- Nach Begutachtung wird Novelle überarbeitet: Vorsitz des Jugendbeirats wird weiterhin aus Beirat heraus gewählt
Mehr Mitsprache für die Jugend – das ist das Ziel bei der Überarbeitung des Tiroler Jugendgesetzes. Kern dessen ist allen voran eine stärkere Miteinbeziehung des Jugendbeirats in politische Themen. Um die Novelle auf breiter Basis abzustimmen, wurden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch InteressenvertreterInnen und AkteurInnen der Jugendarbeit um Stellungnahmen zum Entwurf gebeten. Auf Basis der eingelangten Rückmeldungen wird die Novelle überarbeitet – so wird der Vorsitz des Jugendbeirats auch künftig aus dem Jugendbeirat heraus gewählt.
Jugendlandesrätin Astrid Mair steht fest: „Unser klares Ziel: Mehr Jugend in der Politik – der Jugendbeirat muss weiter gestärkt und noch mehr in politische Themen miteinbezogen werden.“
Dialog als wichtiger Grundsatz für gemeinsame Lösung
Der ursprüngliche Entwurf der Novelle beinhaltete den Vorschlag, das zuständige Mitglied in der Landesregierung als ständigen Vertreter und Vorsitzenden des Jugendbeirats gesetzlich zu verankern. „Ein Grundsatz meiner politischen Arbeit ist der Austausch und der Dialog, um gemeinsam die besten Lösungen zu finden. Genau aus diesem Grund bin ich sehr dankbar über die konstruktiven Rückmeldungen der verschiedensten Akteurinnen und Akteure. Durch die unterschiedlichen Blickwinkel konnten wir zusammen eine sehr gute Lösung finden, die vor allem eines ist: Mehr Mitsprache für die Jugend“, so LRin Mair, die weiter ausführt: „Gemeinsam werden wir den Jugendbeirat weiterentwickeln und stärken – zum Wohle der Jugend.“
Unter dem Motto „Jugend im Fokus“ wurde auf Initiative von Jugendlandesrätin Mair dieses Jahr bereits die Tiroler Jugendstrategie 2030 gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt und vorgestellt. Ebenfalls ins Leben gerufen wurde die Tiroler Jugendkarte, die zahlreiche Vergünstigungen mit sich bringt. Im Herbst fand ein Jugendforum zum Thema Fake News statt. Zudem wird aktuell auch die Einführung eines Jugendlandtags geprüft, um die Anliegen junger TirolerInnen stärker in politische Entscheidungen einzubringen.
Novelle stärkt Jugendschutz
Neben der Stärkung des Jugendbeirats sieht der Entwurf der Gesetzesnovelle zudem Anpassungen im Jugendschutz vor. „In unseren schnelllebigen Zeiten mit immer neuen Herausforderungen muss schließlich auch die gesetzliche Grundlage der Geschwindigkeit nachkommen. Gerade aktuelle Trends gilt es im Auge zu behalten und – wenn sinnvoll – auch gesetzliche Anpassungen vorzunehmen“, erklärt LRin Mair. Nach der Begutachtung und Überarbeitung der Novelle wird diese voraussichtlich im März dem Landtag zu Beschluss vorgelegt.
Über den Jugendbeirat
Der Jugendbeirat ist fest im Tiroler Jugendgesetz verankert. Zu seinen Aufgaben zählen die Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen Fragen des Jugendschutzes und der Jugendförderung, das Herantragen von allgemeinen jugendpolitischen Zielvorstellungen an die Landesregierung und Ausarbeitung von Vorschlägen und Konzepten zur Lösung grundsätzlicher jugendpolitischer Fragestellungen. Der Beirat besteht aus vier VertreterInnen der Offenen Jugendarbeit, zwei VertreterInnen der LandesschülerInnenvertretung, zwei VertreterInnen der Gemeinden eine VertreterIn der Stadt Innsbruck, jeweils eine VertreterIn aus Einrichtungen der verbandlichen Jugendarbeit (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken) und jeweils eine VertreterIn aus Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendarbeit ist (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken). Die Mitglieder des Jugendbeirates werden mit Beschluss der Tiroler Landesregierung für die Dauer von zwei Jahren bestellt.