Waldbrand-Verordnung für Nordtirol

Anhaltende Trockenheit in Nordtirol: Land Tirol verbietet Feuer sowie Feuerwerkskörper in Wäldern und Gefährdungsgebieten

  • Waldbrand-Verordnung wegen geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit für Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz

  • Rauchen, Entzünden von Feuern bzw. Feuerwerkskörpern sowie Zweckfeuern im Wald bzw. Gefährdungsgebieten aktuell streng verboten

  • Verordnungen gelten ab heute, Montag, bis auf Widerruf (mindestens bis inkl. der ersten Jännerwoche)

  • Appell an Eigenverantwortung von Einheimischen und Gästen

  • Auch Stadt Innsbruck erlässt Verbot für Feuer/Feuerwerkskörper im Wald (Details siehe hier)

Aufgrund der geringen Niederschläge über die Feiertage und der derzeit vorherrschenden Trockenheit herrscht aktuell in Nordtirol erhöhte Waldbrandgefahr. Das Land Tirol hat in den vergangenen Tagen entsprechend auf die Gefahr hingewiesen und um notwendige Vorsicht gebeten. Angesichts der weiter anhaltenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz das Entzünden und Hantieren mit Feuer im Wald und Gefährdungsbereichen verboten. Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern, Zigaretten bzw. das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen. Das Verbot gilt zudem für jene Gefährdungsgebiete, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen (etwa auf Wiesen neben Wäldern). 

Die entsprechenden Verordnungen gelten ab heute, Montag, bis auf Widerruf, auf jeden Fall jedoch bis inklusive der ersten Jännerwoche. Parallel zu den Bezirkshauptmannschaften hat auch die Stadt Innsbruck ein Verbot für das Entzünden von Feuern im Wald erlassen (Details siehe hier). 

„Die trockenen Wälder und Wiesen bringen ein hohes Brandrisiko mit sich. Bereits ein kleiner Funke kann großen Schaden verursachen. Das, was für viele Tirolerinnen und Tiroler selbstverständlich ist, nämlich bei Brandgefahr im Wald oder auf gefährdeten Flächen nicht mit Feuerwerk zu hantieren, wird nun auch per Verordnung klar verboten. Ich appelliere vor allem an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und unserer Gäste: Schützen Sie sich selbst, ihre Mitmenschen und unser Land Tirol. Nicht Verbote schützen unsere Wälder und Felder, sondern Ihr verantwortungsvolles Handeln“, so LH Anton Mattle, der zudem den Einsatzkräften für ihre unermüdliche Arbeit auch an den Feiertagen dankt: „Der Einsatz für die Allgemeinheit an 365 Tagen im Jahr kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Mein Dank gilt den Feuerwehren, Rettungsorganisationen, der Polizei und allen, die zur Sicherheit in unserem Land beitragen!“

Forstreferent LHStv Josef Geisler und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair ergänzen zudem: „Bereits eine einzelne Rakete im Wald oder auch eine weggeworfene Zigarette können bei den sehr trockenen Verhältnissen einen Waldbrand verursachen – die Folgen können enorm sein. Neben finanziellen Schäden, die entstehen, mindern Waldbrände auch die Schutzfunktion der Wälder und erhöhen die Anfälligkeit für andere Naturgefahren. Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.“

Verbot von Feuerwerken im Orts- und Siedlungsgebiet

Neben dem aktuellen Verbot von Feuer und damit auch von Feuerwerken in Wäldern und Gefährdungsgebieten in ganz Nordtirol gilt grundsätzlich in Österreich – und damit auch in Tirol – ein Feuerwerksverbot im Orts- und Siedlungsgebiet: Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 
(z. B. Raketen, Böller oder Silvesterknaller) ist dadurch das ganze Jahr über untersagt. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben in Österreich sind auf der Webseite Silvesterknaller/Feuerwerkskörper zu finden. 

Bei Waldbrand umgehend Feuerwehr (122) verständigen

„Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter. „Unsere Feuerwehrleute sind genau für solche Situationen ausgebildet und jederzeit bereit, auszurücken. Dennoch: Viele Waldbrände können vermieden werden. Wir appellieren daher an Tirols Bevölkerung, die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften gewissenhaft zu befolgen und auch darüber hinaus, achtsam zu sein.“

Waldbrände können fatale Folgen haben

Kommt es zu einem Waldbrand, können die Auswirkungen fatal sein, weiß Landesforstdirektor Harald Oblasser: „Waldbrände können sich bei diesen Bedingungen sehr rasch ausbreiten. Die zerstörte Waldvegetation und der unmittelbare wirtschaftliche Schaden für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind das Eine, wesentlich gravierender kann sich der Verlust der Schutzfunktion auswirken. Nach Waldbränden ist der Waldboden auf steileren Hängen extrem von Erosion bedroht – das kann bis zum völligen Verlust des Waldbodens führen. Dann sind der Schutzwald und damit beispielsweise auch der Schutz vor Lawinen für die in den Ausläufer befindlichen Siedlungen und deren Bevölkerung verloren.“ Aktuell am stärksten gefährdet sind die sonnseitigen Lagen mit Föhneinfluss bis vor Weihnachten. Die wenigen Niederschläge am Heiligen Abend in Nordtirol waren nicht ausreichend, um die Waldbrandgefahr zu minimieren.