- Thinktank liefert wissenschaftliche Expertise zur föderalen Ordnung in Österreich
- Zahlreiche Veranstaltungen, Projekte und mehr als 160 Publikationen
- LH Mattle: „Föderalismus ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung“
Mit einem Festakt im Landhaus begeht das Institut für Föderalismus heute, Montag, sein 50-jähriges Bestehen. Der Föderalismus beschreibt die politische Ordnung Österreichs, in der staatliche Macht und Verantwortung zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt sind. Seit seiner Gründung 1975 leistet das in Innsbruck ansässige Institut Pionierarbeit in der wissenschaftlichen Begleitung des österreichischen Rechtssystems.
„Der Föderalismus – also die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung. Gerade die Gemeinden und Länder sind nah an der Bevölkerung dran“, betont Landeshauptmann Anton Mattle im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung. „Er sorgt für politische Balance, ermöglicht Mitgestaltung und berücksichtigt regionale Gegebenheiten. Dem Institut für Föderalismus gratuliere ich herzlich zum Jubiläum – und ich bedanke mich für jahrzehntelange Forschung und Aufklärung.“
Eine Denkfabrik für die Bundesländer
Das Institut für Föderalismus ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit starkem Praxisbezug. Seit fünf Jahrzehnten liefert es den Bundesländern wissenschaftlich fundierte Analysen, Gutachten und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Bundesstaates. „Föderalismus bedeutet Gestaltungsspielraum – und gerade Tirol mit seinen Stärken profitiert enorm von einer starken Gestaltungskraft der Regionen“, so LH Mattle weiter. „Das Institut für Föderalismus hilft, dieses Wissen in rechtlich fundierte Entscheidungen einfließen zu lassen.“
Mit zahlreichen Publikationen – darunter drei Schriftenreihen mit zusammen über 160 Bänden – sowie Workshops, Studien und Tagungen leistet das Institut einen unverzichtbaren Beitrag zum föderalen Diskurs in Österreich. Die jährlich erscheinende Dokumentation zum Stand des Föderalismus in Österreich liefert laufend die Grundlage für politische Diskurse. Institutsdirektor Peter Bußjäger verweist auf die Bedeutung wissenschaftlicher Expertise für die regionale Selbstbestimmung: „Föderalismus ist mehr als Selbstverwaltung – er ist Ausdruck politischer Reife. Erst durch ein fundiertes Wissen darüber wird eine Region befähigt, eigenständig Verantwortung zu übernehmen. Das Institut unterstützt genau diesen Weg durch gezielte Forschung und Dokumentation.“
Festrede durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
Der Verfassungsgerichtshof sei, sagte dessen Präsident Christoph Grabenwarter in seiner Festrede, organisatorisch zwar ein Bundesorgan, „aber auch ein Organ, das in der Organisation föderalistische Züge und wesentliche Bezüge zu den Ländern, zu ihren Rechtsordnungen und insbesondere zu ihren Verfassungen hat.“ Zur Bestellung von VfGH-Mitgliedern verwies Grabenwarter auf die Stammfassung der Bundesverfassung 1920, in der die Wahl der Richter je zur Hälfte vom Nationalrat und vom Bundesrat vorgenommen wurde. Ausländische Vorbilder und eine Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates würden eine Wahl mit Zweidrittel-Mehrheit nahelegen. „Durch eine jahrzehntelange Spruchpraxis hat der Verfassungsgerichtshof zur Struktur des österreichischen Föderalismus beigetragen und dadurch die bundesstaatliche Wirklichkeit erheblich mitbestimmt“, betonte der VfGH-Präsident. Dabei spielen Anträge von Landesregierungen gegen Bundesgesetze eine besondere Rolle.
Zukunftsthema Föderalismus
Gegründet wurde das Institut für Föderalismus 1975 auf Initiative der damaligen Landeshauptleute Eduard Wallnöfer (Tirol) und Herbert Kessler (Vorarlberg). Seit 2001 liegt die wissenschaftliche Leitung in den Händen von Peter Bußjäger. Zunächst von Tirol und Vorarlberg getragen, kamen später Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg als Trägerländer hinzu. Die nationale und internationale Zusammenarbeit mit weiteren renommierten Forschungsinstituten trägt maßgeblich zur Reputation der Einrichtung bei.
Auf Initiative des Instituts für Föderalismus findet im Herbst des Jubiläumsjahres 2025 eine öffentliche Ringvorlesungsreihe an der Universität Innsbruck statt, in der WissenschaftlerInnen den Föderalismus aus rechtlicher, historischer, wirtschaftlicher und politischer Perspektive beleuchten. Außerdem ist das Institut für Föderalismus bestrebt, in Kooperation mit dem Forschungszentrum Föderalismus an der Universität Innsbruck einen Universitätslehrgang Föderalismus einzurichten, der 2026 beginnen soll – damit soll der Dialog zwischen Theorie und Praxis weiter gestärkt werden.
Der Landeshauptmann will im Rahmen der aktuellen Reformpartnerschaft zwischen Bund, Länder und Gemeinden auf den Wissensschatz des Instituts für Föderalismus zurückgreifen. „Die Reformpartnerschaft muss Vereinfachungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Eine Kompetenzentflechtung ist dringend notwendig, weil es eine klare Aufgabenverteilung braucht. Ich persönlich bin überzeugt davon, dass eine Reform zugunsten des Föderalismus ausgehen wird, weil wir Gemeinden und Länder näher am Bürger dran sind. Starke Gemeinden machen starke Länder. Und starke Länder machen eine starke Republik “, meint LH Mattle abschließend.