- Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes
- Jägerschaft bereits informiert
In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. (Bezirk Kitzbühel) wurde gestern, Dienstag, ein totes Rind aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin, ebenfalls gestern, Dienstag, besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes. In der Nähe des Fundortes konnte zudem eine Losung sichergestellt werden. Diese wird gemeinsam mit den bei der Begutachtung entnommenen Proben zur genetischen Untersuchung an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien geschickt.
Die Tiroler Landesregierung hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Damit sind aktuell insgesamt elf Abschussverordnungen aufrecht. Eine im Ötztal, drei im Bezirk Innsbruck Land, vier im Tiroler Unterland und drei weitere im Bezirk Lienz. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr 14 Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.