- Tirol Konvent bringt Verlässlichkeit in allen Bezirken
- Verfahrensabläufe sollen vereinheitlicht und damit noch transparenter und nachvollziehbarer werden
- Erster Anwendungsbereich: Höhe von Strafverfügungen bei Nichtbekanntgabe der Fahrzeuglenkerin bzw. des Fahrzeuglenkers
- Optimierung von Prozessen im Sinne des Tirol Konvents
- Interessensvertretungen, Gemeinden und weitere Stakeholder werden laufend eingebunden
Ein vergleichbarer Sachverhalt – unterschiedliche Verfahrensabläufe an den Bezirkshauptmannschaften? Solche möglichen „Ungleichheiten“ an den Bezirkshauptmannschaften zu identifizieren, steht auf der Agenda des Tirol Konvents. Im Vorfeld kam aus der Tiroler Wirtschaft der starke Wunsch nach einem einheitlichen und vergleichbaren Vollzug in allen Bezirkshauptmannschaften. Seitens des Landes ist es das Ziel, dass Verfahrensabläufe und Entscheidungen noch transparenter und nachvollziehbarer sind und mögliche Rechtsunsicherheiten minimiert werden. Deshalb werden derzeit bereits erste Themenblöcke bezirksübergreifend analysiert – beispielsweise die Höhe von Strafverfügungen bei Nichtbekanntgabe der Fahrzeuglenkerin bzw. des Fahrzeuglenkers. Allen voran geht es schließlich darum, einheitliche Verfahrensstandards zu etablieren, während jede Bezirkshauptmannschaft ihre größtmögliche Eigenständigkeit wahrt.
„Der Tirol Konvent soll die Landesverwaltung weiterentwickeln. Deshalb hören wir darauf, was unsere Kundinnen und Kunden brauchen. Mehr Freiheit und weniger Bürokratie. Aber auch mehr Nachvollziehbarkeit und weniger Unterschiedlichkeit in den Bezirken. Unser Ziel ist es, dass wir mehr Einheitlichkeit bei größtmöglicher Flexibilität in den Verfahren schaffen – für Bürgerinnen und Bürger und die bezirksübergreifend tätigen Unternehmen. Im Zuge dieses Prozesses werden einheitliche Handlungsanleitungen vorliegen, die unter anderem auch rechtliche Anpassungen mit sich bringen können. Ich bin überzeugt davon, dass auch diese Maßnahme – die erstmalige in der Form durchgeführte Überprüfung des derzeitigen Vollzugs an den Bezirkshauptmannschaften – zu einem guten, weiterentwickelten Ganzen beiträgt“, sagt LH Anton Mattle und verweist darauf, dass es sich hierbei um kein „Einzelvorhaben“ handelt: Die „Clearing-Prozesse“ sollen laufend genutzt und der langfristigen Qualitätssicherung dienen. Auch Interessensvertretungen, Gemeinden oder weitere Stakeholder wie Polizei werden eingebunden.
Die Präsidentin der Wirtschaftskammer Tirol, Barbara Thaler, unterstreicht: „Der Wunsch nach einem einheitlichen Vollzug kommt direkt aus den Betrieben – es ist erfreulich, dass er jetzt umgesetzt wird. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass gleiche Themen in allen Bezirken gleichbehandelt werden. Einheitliche Standards reduzieren Unsicherheiten und sparen Zeit. Damit gewinnen die Betriebe genau das, was sie brauchen: weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit bei unternehmerischen Projekten.“