Zielgerichteter Heizkostenzuschuss 2025/2026

Anträge noch bis 30. September 2025 einreichen

  • 250 Euro für einkommensschwächere Haushalte
  • Förderung wird einmalig zu Beginn der Heizsaison im Herbst 2025 ausbezahlt
  • Insgesamt 3,3 Millionen Euro für Heizkostenzuschuss 2025/2026 reserviert
  • Tirol Konvent wirkt: Vereinfachungen bei Antragstellung
  • Alle Infos und Antragsformular unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

Um Haushalte mit geringerem Einkommen gezielt bei den Heizkosten zu unterstützen, hat das Land Tirol auf Antrag von Landeshauptmann Anton Mattle auch dieses Jahr wieder den Heizkostenzuschuss aufgelegt. Anträge für die Heizperiode 2025/2026 können noch bis 30. September 2025 eingebracht werden. Die einkommensabhängige Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt. Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig zu Beginn der Heizsaison im Herbst 2025. Für den Heizkostenzuschuss 2025/2026 stellt das Land Tirol insgesamt 3,3 Millionen Euro bereit.

„Tirol steht für Leistungsbereitschaft, aber auch für Solidarität mit jenen, die es schwer haben. Der Heizkostenzuschuss ist eine treffsichere und gezielte Förderung für Tirolerinnen und Tiroler, für die das Heizen eine finanzielle Herausforderung darstellt. Wir lassen niemanden in der Kälte stehen und sorgen dafür, dass die Unterstützung unkompliziert und rechtzeitig dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, betont LH Mattle. 

Tirol-Konvent wirkt: EmpfängerInnen des Heizkostenzuschusses 2024/2025 erhielten Antragsformular automatisch zugesandt

Um den Heizkostenzuschuss zu bekommen, müssen ein Hauptwohnsitz in Tirol vorliegen und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Im Rahmen des Tirol Konvent, dem Weiterentwicklungsprozess der Tiroler Landesverwaltung, werden auch Antragstellungen beschleunigt und vereinfacht. Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024/2025 des Landes bewilligt wurde, wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf, den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2024/2025 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert. Die Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich. Durch eine landesinterne Umstellung bei der Überprüfung konnte die Bearbeitungszeitung pro Antrag deutlich reduziert werden.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.


Factbox: Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss

  • 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
  • + 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen