Anlässlich des 7. Regionalseminars des Europäischen Verbindungsnetzes der Ombudsleute sind heute und morgen auf Einladung des Europäischen Bürgerbeauftragten Nikoforos Diamandouros rund 70 Ombudsleute aus zahlreichen europäischen Regionen zu Gast im Innsbrucker Congress. Der erste Sitzungstag stand ganz im Zeichen eines intensiven Erfahrungsaustausches über die Rolle der regionalen Ombudsleute und über spezifische EU-Rechtsfragen, die für die regionalen Ombudsleute in ihrer täglichen Arbeit von besonderer Bedeutung sind.
In seiner Begrüßungsrede betonte Landtagspräsident Herwig van Staa, dass es in einem modernen Europa mit zum rechtsstaatlichen Auftrag und zur Stärkung der Demokratie gehöre, den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Stelle zur Verfügung zu stellen, die sie bei Konflikten mit der Verwaltung unterstützt und Verwaltungshandlungen überprüft. Der Tiroler Landtag habe bereits im Jahr 1989 den Volksanwalt als Organ des Landtages geschaffen, der in den verschiedenen Verwaltungsbereichen jedermann auf Verlangen Rat erteile und Beschwerden entgegennehme. „Neben Vorarlberg ist Tirol damit das einzige von insgesamt neun österreichischen Bundesländern, das – neben der Volksanwaltschaft des Bundes – eine eigene Landesvolksanwaltschaft eingerichtet hat“, informierte van Staa die anwesenden SeminarteilnehmerInnen.
Gerade auch der Europarat, der ja die Stärkung der Regionen und Gemeinden im europäischen Kräftespiel als eine seiner Kernaufgaben verfolgt, beschäftigt sich seit einiger Zeit intensiv mit der Rolle der lokalen und regionalen Ombudsleute. „Ich werde mich als Präsident der Kammer der Regionen im Europarat ganz besonders für die intensive Behandlung und eine rasche Beschlussfassung zu diesem wichtigen Thema verwenden“, versichert LTP van Staa.
Im Laufe des morgigen Sitzungstages werden sich die Ombudsleute noch intensiv mit neuesten Entwicklungen im Bereich des EU-Umweltrechtes und mit diversen Umweltfragen wie z.B. Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz oder Asbest, auseinandersetzen.
Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten
Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten besteht aus über 90 Einrichtungen in 32 europäischen Ländern. Das Netzwerk umfasst nationale und regionale Bürgerbeauftragte und ähnliche Einrichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die EU-Beitrittskandidaten, einigen anderen europäischen Ländern, sowie den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments.
Das Netz wurde im Jahr 1996 errichtet und hat sich zwischenzeitlich zu einem effizienten Kooperationsinstrument für die Bürgerbeauftragten und ihre MitarbeiterInnen entwickelt. Es dient als wirksamer Mechanismus für die Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Fällen. Besonders wichtig ist das Netz für den Europäischen Bürgerbeauftragten, wenn es darum geht, Beschwerden, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, zügig und effizient zu bearbeiten. Der Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren erfolgt durch Seminare und Zusammenkünfte, einen regelmäßig erscheinenden Nachrichtenbrief, ein elektronisches Diskussionsforum und einen täglichen elektronischen Nachrichtendienst.