Die italienische Regierung hat eine Reform des Südtiroler Autonomiestatuts auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Südtiroler Kompetenzen in der Gesetzgebung wiederherzustellen, die durch Urteile des italienischen Verfassungsgerichtshofs seit 2001 eingeschränkt wurden, und somit die Sonderautonomie langfristig abzusichern. Im Rahmen einer Veranstaltung des Ausschusses für Föderalismus, Europäische Integration und Europaregion Tirol unter Vorsitz von LA Benedikt Lentsch und LA Sebastian Kolland wurden heute Nachmittag die Abgeordneten des Tiroler Landtags über den aktuellen Stand der Autonomiereform informiert. Referenten waren die Landeshauptleute Anton Mattle und Arno Kompatscher sowie Europarechtsexperte Walter Obwexer und der Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium Gregor Schusterschitz.
LH Anton Mattle sprach über die Entwicklung der Südtiroler Selbstverwaltung und betonte, dass Südtirol die damit verbundene Verantwortung in der Vergangenheit umsichtig genutzt hat, um das Land gesellschaftlich wie wirtschaftlich gut aufzustellen.
Walter Obwexer, Dekan der Innsbrucker rechtswissenschaftlichen Fakultät, ging auf die Auswirkungen der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofs in der Vergangenheit ein und schlüsselte die Bestandteile der geplanten Autonomiereform im Detail auf. So sollen der Status quo von 1992 (vollständige Umsetzung des zweiten Autonomiestatus) weitgehend wiederhergestellt und künftig auch die Bereiche Umwelt und Ökosysteme Landeskompetenzen werden.
Jurist und Diplomat Gregor Schusterschitz betrachtete die geplante Reform aus völkerrechtlicher Perspektive. Über die Jahrzehnte habe sich aus einem international ausgefochtenen Streit eine gemeinsame Verantwortung Italiens und Österreichs für die Autonomie Südtirols entwickelt. Schließlich würden alle von dieser Form der Selbstverwaltung profitieren.
Zuletzt erläuterte Südtirols LH Arno Kompatscher die politischen Schritte, die Südtirol in der Vergangenheit unternommen hatte, um mit Rom Kompetenzen zu klären und Reformschritte anzuregen.
Im Anschluss an die Vorträge nutzten die anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen.