- Gemeinden erhalten bis zu 35.000 Euro pro Jahr für Modernisierung und Neubau von Haltestellen
- Moderne Bushaltestellen als wichtiger Anreiz für Öffi-Nutzung
Im Rahmen des Fernpass-Pakets steht auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Fokus. Denn: Weniger Individualverkehr auf der stark belasteten Route entsteht auch durch den Umstieg auf die Öffis. Neben der verbesserten Anbindung an den Zentralraum Innsbruck durch den erhöhten Takt der Linie 960X und der Aussicht auf bessere Zuganbindungen mit lückenlosem Stundentakt ab Ende 2027 steht auch die Öffi-Infrastruktur auf der Agenda der Tiroler Landesregierung. Auf Antrag von Mobilitätslandesrat René Zumtobel wurden nun insgesamt 200.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen, die den Gemeinden entlang der Fernpass-Route als zusätzliche Fördermittel für die Modernisierung und den Neubau von Bushaltestellen zur Verfügung stehen. Pro Gemeinde können bis zu 35.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Hintergrund für diese Maßnahme ist, dass die Instandhaltung und Errichtung von Bushaltestellen im Aufgabenbereich der Gemeinden liegt und solche Projekte aufgrund der budgetären Situation oft hintangestellt werden.
„Haltestellen sind das Aushängeschild des öffentlichen Nahverkehrs. Fahrgastfreundlich, informativ und barrierefrei gestaltet, werden sie zum positiven Imagegeber für Gemeinden. Diese können mit modernen, transparenten und sauberen Informations- und Wartebereichen zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung beitragen und einen großen Beitrag für die Attraktivität der Öffis leisten. Zudem sind Bushaltestellen oft zentral gelegen und erfüllen weitere Funktionen, etwa als Infostellen oder Mobilitätsdienstleister. Besonders wichtig bei der Anlage von Haltestellen ist es, auf die Sicherheit der Fahrgäste zu achten. Die erhöhte Fahrgastaufstellfläche bei der Bushaltestelle ist hierbei von entscheidender Bedeutung und wird bei der Förderung entsprechend priorisiert. Ebenfalls können Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und Fahrgastkomfort gefördert werden, wie die Errichtung von Überdachungen und Sitzmöglichkeiten. Besonders im Fokus unserer Förderung sind Haltestellen an Punkten, die für die Bevölkerung von hoher Relevanz sind, beispielsweise Schulen, Sozialeinrichtungen und Sportstätten“ erklärt LR Zumtobel.
Neue Förderung ergänzt bestehendes Angebot
Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms haben alle Gemeinden in Tirol bereits die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Das beinhaltet neben Radabstellanlagen sowie Schul- und Bildungsprojekten auch die Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen. Die nun beschlossene Haltestellenförderung ist ein zusätzlicher Anreiz für alle Gemeinden im Bezirk Reutte sowie für die Gemeinden Mieming, Nassereith, Obsteig, Tarrenz und Wildermieming. Haltestellen in den Gemeinden Mötz, Imst und Telfs werden ebenfalls gefördert, sofern sie am Fernpasskorridor liegen. Die Gemeinden erhalten für Haltestellen entlang von Gemeindestraßen und in Ausnahmefällen auch entlang von Landesstraßen je nach umgesetzter Maßnahme eine Förderung von 50 bis zu 75 Prozent, je nach Kaufkraft der Gemeinden. Auch Neubauten von Haltestellen können gefördert werden, sofern diese ebenfalls von Linien des VVT angefahren werden. Die Regionalmanagements Außerfern und Imst unterstützen die Gemeinden ebenfalls im weiteren Prozess. „Fernpass-Paket heißt nicht nur eine verbesserte Infrastruktur auf der Straße, sondern auch mehr und bessere Angebote für Öffi-Nutzerinnen und Öffi-Nutzer. In den letzten Monaten und Jahren ist uns mit der Einführung von RegioFlink im Reuttener Talkessel und verbesserten Busanbindungen nach Innsbruck schon einiges gelungen. Ich hoffe, dass dieses neue Angebot von den Gemeinden gut angenommen wird und so der Komfort der Fahrgäste auch schon beim Warten auf den Bus auf ein neues Level gehoben wird“, so LR Zumtobel.
- Informationsblatt zur Förderung: Fernpassroute Informationsblatt Haltestellenförderung
- Förderrichtlinien: Fernpassroute Förderrichtlinien Haltestellenförderung