Die Kinder- und JugendanwältInnen begrüßen die Absicht des Gesetzes Mädchen in ihrer Selbstbestimmung und Entfaltung zu stärken, hegen jedoch Bedenken gegenüber einem generellen Kopftuchverbot in der Schule. Aus kinderrechtlicher Sicht ist die Umsetzung und deren Vorbereitung sensibel und kindgerecht zu gestalten. Weiters ist es dringend erforderlich, die weiteren präventiven Maßnahmen zeitnah in die Umsetzung zu bringen. Die KIJAs verweisen unter anderem auf die Gefahr einer weiteren Polarisierung durch das Kopftuchverbot.
Die Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Gesetzesentwurf bezüglich dem Kopftuchverbot an Schulen steht unter der Rubrik „Stellungnahmen“ zum Download zur Verfügung.