Geflügelpest (Vogelgrippe): Stallpflicht für Geflügel in ganz Österreich aufgehoben

Stallpflicht somit auch für die in Tirol betroffenen Gebiete aufgehoben

  • Verpflichtende Vorsichtsmaßnahmen für Hausgeflügel auch weiterhin in ganz Tirol
  • Bislang zwei Vogelgrippe-Nachweise bei Wildvögeln in Tirol

Im November vergangenen Jahres wurden österreichweit „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ vonseiten des Bundes ausgerufen. Damit einher ging für die betroffenen Gebiete eine Stallpflicht für Geflügel (mehr Infos dazu in der Pressemeldung vom 19. November 2025). Diese bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wird österreichweit ab morgen, Samstag, aufgehoben. Die Aufhebung der Stallpflicht gilt somit auch für die in Tirol betroffenen Gebiete: die Unterinntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen sowie die Achenseeregion. 

„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss jedoch nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus noch in der Wildvogelpopulation – vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln – zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist. Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft“, informiert Landesveterinärdirektor Matthias Vill.

Verpflichtende Maßnahmen für Hausgeflügel auch weiterhin in ganz Tirol

Wie in Restösterreich besteht auch in Tirol weiterhin die Gefahr einer Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel. Die Bevölkerung wird daher weiterhin dringend gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Singvögel und Tauben sind von dieser Meldepflicht ausgenommen. Zudem sind Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen zu melden. Seit Jahresbeginn wurden in Tirol zwei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln festgestellt: einmal im Bezirk Innsbruck-Land und einmal in der Stadt Innsbruck.

Weiterhin geltende Maßnahmen für alle GeflügelhalterInnen in Tirol: 

  • Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
  • Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.
  • Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen.