Ab 2026: Neuerungen bei Tiroler Innovationsförderung

Förderung des Landes unterstützt heimische Unternehmen bei innovativen Vorhaben

  • Vereinfachte Abwicklungsmodalitäten durch Zusammenführung zu drei Förderschwerpunkten
  • Neu: Förderung für Innovation in Klein- und Mittelbetrieben
  • Förderungen für Kooperationsprojekte, Innovations- und NachhaltigkeitsassistentInnen sowie Start-ups bleiben weiterhin bestehen

Hightech-Laborgeräte konzipieren, digitale Tools einführen, um die Urlaubserfahrung von Gästen zu verbessern oder neue Spielkonzepte entwickeln: Bei diesen und weiteren Innovationsvorhaben unterstützte das Land Tirol in den letzten Jahren zahlreiche heimische Unternehmen mit der Tiroler Innovationsförderung. Das Ziel dieser liegt vor allem darin, eine höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu erreichen. Auf Antrag von Wirtschaftslandesrat Mario Gerber wurde die Förderrichtlinie, die künftig aus drei Förderschwerpunkten besteht, grundlegend überarbeitet. Diese tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

„Innovation ist der Motor für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Wir haben die Förderrichtlinie überarbeitet, um bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, Verfahren einfach zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Wir wollen effizientere Abläufe, noch gezieltere Unterstützung für innovative Unternehmen im Land, neues Wissen fördern, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und – alles in allem – die wirtschaftliche Stärke unseres Landes absichern“, betont LR Gerber.

Künftig drei Förderschwerpunkte

Die Tiroler Innovationsförderung gliedert sich künftig in drei Förderschwerpunkte: Innovation in Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistentIn). Der bisherige Schwerpunkt Initiativprojekte entfällt künftig, da dessen Inhalte anderweitig abgebildet werden – etwa durch den Patent.Scheck oder den Innovationsscheck der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

  • Innovation in KMU: Der bisherige Schwerpunkt „Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte“ wird künftig zu „Innovation in KMU“. Damit werden Projekte zur experimentellen Entwicklung – etwa der Bau funktionaler Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen oder Pilotprojekte – gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass im Wesentlichen noch nicht marktreife Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gezielt weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt auf der Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen. Projekte von diesen mit förderbaren Kosten von bis zu 30.000 Euro werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Projekte von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen mit förderbaren Kosten zwischen 30.000 und 100.000 Euro werden mit bis zu 40 Prozent gefördert.
  • Kooperationsprojekte: Weiterhin bestehen bleibt die Förderung von Kooperationsprojekten. Das sind Projekte, an denen mehrere Unternehmen bzw. Unternehmen und eine Forschungseinrichtung beteiligt sind. Gemeinsam entwickeln sie beispielsweise neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – oder sie tragen zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer bei. Die Förderung beträgt weiterhin bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. bis zu 150.000 Euro – bei Kooperation mit einer Forschungseinrichtung bis zu 175.000 Euro. Geändert wird das Ausmaß der Förderung: Bei sämtlichen Unternehmenspartnern müssen mindestens 30 Prozent der Kosten aus externen Kosten bestehen. Dazu zählen beispielsweise externe Dienstleistungen oder Sach- und Materialkosten.
  • InnovationsassistentIn: Das Land Tirol fördert die Personal- und Qualifizierungskosten für eine Person, die von einem Unternehmen oder einem Tourismusverband für ein Innovationsprojekt eingestellt wird. Ein/e InnovationsassistentIn kann in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement tätig sein. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. bis zu 30.000 Euro.

Nachhaltigkeit und Start-ups auch künftig im Fokus

Parallel zu InnovationsassistentInnen fördert das Land auch weiterhin NachhaltigkeitsassistentInnen. Sie unterstützen Unternehmen bzw. Tourismusverbände beispielsweise dabei, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, eine Nachhaltigkeitsstrategie auszuarbeiten oder den Ausbau erneuerbarer Energieträger weiter voranzutreiben. Darüber hinaus unterstützt das Land Tirol heimische JungunternehmerInnen in der frühen Projektphase mit der Tiroler Start-up-Förderung. Dabei werden Kosten gefördert, die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Unternehmens zur Markt- und Investmentreife stehen – etwa Beratungsleistungen, Dienstleistungen technischer Natur, Miete für Coworking, Labor oder Werkstätte oder für notwendige Geräte bzw. Ausrüstung sowie die Betreuung durch BeraterInnen der Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH (Startup.Tirol).

Alle Informationen zur Tiroler Innovationsförderung finden sich unter www.tirol.gv.at/innovation

Neben der Tiroler Innovationsförderung umfasst das Technologieförderungsprogramm des Landes für Unternehmen auch Digitalisierungsförderungen sowie das Förderprogramm Regionale Kompetenzzentren (K-Regio). Alle Informationen zum Technologieförderungsprogramm des Landes stehen unter www.tirol.gv.at/technologiefoerderung zur Verfügung.