GesundheitsreferentInnenkonferenz

Arbeitszeitregelungen, Patientenvertretung und eHealth im Fokus

  • 55-Stunden-Regelung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung soll verlängert werden
  • Finanzielle Sicherheit für Patientenvertretungen bei Sterbeverfügungen gefordert
  • Elektronischer Eltern-Kind-Pass und weitere eHealth-Maßnahmen sollen weiter vorangetrieben werden

Bei der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz kam Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele gestern, Freitag, mit ihren AmtskollegInnen der Bundesländer in Salzburg zusammen. Diskutiert wurden zentrale Weichenstellungen für das Gesundheitssystem. Konkret unter anderem die Möglichkeit für ÄrztInnen, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu überschreiten, sowie die nachhaltige Finanzierung der Patientenvertretungen und die rasche Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich wie der elektronische Eltern-Kind-Pass.

Opt-out-Regelung: Freiwillige Mehrarbeitsmöglichkeit für ÄrztInnen verlängern 

Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz soll ÄrztInnen ausreichend Ruhezeiten ermöglichen. Die Krankenanstalten haben jedoch die Möglichkeit, durch eine Übergangsregelung („opt out“) davon abzuweichen. Die Regelung erlaubt es ÄrztInnen, freiwillig auch über die gesetzlichen Grenzen hinaus zu arbeiten. Die Grenzen liegen derzeit bei acht Stunden pro Werktag bzw. 48 Stunden in der Woche. Eine gesetzliche Übergangsregelung sieht aktuell eine Wochenarbeitszeit von bis zu durchschnittlich 52 bis 55 Stunden vor. Diese ist bis Mitte 2028 befristet. Auf Antrag von Tirol fordern die LändervertreterInnen den Bund auf, diese Übergangsregelung zu verlängern, sodass auch nach 2028 freiwillige Mehrarbeit von bis zu 55 Stunden pro Woche möglich ist. 

„Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in den Spitälern aufrechtzuerhalten. Ärztinnen und Ärzten sollen die Möglichkeit zu haben, freiwillig Mehrarbeit zu leisten und sich trotzdem innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen. Dies wird entsprechend abgegolten und wird von vielen Ärztinnen und Ärzten praktiziert. Das Opt-out-Modell ist sozialpartnerschaftlich geregelt und essenziell, um Engpässe im ärztlichen Bereich zu vermeiden bzw. bestmögliche Abläufe zu gewährleisten. Wir brauchen jetzt eine rechtzeitige gesetzliche Grundlage für die Zukunft“, betont LRin Hagele.

Sterbeverfügungsgesetz: Beratungsstellen langfristig absichern

In einem weiteren Antrag fordern die LändervertreterInnen auf Antrag Tirols eine langfristige Finanzierung der Patientenvertretungen, die im Rahmen des Sterbeverfügungsgesetzes in den Bundesländern tätig sind. Sie beraten Menschen rechtlich bei der Errichtung von Sterbeverfügungen. Bisher gibt es nur jährliche, immer wieder neu zu verhandelnde Finanzierungszusagen vom Bund. Ziel ist es, diese Arbeit dauerhaft abzusichern. 

Dabei soll die kostenlose Beratung erhalten bleiben und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin eine kostengünstige Errichtung einer Sterbeverfügung ermöglicht werden. „Die Beratung rund um das Thema Sterbeverfügung ist höchst sensibel und erfordert qualifiziertes Personal. Diese Arbeit darf nicht an fehlender Finanzierung scheitern. Wir fordern eine dauerhafte, österreichweit einheitliche Lösung zur Abdeckung der entstehenden Kosten“, so die Landesrätin.

eHealth: Digitalisierung gemeinsam vorantreiben

„Vom elektronischen Eltern-Kind-Pass bis zum e-Rezept: Digitalisierung muss spürbar im Gesundheitswesen ankommen. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, eine gemeinsame Strategie und den vollen Einsatz aller Beteiligten“, so LRin Hagele. Deshalb sprachen sich die Bundesländer für eine koordinierte und zügige Umsetzung des „e-Health/ELGA-Arbeitsprogramms 2025“ aus. 

Schwerpunkte des Programms sind etwa die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes. Dieser dokumentiert medizinische Daten und Vorsorgeuntersuchungen digital. Das soll die Betreuung von Mutter und Kind übersichtlicher und einfacher machen. Die e-Medikation soll eine sichere und aktuelle Übersicht über alle verschriebenen Medikamente ermöglichen und so unerwünschte Wechselwirkungen verhindern. Dazu gehören auch das e-Rezept, das den Papierausdruck ersetzt, sowie die EU e-Prescription, die grenzüberschreitend einlösbare elektronische Verschreibungen ermöglicht – etwa im Urlaub oder bei Auslandsaufenthalten.