einsatz von Assistenzleistung und das Erlernen von Assistenzanleitung stellen einen Motor für Selbstbestimmung in weiteren Lebensbereichen dar. Darüber hinaus ist das Persönliche Budget eine Möglichkeit, pflegende Angehörige zu unterstützen“, fasst Pfahl zusammen.
Persönliches Budget im Tiroler Teilhabegesetz verankert
Das Pilotprojekt wird bis 1. Juli dieses Jahres fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt tritt dann das Tiroler Teilhabegesetz in Kraft, dessen Bestimmungen auch die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets vorsehen. „ Individuell, gezielt und flexibel – das sind die Wünsche von Menschen mit Behinderungen, wenn es um die Unterstützungsleistungen für die Bewältigung des Alltags geht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, aus Deutschland und nun auch aus dem in Tirol durchgeführten Pilotprojekt zeigen, dass das Persönliche Budget zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Entlastung der Angehörigen und zu mehr Selbstbestimmung sowie gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führt. Damit wird den wesentlichen Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, nämlich Selbstbestimmung und Empowerment, entsprochen. Das Persönliche Budget ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, ist LRin Christine Baur überzeugt.