„Gsunds Tirol“: RSV und Co – Schutz durch Hygienemaßnahmen und Impfung

Höhepunkt der „RSV-Saison“ voraussichtlich im Februar

  • Hohe Nachfrage: RSV-Durchimpfungsrate bei Säuglingen bei 80 Prozent
  • NEU: Impfungen zum Schutz vor Pneumokokken und Gürtelrose für Personen ab 60 Jahren kostenlos (Teil des Impfprogramms)
  • Umfassende Übersicht zu aktuellen Impfempfehlungen
  • Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/impfen

Schnupfen, Husten, Fieber, Halsschmerzen: Viele Menschen in Österreich und damit auch in Tirol leiden derzeit unter solchen Symptomen. Zuletzt stieg vor allem die Zahl der Infektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) deutlich an – besonders bei Kindern und Jugendlichen. Positiv hervorzuheben ist dabei, dass in Tirol bei Neugeborenen sowie bei Kindern unter einem Jahr aktuell kaum schwere RSV-Infektionen auftreten. Im Februar kommt es erfahrungsgemäß zum Höhepunkt der „RSV-Saison“. Zum Schutz vor RSV-Viren helfen die klassischen Hygienemaßnahmen und allen voran Impfungen. Solche stehen in Tirol ausreichend zur Verfügung – ebenso jene zum Schutz vor Influenza, Keuchhusten, Masern oder Pneumokokken. Neu im Impfprogramm von Bund, Land und Sozialversicherung und damit kostenlos: Impfungen gegen Pneumokokken und Gürtelrose für Personen ab 60 Jahren sowie eine RSV-Passivimpfung für Neugeborene und Kleinkinder.

„Gerade bei RSV sehen wir sehr deutlich, wie wirksam Impfungen sind. Die hohe Inanspruchnahme mit einer Durchimpfungsrate von rund 80 Prozent bei Säuglingen zeigt Wirkung und schützt jene, die am verletzlichsten sind“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley und appelliert einmal mehr, empfohlene Impfungen frühzeitig wahrzunehmen und den eigenen Impfstatus sowie den von Kindern regelmäßig zu überprüfen.

Impfstatus überprüfen – Risikogruppen schützen

„Impfungen zählen weiterhin zu den wirksamsten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Dabei schützen sie nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern tragen auch wesentlich zum Schutz der gesamten Bevölkerung bei“, erklärt die Gesundheitsdirektorin. Besonders empfohlen sind Impfungen gegen Atemwegs- und Infektionskrankheiten gefährdeten Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben, wie Menschen ab 60 Jahren und chronisch Kranke, BewohnerInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Schwangeren und Säuglingen. Dabei ist eine hohe Durchimpfungsrate entscheidend, um jene zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Aufholbedarf bei Schutz vor Masern

Aktuell ist die Durchimpfungsrate vor allem bei Masern gesunken: In Tirol gibt es insbesondere bei Personen, die zwischen 1970 und 2000 geboren wurden sowie bei Kindern zwischen zwei und fünf Jahren Impflücken – „ihnen fehlt ein wichtiger Schutzschild“, betont die Gesundheitsdirektion, dass „Masern oft unterschätzt werden. Sie können jedoch schwere Komplikationen verursachen. Ein vollständiger Schutz besteht erst nach zwei Impfungen, zudem können auch Personen mit nur einer Impfung ansteckend sein. Deshalb mein Appell an alle: Prüfen Sie Ihren Impfstatus und besprechen Sie dies mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.“


Aktuelle Impfempfehlungen im Überblick

RSV

  • Empfohlen für Säuglinge (am besten vor ihrer ersten RSV-Saison; erfolgt kostenlos unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Kinder- oder FamilienärztInnen) und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr; spezielle Impfempfehlung für Kinder – Informationen bieten KinderärztInnen.
  • Schwangere sollten sich frühzeitig über eine RSV-Impfung informieren.
  • Kostenpflichtig bei niedergelassenen ÄrztInnen erhältlich.

Influenza

  • Empfohlen für ältere und chronisch kranke Personen sowie vor allem Schwangere, Säuglinge ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat und Kleinkinder.
  • Impfungen primär im niedergelassenen Bereich
  • Übersicht über alle Impfstandorte finden sich hier

Corona

  • Empfohlen für vulnerable Gruppen wie ältere, chronisch kranke Personen oder Schwangere.
  • Impfung ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat möglich.
  • Impfungen primär im niedergelassenen Bereich (kostenlos)

Masern-Mumps-Röteln (MMR)

  • Empfohlen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat (jedenfalls vor Eintritt in Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulen).
  • Zum Schutz der Kinder unter neun Monaten ist die Impfung von Kontaktpersonen (Eltern, Geschwistern, etc.) besonders wichtig.
  • Wichtig: Masern sind meldepflichtig. Bei Verdacht sollte telefonisch Kontakt mit einer Ärztin/einem Arzt aufgenommen werden. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden und kann selbst in der Inkubationszeit den Krankheitsverlauf abschwächen.

Keuchhusten

  • Empfohlen in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche (Nestschutz für Neugeborene), Säuglinge ehestmöglich ab der vollendeten sechsten Lebenswoche, jedenfalls im dritten Lebensmonat. Auffrischungsimpfungen in allen Altersgruppen alle fünf Jahre.
  • Keuchhusten ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die insbesondere für Säuglinge lebensbedrohlich sein kann.

Pneumokokken

  • Empfohlen für Säuglinge, Kleinkinder, aber auch Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken. 
  • Kostenlos für Kinder und Personen ab 60 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen ab 18 Jahre.
  • Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung verursachen.

Gürtelrose (Herpes Zoster)

  • Empfohlen für alle ab 60 Jahren und für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine Erkrankung.
  • Kostenlos für Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen

HPV (Humane Papillomaviren)

  • Empfohlen für alle bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
  • Kostenlos für Personen vom 9. bis zum 21. Geburtstag.
  • Für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag gilt: Wenn die erste Impfung im befristeten, gratis Nachhol-Impfprogramm bis 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen wurde, dann kann die zweite Impfung noch bis 30. Juni 2026 gratis erfolgen.
  • HPV kann Krebsvorstufen und verschiedene Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs verursachen.