- Manuelle Prüfung und Freigabe durch SachbearbeiterInnen in Gewerbebehörden in vielen Fällen nicht mehr notwendig
- Vorteil für Ansuchende: Eintragung im Gewerberegister innerhalb von Sekunden, Wegfall von Wartezeiten
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Jagdprüfung – Vereinfachung bei Urkundenvorlage
Um ein Gewerbe in Österreich und damit auch Tirol auszuüben, benötigt jedes Unternehmen eine Gewerbeanmeldung und eine Eintragung ins Gewerberegister GISA (Gewerbeinformationssystem Austria). Bisher war dazu eine gewerbebehördliche manuelle Prüfung und Freigabe durch eine/n SachbearbeiterIn notwendig. Mit 7. Jänner 2026 wurde auch in Tirol der Prozess der Abwicklung von Gewerbeverfahren mittels GISA-Express automatisiert und damit die zweite Entbürokratisierungsmaßnahme im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Verfahren wie Gewerbeanmeldungen, die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung oder die Eintragung weiterer Betriebsstätten können mittels GISA-Express nun mit wenigen Klicks rasch, unkompliziert und unbürokratisch von zu Hause oder vom Büro aus erledigt werden. Der Vorteil für UnternehmerInnen: Eine deutliche Verfahrensbeschleunigung und keine Wartezeiten – die Lücke zwischen manueller Prüfung und Vorliegen der Anmeldung wird geschlossen. Das GISA-Express-Verfahren startet vorerst für Einzelunternehmen, für Gesellschaften soll das Verfahren im Laufe des Jahres weiter ausgebaut werden.
„Mit dem neuen GISA-Express-Verfahren erhalten Personen, die ein Gewerbe anmelden, künftig automatisch per Knopfdruck den Nachweis zur Gewerbeberechtigung. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung. Diese digitale Vereinfachung zeigt, wie wir Bürokratieabbau konkret leben – ganz im Geist der Reformbestrebungen, die auch der Tirol Konvent aktuell vorantreibt“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.
Wirtschaftslandesrat Mario Gerber ergänzt: „Mit GISA-Express machen wir die Gewerbeanmeldung einfacher und schneller als je zuvor. Die Eintragung im Gewerberegister ist damit innerhalb von Sekunden öffentlich sichtbar – das spart Zeit und erspart Unternehmerinnen und Unternehmern das Warten auf die behördliche Freigabe. Das stärkt den Unternehmergeist und sorgt für mehr Tempo bei Unternehmensgründungen. Nicht zuletzt stärken wir damit auch den heimischen Wirtschaftsstandort.“
Ausgenommen von GISA-Express bleiben Verfahrensschritte im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsgewerben – z. B. Arzneimittel, Pyrotechnikgewerbe, Waffengewerbe oder Anträge auf Feststellung der individuellen Befähigung.
Die Anwendung GISA-Express ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus abrufbar.
Jagdprüfung – Vereinfachung bei Urkundenvorlage – Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Bereits in den ersten Jänner-Tagen hat Landeshauptmann Anton Mattle die erste Entbürokratisierungsmaßnahme des neuen Jahres beauftragt. Wer in Tirol für eine Jagdprüfung zugelassen werden möchte, muss derzeit neben einer Teilnahmebestätigung an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes unter anderem auch eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Dies wird nun im Rahmen des Tirol Konvents vereinfacht: Für angehende JägerInnen entfällt der Gang zur Gemeinde künftig grundsätzlich. Damit die Geburtsurkunde bei der Gemeinde nicht mehr extra beantragt und vorgelegt werden muss, werden die rechtlichen Bestimmungen geändert: Künftig ist – ergänzend zur Teilnahmebestätigung am Ausbildungslehrgang – lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis wie Pass, Personalausweis oder Führerschein vorzulegen. „Der Tirol Konvent umfasst viele Maßnahmen auf unterschiedlichsten Ebenen, die in Verbindung mit der Verwaltung stehen. Mit jedem Schritt, der einfachere Abwicklungen und Verfahren ermöglicht, kommen wir unserem Ziel, die Verwaltung insgesamt zu vereinfachen und zu modernisieren, ein weiteres Stück näher“, ist LH Anton Mattle überzeugt.