- Verletztes Rind im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T.
- Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes
- Jägerschaft bereits informiert
In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. (Bezirk Kitzbühel) wurde am vergangenen Wochenende ein verletztes Rind aufgefunden. Nach Begutachtung durch den zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes.
Die Tiroler Landesregierung hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben heute, Dienstag, eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt bis Ende Oktober in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 23 Abschussverordnungen erlassen. Mit der gegenständlichen Verordnung sind davon ab morgen, Mittwoch, noch acht Abschussverordnungen aufrecht. Drei davon im Bezirk Innsbruck-Land, drei im Tiroler Unterland, eine im Bezirk Landeck und eine im Bezirk Lienz. Fünf Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.
Verdacht auf Bärenriss im Bezirk Landeck
Ende letzter Woche wurde in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Nauders (Bezirk Landeck) ein totes Schaf aufgefunden. Nach Begutachtung durch den zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf einen Bären als Verursacher. Im Zuge der Begutachtung entnommene Tupferproben wurden zur genetischen Untersuchung an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien geschickt. Insgesamt wurde im Bezirk Landeck im heurigen Jahr bisher elf Mal ein Bär nachgewiesen, zuletzt anhand von Haaren, die im Gemeindegebiet von Pfunds gefunden wurden und genetisch einem Bären zugeordnet werden konnten. Der Großteil der bisherigen Nachweise im Bezirk Landeck erfolgte durch genetische Untersuchungen und Aufnahmen durch automatische Wildkameras während der Nachtstunden. Für die Bevölkerung besteht aus derzeitiger Sicht auch weiterhin keine erhöhte Gefahr durch Bären.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen von großen Beutegreifern der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.