• (Dieser Artikel ist älter als ein Jahr)

Tiroler Landtag beschließt neues Gesetz für Landesgedächtnisstiftung

Schul- und Studienbeihilfen bis 2034 gesichert

Der Tiroler Landtag hat in seiner heutigen Sitzung der Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung bis zum Jahr 2034 - dem 225. Jahrestag der Erhebung von 1809 – zugestimmt. Zuletzt wurde die Laufzeit des Gesetzes im Jahr 2002 bis zum Jahr 2017 verlängert.
Die Landesgedächtnisstiftung hat sich zu einer wichtigen Einrichtung entwickelt, die sozial bedürftige SchülerInnen und StudentInnen unterstützt, die keinen Anspruch auf eine Schul- bzw. Studienbeihilfe des Bundes haben. Damit ist es möglich, sozial bedürftige Familien finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass kein Jugendlicher aus Tirol eine begonnene schulische oder wissenschaftlich-universitäre Ausbildung abbrechen muss. Damit Studierende aus Tirol an den einzelnen Studienorten in Österreich kostengünstig wohnen können, werden Einweisungsrechte in StudentInnenheimen in ganz Österreich angekauft.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung von Maßnahmen des kulturellen Erbes in Tirol. Im Rahmen dieses Schwerpunkts werden in erster Linie Restaurierungsmaßnahmen, die an kulturhistorisch bedeutsamen öffentlichen Sakral- und Profanbauten vorgenommen werden, und infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung finanziell unterstützt.
„Neben der Förderung einzelner Initiativen und der Förderung der regionalen Entwicklung ist dem Kuratorium der LGST die regionale Ausgewogenheit der bereitgestellten Gelder ein wichtiges Anliegen“, betont Landtagspräsident Herwig van Staa, der auch Vorsitzender des Kuratoriums der Landesgedächtnisstiftung ist. Zudem zeige die Erfahrung, dass die bereitgestellten Gelder in erster Linie heimischen Firmen zu Gute kommen. „Die Förderungstätigkeit der Landesgedächtnisstiftung trägt somit auch zur Sicherung der Arbeitsplätze in Tirol und der Erhaltung des hohen Standards der Handwerkskunst der heimischen Betriebe bei“, so van Staa.
In den letzten 5 Jahren hat die Landesgedächtnisstiftung für die genannten Förderungsschwerpunkte insgesamt einen Betrag in Höhe von ca. 20,9 Mio. Euro ausgeschüttet.
Als besonders prägnantes Beispiel für die Fördertätigkeit der LGST kann die Restaurierung von Altfinstermünz angeführt werden. Die Talsperre Altfinstermünz stellte schon zur Zeit der Römer eine wichtige Straßenverbindung von Donauwörth in den oberitalienischen Raum(Via Claudia Augusta) und dem Engadin dar. Bis 1779 war Altfinstermünz eine wichtige Zollstation.
Mit der Restaurierung der gesamten Anlage sowie der Realisierung weiterer zum Teil von der EU geförderter Projekte, wie beispielsweise der Errichtung eines grenzüberschreitenden Radwegs, ist es den Projektbetreibern gelungen, erstmals eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der umliegenden Gemeinden in Tirol, in Südtirol und im Engadin ins Leben zu rufen, da diese jährlich sowohl finanzielle Mittel als auch Sachleistungen bereitstellen. Zudem wurde im Rahmen der Restaurierung der alten Mauern auch ein Seminar zur Qualifizierung historischer Handwerkstechniken mit 15 Steinmaurern aus Tirol veranstaltet. Es finden auch laufend Führungen durch die Anlage statt. Über 10.000 BesucherInnen haben sich in den letzten Jahren vom Fortschritt der Arbeiten überzeugen können.
Die Gesamtkosten für Altfinstermünz werden sich auf ca. 5,00 Mio. belaufen. Die Landesgedächtnisstiftung stellt für die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen, die im Zuge der Restaurierung der Kapelle und des Klausenturms entstehen, einen Betrag in Höhe von 360.000,- zur Verfügung. Die restlichen Kosten werden von den Gemeinden, den Tourismusverbänden der Region, durch Spenden, Mitgliedsbeiträgen und durch Subventionen der öffentlichen Hand aufgebracht. Zudem wurden über 10.000 freiwillige Arbeitsstunden/Jahr unentgeltlich geleistet.