Abschussverordnung für Risikowolf in Osttirol

Wiederholt Rissereignisse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Schadwolf im Bezirk Lienz entnommen
  • Bär im Gemeindegebiet von Nauders genetisch nachgewiesen

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Lienz erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Dienstag, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In den vergangenen Tagen, am 27. und 29. September 2025, kam es in den Gemeindegebieten von Nußdorf-Debant und Oberlienz zu Rissereignissen auf Heimweiden. Dabei wurden insgesamt zwölf tote und sechs verletzte Schafe durch den zuständigen Amtstierarzt begutachtet, ein weiteres verletztes Schaf musste aufgrund der Schwere der Verletzungen notgetötet werden. Zudem wurden sieben Schafe als abgängig gemeldet. Bei den begutachteten Rissereignissen besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Die Untersuchungen ergaben zudem, dass diese Risse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum stattfanden.

„Die wiederholten Rissereignisse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum zeigen, dass dieser Wolf seine Scheu vor Menschen verloren hat, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt. In solchen Fällen müssen wir rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont LHStv Josef Geisler und ergänzt: „Jeder Nutztierriss durch einen großen Beutegreifer ist zudem ein schwerer Verlust – wirtschaftlich wie auch emotional. Diese Rissereignisse zeigen einmal mehr, dass auch Herdenschutzmaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz bieten.“

Wolf im Bezirk Lienz entnommen

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Leisach (Bezirk Lienz) wurden Mitte September fünf tote Schafe aufgefunden. Zudem wurden zehn weitere abgängige Schafe gemeldet. Die Tiroler Landesregierung hat daraufhin am Montag, den 22. September 2025, die Abschussverordnung für einen Schadwolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten erlassen. Diese wurde in der Nacht auf heute, Dienstag, von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben. Das erlegte Tier wird nach Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht und dort untersucht. „Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass rasches Handeln unverzichtbar ist. Mein Dank gilt vor allem auch der Osttiroler Jägerschaft“, betont LHStv Geisler.

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 26 Abschussverordnungen für einen Wolf erlassen. Mit der heute, Dienstag, kundgemachten Verordnung sind davon ab heute noch sieben Abschussverordnungen für einen Wolf aufrecht. Vier davon im Bezirk Innsbruck-Land, zwei im Tiroler Unterland und eine im Bezirk Lienz. Sechs Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.

Bär im Gemeindegebiet von Nauders genetisch nachgewiesen

Im Gemeindegebiet von Nauders (Bezirk Landeck) wurde Mitte September ein totes Schaf aufgefunden. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen von Tupferproben, welche im Zuge der Begutachtung des Rissereignisses entnommen wurden, haben inzwischen einen Bären als Verursacher bestätigt. Abseits dieser Meldung liegen der Behörde derzeit keine neuen Meldungen über Sichtungen vor. Ergebnisse von genetischen Untersuchungen zu weiteren Rissereignissen sind noch ausständig. 

Grundsätzlich gibt es in Tirol weiterhin keinen Anlass, von einer erhöhten Gefahr durch Bären für die Bevölkerung auszugehen. Alle einlangenden Meldungen und Nachweise wurden und werden analysiert und haben bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert oder beginnt, die Scheu vor dem Menschen zu verlieren. Alle Bären, die in Tirol in den letzten Jahren festgestellt wurden, zeigten scheues Verhalten. Die Wahrscheinlichkeit in Tirol einem Bären zu begegnen, ist zudem äußerst gering. 

Das Land Tirol appelliert weiterhin an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs