- Konferenz in Innsbruck: LänderfinanzreferentInnen beziehen Position zum Bundesbudget, zur gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung und zur Reformpartnerschaft
- 18 Tagesordnungspunkte: Tiroler Anträge zu Ehrenamt und EU-Geldern, Salzburger Antrag zur langfristigen Absicherung der Pflegefinanzierung sowie steirischer Antrag zu Struktur und Finanzierung des Gesundheitswesens
- Weg zu Reformen: LH-Konferenz im Juni, nächste Finanzreferentenkonferenz in Vorarlberg
Heute, Freitag, berieten die LänderfinanzreferentInnen auf Einladung Tirols im Innsbrucker Landhaus. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und gastgebende Finanzreferent LH Anton Mattle begrüßte neben Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler und den steirischen Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer, die im Anschluss an die Konferenz über die Ergebnisse berichteten, auch LH Thomas Stelzer (Oberösterreich), LH Markus Wallner (Vorarlberg) und LR Anton Kasser (Niederösterreich). LHStvin Gaby Schaunig (Kärnten) und LR Leonhard Schneemann (Burgenland) nahmen online an der Konferenz teil. Im Rahmen der halbjährlichen FinanzreferentInnenkonferenz fassten die Bundesländer zentrale finanzpolitische Beschlüsse: darunter eine Position der Länder zum Bundesbudget und zum Bundesfinanzrahmen, den Beitrag der Bundesländer zur gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung und die Einhaltung des Stabilitätspaktes, Forderungen in Zusammenhang mit EU-Geldern bis hin zu steuerlichen Erleichterungen für das Ehrenamt.
Bundesländer sind reformbereit
Die LänderfinanzreferentInnen unterstützen die Bestrebungen der Reformpartnerschaft und sind bereit, ihren fachlichen Beitrag für die notwendigen Reformen zu leisten. „Reformen müssen aus Sicht der Bürger gedacht werden: Gesundheit aus Sicht der Patienten, Bildung aus Sicht der Schüler, Verwaltung aus Sicht von Kunden. Gleichzeitig müssen Verantwortungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden klar definiert, nachvollziehbar und möglichst bürgernah sein. Leitend bleibt für uns ein einfacher Grundsatz: Geld folgt Leistung. Wir sind reformbereit, denn dort wo notwendig, werden die Bundesländer die Spitze der Veränderung sein“, pocht LH Mattle darauf, dass jede Gebietskörperschaft ihre zugeteilten Aufgaben tatsächlich erfüllen kann und zur Erfüllung mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist.
Aus Salzburg kommt die Initiative, dass der Bund die Finanzierung von stationären, teilstationären und mobilen Pflegeleistungen und der informellen Pflege unter Berücksichtigung demographischer und kostenseitiger Entwicklungen im Rahmen der Reformpartnerschaft angemessen und dauerhaft sicherzustellen hat. „Die Bundesländer stehen bei der Finanzierung ihrer Leistungen vor großen Herausforderungen. Das betrifft überwiegend Ausgaben, die für die Bürgerinnen und Bürger ganz wesentlich sind: Gesundheitsversorgung, Pflege, Bildung, Sozialleistungen aber auch Straßenerhalt oder den Wohnbau. Wir haben hier mit großen Kostensteigerungen zu kämpfen, während der Bund zusätzliche Steuereinnahmen für sich behält. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder gemeinsam auftreten und mit einer Stimme sprechen, um die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu vertreten“, erklärt LH Edtstadler und ergänzt: „Salzburg hat einen Reformprozess mit dem Bund angestoßen, der vor allem Verbesserungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie und Verwaltung anstrebt. Die Länder sind hier Reformmotor. Unser Ziel: Die Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger effizient zu erledigen und neue Herausforderungen anzugehen. Dabei können aber nicht Aufgaben neu verteilt werden, ohne dass sie finanziert werden. Die Position der Bundesländer ist glasklar: Das Geld muss der Leistung folgen!“
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde ein steirischer Antrag zu Reformen im Gesundheitswesen. „Die Ausgaben im Gesundheitsbereich sind in den vergangenen Jahren explodiert. Alleine in der Steiermark sind sie von 2019 bis 2025 um über 400 Millionen Euro gestiegen. Wir müssen diese Dynamik dringend einbremsen, sonst werden wir die öffentlichen Haushalte nicht in den Griff bekommen. Es braucht daher nachhaltige und strukturelle Reformen nach dem Prinzip Geld folgt Leistung. Hier ist die Reformpartnerschaft gefordert, entsprechende Ergebnisse zu liefern. Insbesondere müssen sowohl die Aufgaben als auch die Finanzierung des Gesundheitswesens klar geregelt werden. Als Sofortmaßnahme fordern wir vom Bund, dass er die durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes für Pensionistinnen und Pensionisten entstandenen Mehreinnahmen anteilsmäßig den Landesgesundheitsfonds zur Verfügung stellt“, so LR Ehrenhöfer.
Die Reformpartnerschaft ist für 18 Monate angesetzt und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Nach den FinanzreferentInnen werden Ende Mai die GesundheitsreferentInnen in Tirol beraten, Ende Juni werden die Landeshauptleute in Innsbruck zusammenkommen. Die nächste Finanzreferentenkonferenz trägt Vorarlberg im zweiten Halbjahr aus.
Finanzielle Vernunft und neue Prognosen
Die LänderfinanzreferentInnen haben sich mit einem einstimmigen Beschluss zur gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung bekannt. Die Länder liefern, wie bereits bisher und im Stabilitätspakt vereinbart, ihre entsprechenden Budgetdaten. Auf Basis der aktualisierten Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung ist das Bundesministerium für Finanzen aber gefordert, eine zeitnahe Aktualisierung der Prognose der Abgabenertragsanteile zu erstellen. „Die Budgetkonsolidierung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der die Bundesländer ihren Beitrag bereits leisten. Die Budgetzahlen 2025 aus den Ländern sind bereits besser als angenommen. Der größte Brocken liegt aber beim Bund: Der Bund zeichnet sich laut Stabilitätspakt aktuell für rund drei Viertel des gesamtstaatlichen Defizits verantwortlich. Länder, Gemeinden und Städte machen gemeinsam ein Viertel aus. Nun muss das Finanzministerium rasch die aktuellsten Wirtschaftsprognosen einpreisen, damit die Länder den konstruktiven Konsolidierungskurs auf einer gesicherten und aktualisierten Datenbasis fortsetzen können“, macht LH Mattle Druck.
Anlässlich der Erstellung der Voranschläge des Bundes für die Jahre 2027 und 2028 sowie der Bundesfinanzrahmengesetze fordern die Bundesländer den Bund dazu auf, die Länder über die laufenden Arbeiten zu informieren, in wesentliche Entscheidungen miteinzubinden und seine Finanzierungsverantwortung nicht zulasten der Länder und Gemeinden zurückzunehmen. „Der Bund muss seiner Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung nachkommen. Dazu zählt vor allem, dass sämtliche Einnahmen nach dem Schlüssel des Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften aufgeteilt werden. Dass der Bund zulasten der Länder einseitig ins Abgabensystem eingreift, ist für uns nicht akzeptabel“, unterstreicht LR Ehrenhöfer. Zudem pochen die Bundesländer darauf, die im Finanzausgleich vereinbarten Maßnahmen, wie jene für das pädagogische Personal an Pflichtschulen, umgehend umzusetzen sowie Vereinbarungen wie insbesondere die Umwandlung des Pflege- und Zukunftsfonds in Ertragsanteile, über die aktuelle Finanzausgleichsperiode hinaus in den Bundesfinanzrahmengesetzen abzusichern.
Uneinigkeit mit dem Bund bei EU-Geldern
Im Hinblick auf den gerade zu verhandelnden Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union und der weiterführenden nationalen Ausarbeitung und Abwicklung der Förderprogramme fordern die Bundesländer den Bund auf, die Interessen der Länder zu wahren und diese von Beginn an aktiv einzubinden. „Die Stärke Europas liegt in den Regionen. Deshalb sollen Mittel für die Regionen der Europäischen Union ohne Umweg über die Hauptstädte fließen. Die Länder haben unmittelbaren Kontakt zu den Gemeinden und den Bürgern und wissen, wie das Geld am besten eingesetzt werden kann“, stellt LH Edtstadler in der EU-Kohäsionspolitik klar.
Eine „offene Rechnung“ in Höhe von rund 167 Millionen Euro orten die Bundesländer auch beim EU-Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026. „Die Bundesländer stehen zu ihrem Anteil am EU-Mitgliedsbeitrag. Gleichzeitig sind wir fest davon überzeugt, dass uns derselbe Anteil auch an den ausbezahlten Mitteln aus dem EU-Aufbau- und Resilienzplan zusteht – denn die EU-Gelder sind keine Einbahnstraße ins Finanzministerium. Offene Rechnungen müssen beglichen werden“, ist LH Mattle überzeugt. Der LH-Vorsitzende zeigt sich über die aktuellste Argumentation des Finanzministeriums verwundert: „Der EU-Aufbau- und Resilienzplan ist kein Teil des Stabilitätspakts. Dieser regelt, wie groß das Defizit von Bund, Ländern und Gemeinden sein darf und ist per Gesetz geregelt. Der EU-Aufbau- und Resilienzplan besteht aus direkten Zuschüssen und kommt im Stabilitätspakt-Gesetz gar nicht vor.“





