Anträge für „Sicheres Wohnen“ noch bis Ende des Jahres möglich

Land Tirol fördert mechanische Schutzmaßnahmen bei Türen und Fenstern

  • Pauschalbetrag von 50 Euro pro ausgetauschtem Element – bis zu 500 Euro Förderbetrag pro Wohneinheit
  • Anträge können noch bis 31. Dezember 2025 gestellt werden
  • Mehr Infos: www.tirol.gv.at/sichereswohnen 

Ein sicherer, geborgener Ort – das soll das eigene Zuhause sein. Erschüttert werden kann dies nicht zuletzt durch Einbrüche. Laut der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 tirolweit 206 Einbrüche in Wohnräume registriert. Die gute Nachricht: Vor zehn Jahren lag diese Zahl noch bei 563 – sie hat sich somit mehr als halbiert. Dank der Arbeit der Polizei können viele Fälle aufgeklärt und die Menschen sensibilisiert werden. Ebenfalls einen Beitrag zu diesem Rückgang leisten gezielte Präventionsmaßnahmen wie das Projekt „Sicheres Wohnen“ des Landes Tirol, das seit 2018 läuft. Dabei werden mechanische Schutzmaßnahmen bei Türen und Fenstern bzw. der Einbau / Tausch solcher gefördert. Noch bis Ende dieses Jahres können Anträge eingebracht werden. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu erhöhen.

„Noch sind es lange und helle Sommertage. Mit herannahendem Herbst setzt die Dämmerung wieder früher ein und es kommt erfahrungsgemäß wieder vermehrt zu Einbrüchen. Die eigenen vier Wände bedeuten Schutz, Geborgenheit und Lebensqualität. Wird dieser sichere Raum durch einen Einbruch gestört, bleibt oft mehr zurück als nur materieller Schaden: Das Sicherheitsgefühl gerät ins Wanken. Mit der Initiative ‚Sicheres Wohnen‘ geben wir den Menschen in Tirol bis Jahresende noch finanzielle Unterstützung an die Hand, um ihre Häuser und Wohnungen wirksam zu sichern“, erklärt Wohnbaureferent LHStv Philip Wohlgemuth.

Bis zu 500 Euro an Förderung

Mechanische Schutzmaßnahmen wie verstärkte Fenster- und Türsysteme können das Risiko eines Einbruchs deutlich reduzieren. Im Rahmen von „Sicheres Wohnen“ werden derartige Maßnahmen mit einem pauschalen, einkommensunabhängigen Zuschuss gefördert:

  • 50 Euro pro Element – beispielsweise für Haus-, Wohnungs- oder Terrassentüren sowie Fenster, unabhängig von der Lage im Gebäude (Keller, Erd- oder Obergeschoss).
  • Maximal 500 Euro pro Wohneinheit können in Anspruch genommen werden.

Förderberechtigt sind sowohl MieterInnen als auch EigentümerInnen von Wohnraum. Voraussetzung ist, dass das Wohnobjekt ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt wird und mindestens zehn Jahre alt ist.

Konkret gefördert werden: 

  • einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden
  • Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,10 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden sich unter www.tirol.gv.at/sichereswohnen