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Sitzung des Europarat-Ministerkomitees in Kiew, Ukraine

Klares Bekenntnis zur Stärkung lokaler und regionaler Demokratien in Europa

Schwerpunkte der heutigen Sitzung der für lokale und regionale Regierungen zuständigen MinisterInnen des Europarates, die im aktuellen Vorsitzland des Ministerkomitees Ukraine stattfindet, waren u.a. die Möglichkeiten einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Stärkung regionaler und lokaler Demokratien sowie die Verbesserung der Menschenrechtslage auf lokaler und regionaler Ebene.

Landtagspräsident Herwig van Staa, der in Vertretung der österreichischen Innenministerin Mikl-Leitner die österreichische Delegation anführte, wies in seiner Rede vor dem Plenum einmal mehr auf die Bedeutung der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen in Europa hin. Van Staa, der ja auch Präsident der Kammer der Regionen des KGRE im Europarat ist, begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die immer stärkere Zusammenarbeit der europäischen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis in Organisationen wie RegLeg (Konferenz der Präsidenten der gesetzgebenden Regionen), CALRE (Konferenz der Präsidenten der Parlamente von gesetzgebenden Regionen) oder im Ausschuss der Regionen.

Breiter Raum wurde im Plenum auch der Diskussion über eine konkrete Verbesserung der Menschenrechtslage auf lokaler und regionaler Ebene gegeben. Hier unterstrich van Staa die wichtige Rolle, die den Regionalparlamenten und deren Kontrollorganen in diesem Zusammenhang zukommt. Gerade bei der Bekämpfung von Korruption und der Sicherstellung von Transparenz in den öffentlichen Aufgaben würden Ombudsleute und Rechnungshöfe einen wesentlichen Bereich abdecken: „Deren Aufgabe ist es schließlich, für Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Verwaltung zu sorgen. Es muss uns daher ein besonderes Anliegen sein, Ombudsleute und Rechnungshöfe sowohl auf regionaler als auch auf kommunale Ebene zu stärken.“

Das Ministerkomitee einigte sich schließlich in einer eigenen Resolution auf die Fortschreibung der in der „Utrecht Agenda“ vom 17. November 2009 gesetzten Prioritätenliste, die u.a. die Förderung einer guten Regierungsführung und der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorsieht. Besonders hervorgehoben wurde weiters die Bedeutung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und der Referenzrahmen für regionale Demokratie, mit dem ja unmittelbar Menschenrechtsbelange zusammenhängen, wie z.B. die volle Beteiligung aller BürgerInnen am politischen Leben und die damit zusammenhängenden Fragen der Chancengleichheit und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.