- Tiroler Monitoringausschuss setzt Schwerpunkt auf Menschenrechte
- Öffentliche Sitzung am 23. April 2026 in Innsbruck: zu Menschenwürde und inklusiver Demokratie mitdiskutieren
- Rechtliche Grundlagen in UN-Behindertenrechtskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention
- Umsetzung von Gleichberechtigung im Alltag bleibt zentrale Herausforderung
Menschenrechte gelten für alle – und doch ist ihre Umsetzung im Alltag keine Selbstverständlichkeit. Gerade für Menschen mit Behinderungen bestehen weiterhin zahlreiche Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Der Tiroler Monitoringausschuss setzt daher einen Schwerpunkt auf das Thema Menschenrechte und rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Menschenwürde im Alltag konkret gelebt werden kann. Am 23. April lädt der Monitoringausschuss zu seiner 18. öffentlichen Sitzung ins Landhaus in Innsbruck ein. Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche sind eingeladen, zu Menschenrechten, Menschenwürde und inklusiver Gesellschaft mitzudiskutieren.
Menschenwürde schützen heißt Barrieren abbauen
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Schutz von Würde und Nicht-Diskriminierung verbindlich verankert – in Österreich auch auf Verfassungsebene. Die darin festgeschriebenen Rechte sind zudem vor nationalen Gerichten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unmittelbar einklagbar.
„Die rechtlichen Grundlagen sind eindeutig – entscheidend ist jedoch, wie diese Rechte im Alltag wirksam werden. Würde ist kein Privileg, sondern ein Anspruch. Jeder Mensch hat das Recht, als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft gesehen, gehört und respektiert zu werden. Wo Barrieren bestehen – bauliche, kommunikative, institutionelle oder Barrieren in den Köpfen –, werden Teilhabechancen eingeschränkt und Grund- und Freiheitsrechte verletzt“, erklärt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Für die Gestaltung der Menschenrechte im Alltag spielen insbesondere Mitarbeitende in Verwaltung sowie in Sozial- und Unterstützungssystemen eine Schlüsselrolle: „Sie begleiten Veränderungen und Entwicklungsprozesse hin zu einer stärkenorientierten und zukunftsfähigen Inklusion. Eine Gesellschaft, die Vielfalt wertschätzt, braucht Institutionen und Menschen, die Veränderung ermöglichen und aktiv gestalten“, so Kafka.
Ein Thema, das alle angeht
Wie die Menschenrechte selbst geht auch das Thema der öffentlichen Sitzung am 23. April alle an – unabhängig von Alter, Herkunft oder Beeinträchtigung. Unter dem Titel „Menschenrechte sichtbar machen – Menschenwürde leben und schützen“ werden zentrale Fragen diskutiert:
- Was bedeutet Menschenwürde – und warum ist sie unantastbar?
- Wie entstehen Behinderungen durch Barrieren in der Gesellschaft?
- Warum ist Inklusion eine Frage der Gerechtigkeit – nicht der Wohltätigkeit?
- Wie können Staat und Gesellschaft zur Würde aller Menschen beitragen?
Die Sitzung soll dazu ermutigen, das Prinzip der Menschenwürde im Alltag umzusetzen – in der Sprache, in der Begegnung und im politischen Handeln.
Die Anmeldung zur Sitzung ist bis 15. April unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich. Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung sowie das Programm finden sich hier. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss.

