Wohnungsverlust verhindern: Delogierungsprävention wird aufgestockt

Rund acht Prozent mehr Mittel für Delogierungsprävention 2023

  • Mietrückstandsfonds wird fortgesetzt – insgesamt 375.000 Euro ausbezahlt
  • 2022 insgesamt über 400 Wohnungen durch DELO Tirol gesichert

Seien es die steigenden Energiepreise, die erhöhten Mietkosten oder unvorhergesehene Ereignisse, wie eine Erkrankung oder Trennung – wer in eine finanzielle Notlage gerät, kann alsbald mit der Gefahr konfrontiert sein, auch das Dach über dem Kopf zu verlieren. Für diese Fälle gibt es die Delogierungsprävention (DELO) Tirol, die beim Verein für Obdachlose angesiedelt ist. Im Jahr 2022 konnte die DELO Tirol in über 400 Fällen durch entsprechende Antragstellungen und Zahlungen einen Wohnungsverlust verhindern. Als Reaktion auf die allgemeine Teuerung beschloss die Tiroler Landesregierung die Mittel für die Delogierungsprävention aufzustocken: Durch eine Indexierung von knapp acht Prozent stellt das Land Tirol für das Jahr 2023 rund 750.000 Euro zur Verfügung – für die Jahre 2021 und 2022 waren es noch rund 600.000 Euro bzw. 690.000 Euro. Der entsprechende Regierungsbeschluss wird dem Mai-Landtag vorgelegt. Darüber hinaus wird der Mietrückstandsfonds fortgesetzt, aus dem bisher insgesamt 375.000 Euro an Unterstützung ausbezahlt wurden.

„Die Teuerung ist für viele Menschen, die in einer Mietwohnung leben und plötzlich mit unvorhergesehenen Kostenexplosionen konfrontiert sind, schwer zu stemmen. Droht einer Familie wegen Mietrückständen der Verlust der Wohnung, muss möglichst rasch und frühzeitig interveniert werden. Die Delogierungsprävention ist daher gerade jetzt wichtiger denn je. Mit der Anpassung der Landesmittel für die DELO Tirol an die Preissteigerungen haben wir eine notwendige und logische Maßnahme gesetzt, um Haushalte in finanziellen Notsituationen zielgerichtet zu unterstützen. Auf bewährte Instrumente setzen wir außerdem auch mit der Fortführung des Mietrückstandsfonds“, betont Soziallandesrätin Eva Pawlata.

Beratung und Hilfe für private und gemeinnützige MieterInnen

Die Delogierungsprävention wurde im Jahr 2016 vom Land Tirol eingerichtet. An mittlerweile drei Beratungsstellen in Innsbruck, Wörgl und Imst bietet sie privaten und gemeinnützigen MieterInnen bei Mietrückständen und drohender Delogierung (Zwangsräumung) ein kostenloses und auf Wunsch anonymes Beratungsangebot sowie finanzielle Hilfe. In einem Erstgespräch werden mit den betroffenen Personen die Situation geklärt und die Problemlage analysiert. Im Regelfall nimmt die Delogierungsprävention Kontakt mit VermieterInnen und Hausverwaltung auf. Bei Bedarf werden ein Haushalts- bzw. Finanzplan erstellt sowie der Kontakt zu weiteren psychosozialen Beratungsangeboten hergestellt.

320 Haushalte profitierten von Mietrückstandsfonds

Mit dem Mietrückstandsfonds, der im Juni 2021 eingerichtet wurde, schuf das Land Tirol einen Fonds zur Unterstützung bei Mietrückständen. Seit Einführung des Mietrückstandsfonds wurden insgesamt rund 320 Tiroler Haushalte unterstützt und so im zweiten Halbjahr 2021 175.000 Euro aus dem Mietrückstandsfonds ausgeschöpft; 2022 kamen noch einmal mehr als 200.000 Euro dazu. Die Unterstützung betrug im Vorjahr 2022 durchschnittlich 1.300 Euro pro Haushalt.

Seit Februar 2022 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, über die Delogierungsprävention die Hilfe des bundesweiten „Wohnschirms“ in Anspruch zu nehmen. Bis dato wickelten die MitarbeiterInnen der DELO Tirol über 250 Fälle über den „Wohnschirm“ des Bundes ab.

Mit steigender Nachfrage wird gerechnet

Bereits in den vergangenen Jahren verzeichnete die Delogierungsprävention zunehmend mehr KlientInnen. Angesichts der aktuellen Situation rechnet Michael Hennermann, Geschäftsführer der Delogierungsprävention, damit, dass sich dieser Trend fortsetzt: „Es wenden sich viele Personen an uns, deren Energiekosten die Grenzen der Wohnkostenverordnung der Tiroler Mindestsicherung deutlich überschreiten. Bei den privaten Mieten sind derzeit vor allem die Indexierungen stark spürbar. Die Betriebskosten werden sich für viele dann erst mit den Jahresabrechnungen als großes Problem erweisen.“


Delogierungsprävention Tirol

Beratungsstelle Innsbruck
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von16 bis 18 Uhr
Kapuzinergasse 43/EG
6020 Innsbruck
Tel.: 0664 195 4348
E-Mail: office@delo.tirol

Beratungsstelle Wörgl
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 16 Uhr
Bahnhofstraße 53, 2. Stock
6300 Wörgl
Tel.:0664 917 9419
E-Mail: woergl@delo.tirol

Beratungsstelle Imst
Öffnungszeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr
Christian-Plattner-Str. 6
6460 Imst
Tel.: 0664 167 4854
E-Mail: office@delo.tirol

 

Mehr Informationen zum „Wohnschirm“ des Bundes finden sich unter www.wohnschirm.at.