- Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol informiert online zur Pflegeelternschaft
- Voraussetzungen, Ausbildung und Begleitung von Pflegepersonen im Fokus
- Anmeldungen für interessierte Familien, Paare und Einzelpersonen unter ikjh@tirol.gv.at
Pflegeeltern nehmen Kinder und Jugendliche auf, wenn diese aller Voraussicht nach nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. 2024 befanden sich in Tirol 281 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Pflegefamilien. Der Bedarf an Familien, Paaren und Einzelpersonen, die ein Pflegekind langfristig bei sich aufnehmen, ist hoch. Am 9. Oktober 2025 um 17 Uhr veranstaltet die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol erneut eine Online-Infoveranstaltung zur Pflegeelternschaft. Interessierte erhalten dabei einen Überblick über die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Anmeldungen sind unter ikjh@tirol.gv.at möglich. Die Teilnahme erfolgt über den Link: https://treffen.tirol.gv.at/Info_Pflegeeltern_09_10_2025_17_Uhr.
„Pflegeeltern schenken Kindern nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern vor allem Zuwendung, Sicherheit und Geborgenheit. Diese wichtige Aufgabe ist fordernd, aber auch unglaublich bereichernd. Ich lade alle, die sich vorstellen können, Pflegemutter oder -vater zu werden, herzlich ein, sich bei unserer Online-Infoveranstaltung zu informieren und Fragen zu stellen“, betont die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Eva Pawlata.
Tragfähige Beziehungen für Kinder
In einer Pflegefamilie sollen sich die Kinder auf dauerhafte und tragfähige Beziehungen verlassen können. Die Betreuung endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. In der Praxis sind Pflegekinder jedoch meist ein Leben lang Teil der Familie. Rechtlich betrachtet bleiben sie – im Unterschied zu Adoption – die Kinder ihrer leiblichen Eltern.
Neben einem dauerhaften Pflegeverhältnis gibt es auch Bereitschaftspflegeeltern, die Säuglinge und Kleinkinder in Krisen aufnehmen. Aktuell werden in Tirol 19 Kinder bei 23 Bereitschaftsfamilien betreut.
Enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe
Um eine Pflegeperson zu werden, braucht es eine positive Eignungsbeurteilung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Die jeweils örtlich zuständigen MitarbeiterInnen der Sozialen Fachdienste machen sich vor Ort ein Bild über die Wohn- und Lebensverhältnisse und prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die Vermittlung eines Pflegekindes gegeben sind. Dazu gehören Faktoren wie der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und -kind, die Familiengröße, das soziale Umfeld oder die Motivation, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen.
Im Anschluss muss eine Ausbildung absolviert werden, deren Kosten das Land Tirol trägt. Die Kinder- und Jugendhilfe steht in engem Austausch mit den Pflegeeltern und unterstützt sie vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes. Pflegepersonen haben auch die Möglichkeit, ein Anstellungsverhältnis und damit eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Pflegeelternbroschüre des Landes.