- Schulkostenbeihilfe als Beitrag zu Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
- Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland, wie beispielsweise Landschul- und Sportwochen
- Bilanz 2024: 9.211 Anträge bewilligt und 2,7 Millionen Euro ausbezahlt
- Unterstützung gilt für Familien mit Pflichtschulkindern (erste bis neunte Schulstufe)
- Für die Schulkostenbeihilfe kann das gesamte Kalenderjahr über angesucht werden
Das neue Schuljahr beginnt und vielfach stehen verschiedene Kosten rund um den Schulbesuch an – seien es Kosten für diverse Anschaffungen für den Unterricht oder für Schulveranstaltungen im Inland wie zum beispiel Landschul- und Sportwochen. Das Land Tirol unterstützt deshalb mit der Schulkostenbeihilfe und der Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland Familien mit Pflichtschulkindern (erste bis neunte Schulstufe). Für die Schulkostenbeihilfe kann das ganze Jahr über angesucht werden.
„Allen voran wollen wir einkommensschwächere Familien durch Beiträge für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland unterstützen. Dazu zählt die Schulkostenbeihilfe genauso wie die Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen. Wegen fehlender finanzieller Mittel soll kein Kind in Tirol Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einer gemeinsamen Schulwoche nicht dabei sein können“, betont Familienlandesrätin Astrid Mair und verweist nochmals auf die hohe Nachfrage: „Allein im vergangenen Jahr 2024 wurden 9.211 Anträge bewilligt und insgesamt rund 2,7 Millionen Euro an Familien zur Auszahlung gebracht.“
Beantragung der Förderung das ganze Jahr über online möglich
Die Schulkostenbeihilfe kann zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter (erste bis neunte Schulstufe) einmal für das jeweilige Schuljahr beantragt werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.
Die Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland kann ebenso für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen. SchülerInnen einer allgemein bildenden höheren Schule können beim Bildungsministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe bzw. www.tirol.gv.at/generationen.