Aktuelles aus der Regierungssitzung

Hahntennjoch wird sicherer: Bei Fahrzeugen künftig nur noch 7,5 statt 14 Tonnen erlaubt

  •  Landesregierung stellt Weichen für Verordnung bei heutiger Regierungssitzung – tritt mit Ende der kommenden Woche in Kraft
  • Mehr Verkehrssicherheit auf der Hahntennjochstraße durch herabgesetztes Tonnagelimit
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie mit Anhänger über 750 Kilogramm höchstzulässigem Gesamtgewicht
  • Verkehrstechnisches Gutachten bestätigt die Erforderlichkeit der Maßnahme
  • Einzelne Ausnahmenregelungen nach sorgfältiger Prüfung – neue Zählstelle im Sommer

Die Hahntennjochstraße verbindet das obere Lechtal im Bezirk Reutte (L 72) mit dem Bezirk Imst (L 246). Nun wurde eine verkehrsrechtlich neue Beurteilung der alpinen Passstraße mit einer maximalen Steigung von bis zu 18,9 Prozent durch ein verkehrstechnisches Gutachten erforderlich. Anstatt eines maximalen Gesamtgewichts von 14 Tonnen ist es künftig nur mehr Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen erlaubt, die kurvenreiche und enge Strecke über das Hahntennjoch zu nutzen. Diese Gewichtsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge unabhängig von ihrer Art. Zusätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern untersagt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kilogramm übersteigt. Eine entsprechende Verordnung hat die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, im Rahmen der Regierungssitzung beschlossen. Diese wird im Landesgesetzblatt kundgemacht und tritt voraussichtlich gegen Ende nächster Woche in Kraft.

Das herabgesetzte Tonnagelimit deckt sich zudem mit den Zielen des Fernpass-Pakets, den Verkehr auch auf dieser Strecke möglichst verträglich und sicher abzuwickeln und allen voran auch für die lokale Bevölkerung möglichst verfügbar zu halten. „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer steht für uns an oberster Stelle. Die Hahntennjochstraße erfüllt eine wichtige Funktion für viele Tirolerinnen und Tiroler, ist aber durch ihre extreme Steigung und enge Streckenführung ein Nadelöhr. Zudem ist sie aufgrund der alpinen Lage nicht ganzjährig geöffnet. Mit dieser klaren Regelung erhöhen wir die Sicherheit und schützen die Infrastruktur – ohne die regionale Nutzung zu beeinträchtigen“, betont LH Anton Mattle.

LHStv Philip Wohlgemuth betont: „Mit dieser Maßnahme setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit in sensiblen alpinen Räumen. Das neue Tonnagelimit sorgt nicht nur für sichere Straßenverhältnisse, sondern entlastet auch die betroffenen Gemeinden entlang der Strecke nachhaltig.“

Ausnahmeregelung für Fahr- und Anhängerverbot

Auf Basis des Gutachtens sowie der ergangenen Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren wurden außerdem auch Ausnahmeregelungen definiert. So sind unter anderem Omnibusse im Linienverkehr, Fahrten im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Transporte, die ausschließlich der Anlieferung oder Abholung bei einem im betroffenen Abschnitt gelegenen Gewerbebetrieb dienen oder auch Fahrten von Einsatzorganisationen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einschließlich Übungen, vom Fahrverbot über 7,5 Tonnen ausgenommen. Vom Anhängerverbot ausgenommen sind beispielsweise Fahrten der land- und forstwirtschaftlichen Bringung, des Anrainerverkehrs, gewerbliche Fahrten für Lieferungen oder Abholungen innerhalb des betroffenen Bereichs sowie Fahrten von Einsatzorganisationen. 

Verordnung erhöht Verkehrssicherheit

Es sind enge Kehren, eingeschränkte Sichtverhältnisse, starke Steigungen, zudem verschiedenste VerkehrsteilnehmerInnen vom öffentlichen über den Rad- und den Motorradverkehr und schmale Fahrbahnbreiten, die die fachliche Prüfung durch ein Ziviltechniker Büro für Verkehr- und Raumplanung notwendig machten: „Die Hahntennjochstraße ist zweifelsohne eine anspruchsvolle alpine Straßenverbindung, die auch entsprechende Sensibilität in Sachen Verkehrssicherheit erfordert. Nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung wird mit der nun vorliegenden Verordnung die Verkehrssicherheit erhöht und eine geordnete Nutzung gewährleistet. Das Mobilitätsbedürfnis nimmt in unserer Gesellschaft stetig zu, gleichzeitig ändern sich auch das Mobilitätsverhalten und die Mobilitätsformen. Es braucht ein gutes Miteinander im Straßenverkehr. Damit das gelingt, braucht es auch ein entsprechendes Regelwerk, das es laufend zu evaluieren und zu aktualisieren gilt“, ist Verkehrs- und Mobilitätslandesrat René Zumtobel überzeugt und betont: „Solche Regelungen dienen der Sicherheit jedes und jeder Einzelnen, die über diese Passstraße unterwegs sind“.

