- Tirol ist technologieoffen
- Verordnung für Beschleunigungsgebiet für Photovoltaik (PV) in Vorbereitung
- Nach umfangreichen Prüfungen in Tirol keine Beschleunigungsgebiete für Windkraft
Die Tiroler Landesregierung hat das zweite Tiroler Erneuerbare Ausbaugesetz vorgelegt, im Oktober soll es vom Tiroler Landtag beschlossen werden. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbaren Energien (RED III) und ist unter anderem die Voraussetzung für die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für einzelne erneuerbare Energieträger. Für mindestens einen erneuerbaren Energieträger müssen im kommenden Jahr laut EU-Vorgabe Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. In solchen Gebieten soll der Ausbau ohne erhebliche Umweltauswirkungen und mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren möglich sein.
„Wir sind technologieoffen und wollen alle verfügbaren erneuerbaren Ressourcen zur Erreichung der Energieautonomie Tirol 2050 nutzen. Nach umfangreichen Vorprüfungen haben wir entschieden, Beschleunigungsgebiete für den PV-Ausbau auszuweisen. Bei der Windenergie setzen wir auf Einzelfallprüfungen. Wir stehen zur Windkraft, es wird aber keine großflächigen Beschleunigungsgebiete für Windparks geben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden“, betont LHStv Josef Geisler.
Keine Beschleunigungsgebiete für Wind
In den vergangenen Monaten haben die Fachabteilungen des Landes potenzielle Beschleunigungsgebiete für Windenergie anhand eines Beurteilungsrasters intensiv geprüft. Für die Beurteilung wurden unter anderem die Windpotenzialstudie sowie eine ornithologische Sensibilitätskarte Windkraft Tirol herangezogen. Nicht als Beschleunigungsgebiete infrage kommen etwa Gebiete, die als Schutzgebiete (Nationalparks, Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, etc.) ausgewiesen sind. Das sind mehr als 25 Prozent der Landesfläche. Auch Flächen in Siedlungsnähe sowie in einem bestimmten Abstand zu Hochspannungsleitungen, Eisen- und Autobahnen oder Flughäfen sind auszuschließen. Das Ergebnis: Aus fachlicher Sicht gibt es in Tirol derzeit keine größeren Gebiete, die sich für eine Ausweisung als Beschleunigungsgebiet für Windkraft eignen und einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Windenergie im Sinne der EU-Vorgaben leisten könnten.
Einzelne Windräder, aber keine riesigen Windparks
Aus diesem Grund verzichtet Tirol auf die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windkraft. „Dass wir in Tirol keine Beschleunigungsgebiete ausweisen, ist keine Absage an die Windkraft. Es ist vielmehr eine Einladung an die Projektwerber, in den intensiven Dialog mit der Bevölkerung zu treten und ein Auftrag an die Behörde, jedes einzelne Projekt genau auf seine Umweltauswirkungen zu prüfen“, versichert LHStv Geisler. Aus seiner Sicht hätten einzelne Projekte durchaus eine Chance auf Realisierung, „es wird in Tirol aber keine riesigen Windparks geben“. Dass die Behördenverfahren auch ohne Beschleunigungsgebiete zügig durchgeführt werden, ist durch bestehende gesetzliche Verfahrensfristen gewährleistet. Auch die Landesprämie von 100.000 Euro für das erste Windrad in Tirol bleibt aufrecht.
Erleichterter PV-Ausbau auf befestigten Flächen und in Skigebieten
Der Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zum erleichterten Ausbau für mindestens eine erneuerbare Energietechnologie wird Tirol in Form der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Freiflächen-PV nachkommen. „Wir setzen hier wie in der Vergangenheit auf bereits befestigte Flächen wie etwa Großparkplätze. Weil der Wirkungsgrad von PV-Anlagen und die Energieausbeute im Winter in höheren Lagen besonders gut sind, werden wir uns die Möglichkeiten in den Skigebieten genauer anschauen“, kündigt LHStv Geisler an. PV-Anlagen wie beispielsweise jene am Pitztaler Gletscher hätten sich über Jahre bewährt. Dort wurde bereits 2015 ein hochalpine PV-Anlage errichtet.
Wasserkraft bleibt Rückgrat der Energieversorgung
Das Rückgrat der Energieversorgung und der Energieautonomie in Tirol ist nach wie vor die Wasserkraft. „Auch hier wird es Erleichterungen brauchen, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die Gespräche mit dem Bund laufen“, so LHStv Geisler. Das Land Tirol habe aber hier nur eingeschränkte Kompetenzen und könne keine Beschleunigungsgebiete für den Wasserkraftausbau ausweisen.
Der Beurteilungsraster für die Analyse der Windkraft in Tirol findet sich hier: Energie | Land Tirol
Glossar
RED III
Bis zum Jahr 2030 will die EU den Anteil erneuerbarer Energie auf 42,5 Prozent erhöhen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU enthält Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret müssen für jedenfalls eine erneuerbare Energietechnologie im Jahr 2026 Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.
Beschleunigungsgebiete
Beschleunigungsgebiete sind spezielle Zonen, um den Ausbau erneuerbarer Energie zu fördern. Hauptziel ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Die Gebiete sollen so gewählt werden, dass Projekte in diesen Zonen keine erheblichen Umweltauswirkungen haben.
Zweites Tiroler Erneuerbare Ausbaugesetz
Umsetzung der EU-Richtlinie RED III zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen:
- Verpflichtende Energieraumplanung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien
- Verordnungsermächtigung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten
- Verfahrenserleichterungen in Beschleunigungsgebieten
Beschluss Regierungsvorlage am 10. September 2025; Beschlussfassung durch den Tiroler Landtag im Oktober