LHStv Wohlgemuth: „Künftig können noch mehr Wohnprojekte mit der Wohnbauförderung unterstützt werden“

Höchstzulässige Baukosten für Beantragung der Wohnbauförderung wird ab 2026 angehoben

  • Wohnbauförderung unterstützt bei Neubau, Sanierung, Kauf und Miete

Die Wohnbauförderung ist das zentrale Instrument, um TirolerInnen unter anderem beim Bau eines Eigenheims zu unterstützen. Ab 2026 profitieren noch mehr Menschen von dieser Unterstützung: Die Grenzen für die höchstzulässigen Baukosten werden um 1,5 bis 2,1 Prozent angehoben.

„Mit dieser maßvollen Erhöhung können 2026 noch mehr Bauvorhaben durch das Land Tirol gefördert werden. Das bedeutet konkret: Wir helfen künftig mehr Menschen dabei, in Tirol ein leistbares Eigenheim zu verwirklichen“, erklärt LHStv Philip Wohlgemuth.

2024 wurden 236 Millionen Euro Wohnbauförderung für Neubauten ausbezahlt. Insgesamt konnten damit über 1.770 leistbare Neubauwohnungen geschaffen werden.

Höhere Baukostenobergrenzen pro Quadratmeter

Sowohl Privatpersonen als auch Wohnbauträger können für Neubauten um eine Förderung ansuchen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtbaukosten im Verhältnis zur Wohnnutzfläche eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Bei einem Mehrfamilienwohnhaus mit bis zu 12 Wohnungen lag dieser Grenzwert beispielsweise bisher bei 3.000 Euro pro Quadratmeter. Ab 2026 erhöht er sich auf 3.060 Euro pro Quadratmeter. 

Förderungen für nachhaltiges Sanieren

Neben Neubauten werden auch Sanierungsmaßnahmen – etwa eine nachhaltige Wärmedämmung – sowie der Kauf oder die Miete einer Wohnung gefördert.

„Gerade im Bereich der Sanierungen bauen wir die Wohnbauförderung kontinuierlich aus. Das zeigen auch die stetig steigenden Antragszahlen. Damit unterstützen wir die Tirolerinnen und Tiroler nicht nur beim leistbaren Wohnen, sondern fördern zugleich klimaschonende Maßnahmen“, betont LHStv Wohlgemuth. Alleine im Jahr 2024 wurden 18.700 Sanierungen finanziell unterstützt.

Ansuchen für Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfen (für Eigentumswohnungen) können in den Bezirken Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte und Schwaz bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Für Ansuchen für den Bezirk Innsbruck-Land, für Neubauansuchen für das Stadtgebiet Innsbruck sowie für Wohnbeihilfeansuchen für Mietwohnungen ist die Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Tiroler Landesregierung zuständig. Ansuchen für Sanierungen sowie Anträge auf Mietzins- und Annuitätenbeihilfe in der Stadt Innsbruck sind beim Stadtmagistrat einzubringen. 

Alle Anträge sowie weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wohnbau abrufbar.