Neue Zählstelle ab Sommer geplant

Dass die neue Verordnung auch eine wesentliche rechtliche Klarstellung darstellt, zeigt der Blick auf die bisherige Regelung aus dem Jahr 1996: So galt bisher auf der Hahntennjochstraße ein generelles Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 14 Tonnen sowie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen, einschließlich eines Fahrverbots für Wohnwagenanhänger.

„Um das Verkehrsgeschehen am Hahntennjoch noch detaillierter darstellen zu können sowie die Wirksamkeit der neuen Verordnung auch mit Zahlen und Daten abbilden zu können, wird im Laufe des Sommers eine neue Zählstelle auf der L72 im Bereich Pfafflar installiert. Verkehrszählstellen ermöglichen uns, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, und liefern wesentliche Grundlagen für weitere verkehrsrechtliche und verkehrsplanerische Maßnahmen“, ergänzt LR Zumtobel.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Neuregelung der Genehmigungsverfahren für Kleinviehweiden – Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Landeshauptmann Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, über die Neuregelung für Kleinviehweiden für Schafe und Ziegen informiert. Die Bewilligungsverfahren sollen nun deutlich reduziert werden, indem eine Umstellung auf ein vereinfachtes Anzeigeverfahren erfolgt. Dies soll in der Tiroler Waldordnung neu geregelt werden. Derzeit gibt es jährlich rund 600 Anträge über Ausnahmen zur Weide von Schafen im Schutzwald. Diese werden mittels Bescheid über die Forsttagsatzungskommissionen in den Gemeinden abgearbeitet. Das Ziel ist mittels einer Änderung der Verordnung die Anzahl der Bescheide auf ein Drittel zu reduzieren, nur noch besonders kritische Weide-Anmeldungen zu prüfen und damit den notwendigen Schutz für den Wald zu gewährleisten. Dadurch erwartet man sich mehr Effizienz in der Verwaltung, eine Entbürokratisierung zu Gunsten der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Tirol und ein Sicherstellen des Waldschutzes. „Die Herausforderungen in der kleinstrukturierten und familiengeführten Tiroler Landwirtschaft sind groß genug. Deshalb muss das Land Möglichmacher und nicht Verhinderer sein. Oftmals sind es schon kleine Maßnahmen, die den Bäuerinnen und Bauern ein Stück Unabhängigkeit zurückgegeben. Deshalb setzen wir unseren Weg für mehr Freiheit und weniger Bürokratie auch in der Landwirtschaft fort“, erklärt LH Mattle. Bereits in den letzten Novellen der Tiroler Bauordnung hat man vermehrt auf bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben und damit mehr Eigenverantwortung gesetzt. Es gibt Vereinfachungen für PV-Anlagen bis zu 100 Quadratmeter und die Errichtung von Folientunnel für die Dauer des jahreszeitlich notwendigen Schutzes. Auch die Gebäude zur bäuerlichen Direktvermarktung bis 20 Quadratmeter brauchen keine Bewilligung oder Anzeige mehr. Neu ist die Errichtung von Weidezelten und Weideunterständen im Freiland, die bis 40 Quadratmeter unkompliziert eingerichtet werden können. Kulturschutzanlagen für Obst- und Gemüseproduktionen bis 250 Quadratmeter brauchen statt eines Bewilligungsverfahrens nur noch eine Bauanzeige.

Fachkräftekoordination des Landes wird neu aufgestellt: Auf Antrag von Arbeitslandesrätin Astrid Mair wird die Fachkräftekoordination des Landes Tirol künftig in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit angesiedelt. Ziel ist es, die Aufgaben deutlich auszuweiten und eine zentrale Anlaufstelle des Landes zur umfassenden Koordination von Maßnahmen im Bereich Fachkräftesicherung zu schaffen. Während bisher der Fokus insbesondere auf der Stärkung der Lehrausbildung lag, soll die Fachkräftekoordination künftig bereichsübergreifender tätig sein. Im Zentrum stehen die enge Zusammenarbeit mit Sozialpartnern sowie weiteren Systempartnern am Tiroler Arbeitsmarkt wie dem AMS, der Bildungsdirektion und der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (amg-tirol). Wesentliche Aufgabe ist die strategische Koordination von relevanten Maßnahmen z.B. im Bildungsbereich mit der beruflichen Erstausbildung, in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Arbeitskräftezuwanderung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. „Die Lehrausbildung ist zweifelsohne nach wie vor ein großer und zentraler Teilaspekt der Fachkräftesicherung. Ich danke dem bisher in der Bildungsdirektion angesiedelten Fachkräftekoordinator und Schulqualitätsmanager Klaus Schuchter ausdrücklich für seinen engagierten Einsatz. Er scheidet aus dieser Funktion aus. Die Fachkräftesicherung betrifft unsere gesamte Gesellschaft und unsere wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Neuaufstellung schaffen wir eine starke, zentrale Anlaufstelle im Land, um gemeinsam mit allen Partnern zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln“, betont LRin Mair.