- Sichtungen und Beobachtungen können über Sichtungsformular auf der Website des Landes gemeldet werden
Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch, 4. Feber 2026, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Diese wurde gestern, Donnerstag, am späten Abend von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben.
Innerhalb der vergangenen zwei Wochen wurde mittels Sichtungsmeldungen sowie Foto- und Videonachweisen im Gemeindegebiet von Kappl wiederholt ein Wolf im Nahbereich zu einem Wohngebiet nachgewiesen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk erlassen, welche nun von der Jägerschaft erfüllt wurde. „Mehrere Nachweise in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet haben deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Mein Dank gilt der örtlichen Jägerschaft für die Erfüllung der Abschussverordnung“, so LHStv Josef Geisler.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden im heurigen Jahr bisher zwei Abschussverordnungen erlassen, welche damit beide von der Jägerschaft erfüllt werden konnten.
Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.