Tiroler Feuerpolizeiordnung wird vereinfacht

Brandschutz im Fokus – Gesetzesnovelle von Landesregierung beschlossen

  • Weiterentwicklung bei Bauweisen und Systemen ermöglicht seltenere RauchfangkehrerInnen-Überprüfungen und Feuerbeschauen 
  • Teil des Tirol Konvent: Bürokratie und Aufwand werden reduziert, Sicherheit bleibt erhalten

Klarere, einfachere und sichere Regelungen für den Brandschutz: Das bringt die Novelle der Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO). Auf Antrag von Sicherheitslandesrätin Astrid Mair wurde die Novelle gestern, Dienstag, von der Tiroler Landesregierung beschlossen und wird im März im Landtag zum Beschluss vorgelegt. 

„Die Tiroler Feuerpolizeiordnung ist die rechtliche Grundlage für die Brandverhütung und den Brandschutz. Teilweise sind die Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß – Bauweisen, Heizsysteme und technische Anlagen haben sich weiterentwickelt und sind sicherer. Mit der Novelle passen wir das Gesetz der Zeit an und vereinfachen es. Damit wird der bürokratische Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Gemeinden geringer – die Sicherheit bleibt gleichzeitig gewahrt“, erklärt LRin Mair und führt weiter aus: „Die Novelle steht damit ganz im Sinne des Tirol Konvents: Unser klares Ziel ist es, die Verwaltung effizienter und moderner zu gestalten.“ 

Weniger Feuerbeschauen – keine doppelten Überprüfungen mehr 

Mit Verbesserungen bei der Landesstelle für Brandverhütung, der Verkürzung der Wartedauer auf Sachverständigengutachten und dem Wegfall von zusätzlichen brandschutztechnischen Gutachten in der Bauordnung wurden seitens des Landes bereits wichtige Schritte im Brandschutz gesetzt (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 8. November 2025). 

Nun reduzieren sich mit der Novelle des TFPO in den kommenden Jahren die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerbeschauen von gewerblichen Betriebsanlagen um die Hälfte. Weiters werden bei den Feuerbeschauen künftig auch Ergebnisse gewerberechtlich vorgeschriebener Überprüfungen (sogenannte 82b-Prüfungen) mitberücksichtigt, welche die Feuerbeschau in den betroffenen Betrieben deutlich vereinfachen. Dies führt insbesondere dazu, dass bei vielen Feuerbeschauen künftig kein brandschutztechnischer Sachverständiger bzw. keine brandschutztechnische Sachverständige mehr beigezogen werden muss.

Auch RauchfangkehrerInnen-Überprüfungen werden durch die Novelle reduziert. Schlussendlich schafft die neue TFPO erstmals klare Regeln für Feuer im Freien und eine Neuregelung für die Räum- und Streupflicht in Feuerwehrzonen, die sich auf Privatgründen befinden

„Die Novelle reduziert Kontrollintervalle dort, wo dies ohne Risiko möglich ist. Die Sicherheit bleibt jedoch oberste Priorität: Alle Gebäude in Tirol müssen weiterhin strenge brandschutztechnische Auflagen erfüllen – gefährdete Gebäude, darunter beispielsweise auch Schulen, werden weiterhin regelmäßig kontrolliert“, so Sicherheitslandesrätin Mair.


Factbox: Verbesserungen der Novelle im Überblick 

Feuerbeschauen

= Überprüfung der Brandsicherheit (bisher alle fünf Jahre notwendig; bei Betriebsanlagen zusätzlich zur 82b-Prüfung, also der wiederkehrenden Kontrolle genehmigter Betriebsanlagen)

  • Durch Novelle TFPO: bestehenden Verpflichtungen aus der Gewerbeordnung werden besser berücksichtigt und anerkannt
  • Bei Vorliegen einer qualifizierten 82b-Prüfbescheinigung verlängert sich die Frist für die Feuerbeschau künftig von sechs auf zwölf Jahre
  • Bei gewerblichen und öffentlichen Gebäuden verlängert sich die Frist von fünf auf sechs Jahre
  • Feuerbeschauen finden zudem künftig in zahlreichen Fällen mit verkleinerter Kommission durch die örtliche Feuerwehr statt

RauchfangkehrerInnen-Überprüfungen

= regelmäßige Überprüfung von Heizkesseln, Verbindungsrohren und Rauchfang durch RauchfangkehrerInnen (neben jährlichen Überprüfungen finden alle fünf Jahre zusätzliche Hauptüberprüfungen statt)

  • Durch Novelle TFPO: Zahl der Hauptüberprüfungen werden reduziert
  • Hauptüberprüfung künftig nur noch alle sieben Jahre (bisher: alle fünf Jahre)
  • Stillgelegte (nicht mehr benutzte) Kamine müssen nur mehr im Rahmen dieser Hauptüberprüfung kontrolliert werden (bisher: jährlich)

Feuer im Freien künftig klar geregelt

  • Durch Novelle TFPO: klarere Regelungen für Feuer im Freien (bisherige Auslegungsspielräume wurden beseitigt)
  • Grundsatz: Feuer im Freien ist verboten, außer es handelt sich um Brauchtumsfeuer, Zweckfeuer sowie Feuer in geeigneten bzw. ausgewiesenen Grillstellen und in Brandschalen
  • Damit werden und der Vollzug für Behörden vereinheitlicht und erleichtert.
  • Ebenfalls neu geregelt: Räum- und Streupflicht in Feuerwehrzonen, die sich auf Privatgründen befinden: müssen künftig tagsüber bzw. während der Betriebszeiten stets freigehalten werden, um Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern