- Jägerschaft bereits informiert
- Totes Pferd im Gemeindegebiet von Pfunds – Verdacht auf Beteiligung eines großen Beutegreifers
- Nachweis eines Braunbären im Gemeindegebiet von Pfunds
In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Ischgl (Bezirk Landeck) wurden am 29. Juli und am 1. August 2025 insgesamt vier tote Schafe aufgefunden. Nach amtstierärztlicher Begutachtung besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes.
Die Tiroler Landesregierung hat aufgrund der wiederholten Rissereignisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Montag, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 18 Abschussverordnungen erlassen. Mit der gegenständlichen Verordnung sind davon derzeit noch zwölf Maßnahmenverordnungen aufrecht. Fünf im Tiroler Unterland, zwei im Bezirk Innsbruck-Land, zwei im Bezirk Landeck und drei im Bezirk Lienz. Vier Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.
Im Gemeindegebiet von Pfunds (Bezirk Landeck) wurde heute, Montag, ein totes Pferd aufgefunden. Nach amtstierärztlicher Begutachtung besteht der Verdacht auf Beteiligung eines großen Beutegreifers. Im Gebiet des Fundortes konnte am Sonntag die Präsenz eines Braunbären nachgewiesen werden.
Derzeit liegen in Tirol keine Hinweise auf ein auffälliges Verhalten der nachgewiesenen Bären vor. Alle Bären, die in Tirol in den letzten Jahren festgestellt wurden, zeigten scheues Verhalten. Die Wahrscheinlichkeit in Tirol einem Bären zu begegnen, ist äußerst gering. Das Land Tirol appelliert jedoch an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Verhaltenstipps im Falle einer Begegnung mit einem Bären finden sich unter www.tirol.gv.at/bärenbegegnung. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.