- Tiroler Monitoringausschuss setzt Schwerpunkt auf Menschenrechte – öffentliche Sitzung am 23. April in Innsbruck
- Gleichberechtigte Gesundheitsversorgung ist Teil der staatlichen Schutzpflicht
- Bauliche, organisatorische und kommunikative Barrieren erschweren den Zugang
- Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Planung und Weiterentwicklung gefordert
Gesundheit ist nicht garantiert – der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss es jedoch sein. Als Menschenrecht ist es Teil der staatlichen Schutzpflicht, den Zugang aller Menschen zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen. In der Praxis stoßen Menschen mit Behinderungen vielfach auf Hürden: von ungeeigneten Untersuchungsräumen bis zu schwer verständlichen Informationen. Wie eine barrierefreie und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gelingen kann, ist daher auch Gegenstand des aktuellen Schwerpunkts zu Menschenrechten des Tiroler Monitoringausschusses. Bei der öffentlichen Sitzung am 23. April 2026 im Landhaus in Innsbruck sind Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche eingeladen, über Menschenrechte, Menschenwürde und eine inklusive Gesellschaft mitzudiskutieren.
Eine Frage des Zugangs
Die rechtliche Grundlage bilden das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben (Artikel 2) sowie das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 3). Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu einer gleichberechtigten Gesundheitsversorgung.
„Eine gute Gesundheitsversorgung ist kein Zusatzangebot, sondern eine grundlegende öffentliche Verpflichtung gegenüber allen Menschen. Dabei geht es nicht nur um die Qualität, sondern auch um den Zugang. Es muss sichergestellt sein, dass niemand ausgeschlossen wird – unabhängig von individuellen Voraussetzungen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten und für den Bereich der psychosozialen Gesundheit“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Barrieren abbauen, gemeinsam Lösungen entwickeln
Barrierefreiheit im Gesundheitswesen umfasst mehrere Ebenen: Bauliche Barrieren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zeigen sich etwa in unzureichenden Eingängen, fehlenden Aufzügen oder ungeeigneten Untersuchungsräumen. Organisatorische Barrieren umfassen Zeitdruck in Gesprächen, fehlende barrierefreie Angebote sowie unklare Zuständigkeiten. Zudem bestehen kommunikative Barrieren, etwa durch schwer verständliche Informationen sowie durch das Fehlen gezielter und verlässlicher Anlaufstellen für gehörlose Menschen – beispielsweise durch unzureichenden Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen und fehlende barrierefreie Kommunikationsangebote.
„Das Bewusstsein für Barrierefreiheit in allen Bereichen ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gestiegen und es wurden wichtige Verbesserungen angestoßen. Gleichzeitig zeigt sich, dass weiterhin Schritte notwendig sind, um einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen sicherzustellen“, sagt Kafka. Daher fordert der Tiroler Monitoringausschuss konkrete Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Weiterentwicklung einer inklusiven und menschenrechtskonformen Gesundheitsversorgung. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. „Sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache und ihre Perspektiven sind entscheidend, um bestehende Barrieren zu erkennen und gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln“, so Kafka.
Die Anmeldung zur öffentlichen Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses ist bis 15. April unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich. Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung sowie das Programm finden sich hier. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss. Bereits 2021 hat sich der Monitoringausschuss in einer Stellungnahme mit der psychosozialen Versorgung befasst.

