- Fachliche Unterstützung für Gemeinden bei infrastruktureller Umsetzung von Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung
- Erstmals gebündelte Informationen zu Planung, Bau und Förderungen
- Flexiblere Raumgestaltung erleichtern Neubauten und Nutzung von Bestandsgebäuden
- Weihnachtsgrüße der Tiroler Landesregierung: „Tirol wünscht besinnliche und erholsame Feiertage!“
- Wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Landwirtschaftliche Betriebe „Beraten statt Strafen“
Heute, Dienstag, hat die Tiroler Landesregierung in ihrer letzten Sitzung des Jahres noch einen wichtigen Schritt in Bezug auf die notwendige Infrastruktur für das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes gesetzt. Mit dem neuen „Leitfaden Kinderbildungseinrichtungen“ werden Informationen rund um Planung, Bau und Inbetriebnahme von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten sowie rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten erstmals gebündelt und übersichtlich zur Verfügung gestellt. Räume in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten prägen den Alltag von Kindern maßgeblich. Ausreichend Plätze sind wesentlich, um den Bedarf an guter Kinderbildung und -betreuung auch künftig zu erfüllen. In Tirol gibt es 945 Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und es werden aktuell insgesamt 42.700 Kinder unter 15 Jahren in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Hort sowie in Spielgruppen, Ganztagsschulen und bei Tageseltern gebildet und betreut. Mit dem Kinderbildungsatlas gibt es zudem seit wenigen Monaten ein neues Tool, das einen Überblick über alle öffentlichen, privaten und betrieblichen Einrichtungen liefert. „In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue Kinderbildungseinrichtungen geschaffen worden. Das ist die Basis für eines der Leuchtturmprojekte des Landes Tirol. Unser Ziel ist klar und bleibt unverändert: Jedes Kind in Tirol soll ab dem zweiten Geburtstag einen Betreuungsplatz bekommen, wenn einer gebraucht wird. Mit Herbst 2026 soll das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung die Vergabe von Betreuungsplätzen für Familien, Gemeinden, Erhalter und Einrichtungen transparenter und effizienter machen. Darüber hinaus unterstützen wir Gemeinden und Erhalter, indem wir die Regeln vereinfachen und mit dem neuen Leitfaden ein praxisnahes Werkzeug schaffen, um den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben“, betont LH Anton Mattle. „Mit dem Tirol Konvent verfolgen wir das Ziel, die Verwaltung in Tirol zukunftsfit und praxisnah weiterzuentwickeln. Der neue Leitfaden leistet dazu einen wesentlichen Beitrag: Er schafft Klarheit, mehr Flexibilität und effizientere Abläufe bei der Umsetzung von Kinderbildungseinrichtungen. Gemeinden und Erhalter können Vorhaben einfacher planen, bestehende Gebäude besser nutzen und den konkreten Bedarf vor Ort rascher abdecken. Damit wird Verwaltungsvereinfachung spürbar und unmittelbar wirksam“, unterstreicht LHStv Philip Wohlgemuth.
Moderne Bildungsräume als Investition in die Zukunft
Parallel zur Erstellung des Leitfadens wurde auch das „Raum- und Funktionsprogramm“ für Kinderbildungseinrichtungen umfassend überarbeitet und vereinfacht. Es enthält Raumkonzepte für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte, die sich im pädagogischen Alltag bewährt haben und bei künftigen Projekten von Beginn an berücksichtigt werden können. „Kinder brauchen Räume, in denen sie entdecken und wachsen können. Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen ist daher weit mehr als ein Bauprojekt – es ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und in die Entwicklung von familienfreundlichen Gemeinden. Gute räumliche Rahmenbedingungen bilden die Basis für hochwertige elementarpädagogische Arbeit. Mit den gesetzten Maßnahmen erleichtern wir den Gemeinden die Umsetzung neuer Einrichtungen sowie die Nutzung bestehender Infrastruktur“, erklärt Bildungslandesrätin Cornelia Hagele und erinnert auch an die Anmeldung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 über die Plattform FRIDA. Anträge können noch bis zum 31. Jänner 2026 über www.tirol.gv.at/frida eingereicht oder bearbeitet werden.
Effizientere Raumnutzung für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
Anstelle starrer Einzelraumvorgaben wurden Räume zu sogenannten Funktionsbereichen – etwa für Spielen, Bewegung oder Rückzug – zusammengefasst. Dadurch erhalten die Einrichtungen mehr Gestaltungsspielraum in der Nutzung und Gestaltung des individuellen Raumkonzeptes, orientiert an die standortbezogenen Ressourcen. Gleichzeitig wurden räumliche Richtwerte reduziert oder in Teilen gänzlich gestrichen. Denn pädagogische Qualität entsteht nicht ausschließlich durch standardisierte Raumgrößen, sondern durch eine funktionale, flexible und konzeptorientierte Raumgestaltung. Zudem wird durch die fachliche Begleitung der Gemeinden und Erhalter durch die Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen der gesamte Prozess bestmöglich unterstützt. So können gemeinsam Wege gefunden werden, um Bildungseinrichtungen zukunftsorientiert und kindgerecht auszugestalten.
Diese Änderungen erleichtern die Planung und beschleunigen die Neuerrichtung sowie den Ausbau bestehender Kinderkrippen, Kindergärten und Horten deutlich. Für die Nutzung von Bestandsgebäuden wurden zusätzliche Erleichterungen geschaffen: Insgesamt ist hier eine Reduktion der räumlichen Richtwerte von bis zu 15 Prozent möglich. Damit wird es für Gemeinden und Erhalter einfacher, bestehende Gebäude rasch und bedarfsgerecht für Kinderbildung und Kinderbetreuung zu adaptieren.
Weihnachtsgrüße der Tiroler Landesregierung: Stellvertretend für die Tiroler Landesregierung wünschen Landeshauptmann Anton Mattle und Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth frohe Weihnachten: „Wir wünschen allen Tirolerinnen und Tirolern sowie unseren Gästen ein schönes Weihnachtsfest und besinnliche Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten. Nutzen Sie die Zeit zum Innehalten und erholen Sie sich in der freien Natur und in der schönen Bergwelt Tirols. Ein besonderer Dank gilt all jenen, die auch während der Feiertage im Einsatz sind und dafür sorgen, dass unser Zusammenleben funktioniert. Gerade in Zeiten globaler Krisen und lokaler Herausforderungen ist es wichtig, sich bewusst zu machen, wie gut es vielen Menschen in Tirol heute geht. In der Geschichte unseres Landes gab es noch nie eine Zeit, in der so viele Menschen unter so guten Bedingungen leben konnten wie jetzt. Dafür dürfen wir dankbar sein. In diesem Sinne, schöne Feiertage und genießen Sie Weihnachten!“
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung:
Landwirtschaftliche Betriebe „Beraten statt Strafen“ – Wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“: Der Tirol Konvent lebt von der Einbindung und Zusammenarbeit mit BürgerInnen, Interessensvertretungen und Stakeholdern. Dazu gehören auch die konkreten Vorschläge der Landwirtschaftskammer. Neben dem grundsätzlichen Anliegen eines möglichst einheitlichen Vollzugs an den Bezirkshauptmannschaften (siehe dazu Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025) steht dabei der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ im Fokus. Dies betrifft allen voran Kontrollen der Lebensmittelaufsicht. Sie ist für über 16.600 Betriebe in Tirol zuständig – allein im Jahr 2024 fanden in knapp 4.000 Betrieben knapp 5.000 Kontrollen statt. „Dass bei grundsätzlich vorbildhaftem Verhalten kleinere Vergehen umgehend angezeigt werden, soll und kann nicht das Ziel einer serviceorientierten Verwaltung sein. Unser Ziel ist die gute Zusammenarbeit mit Tiroler Landwirtinnen und Landwirten und eine korrekte aber auch einheitliche sowie verwaltungsentlastende Vorgehensweise im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit. Wir arbeiten an Optimierungen bei gleich hoher Qualität– genau dafür ist der Tirol Konvent da“, betont LH Anton Mattle. Beispielhaft wird auf abgekürzte Bezeichnungen auf Etiketten verwiesen, die – trotz ansonsten einwandfreier Prüfung – zu Strafen führen können. „Grundsätzlich ist die Vorgehensweise klar geregelt. Im Rahmen des Tirol Konvents ist es uns jedoch gelungen, einen Prüfschritt zu etablieren, mit dem die Organe von einer Anzeige absehen können, wenn das Verschulden geringfügig oder die Folge einer Norm-Übertretung unbedeutend sind. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für die Aufsichtsbehörde und Gesundheitsagentur AGES wesentlich verringert. Zusätzlich verstärken wir Beratungsschleifen – beispielsweise bei Kennzeichnungsverstößen“, berichtet LH Mattle, dass man zudem mit weiteren Vorschlägen an das zuständige Bundesministerium herantrat. Den Austausch und die gemeinsamen Anstrengungen zu Vereinfachungen und einer praxisfreundlichen Handhabung begrüßt auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger: „Die Tiroler Bäuerinnen und Bauern sehen sich mit einer Vielzahl an bürokratischen Auflagen konfrontiert. Die teils überzogenen Regelungen schießen am Ziel vorbei und kosten unnötig Zeit am Schreibtisch. Zeit, die die Landwirtinnen und Landwirte eigentlich für die Arbeit auf den Feldern und in den Ställen brauchen. Werden sie dann noch mit hohen Strafen für Nichtigkeiten konfrontiert, hat das gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und dämpft die Freude an der Arbeit. Mit dem Tirol Konvent wurde ein dringend benötigtes Format geschaffen, um gemeinschaftlich solche Probleme zu diskutieren, praktikable Lösungen auszuarbeiten und die Bäuerinnen und Bauern zusätzlich beratend zu unterstützen. Aufzeichnungspflichten, Kontrollen, Natur- oder Umweltschutz – das alles hat seine Berechtigung, aber eine erfolgreiche Umsetzung ist nur mit Maß und Ziel und mit Blick auf die Realität möglich!“ Weiters im Fokus stand der einheitliche Vollzug beim Abschuss von Rabenkrähen. In enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschafskammer und den Bezirkshauptmannschaften wurde ein neuer Verordnungsentwurf erstellt, der auch die tirolweite Vorgehensweise nochmals klarer regeln soll.
AKI-Fair: „Im Rahmen von AKI-Fair unterstützen wir langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen durch Betreuung und Beratung bei ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt. Allein im Jahr 2025 profitierten bereits knapp 420 Personen von diesem Projekt, davon haben derzeit 185 eine Arbeit aufgenommen und 15 eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen“, sagt die für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrätin Astrid Mair. Im kommenden Jahr sollen 90.000 Euro für die Arbeitskräfteinitiative „AKI-Fair“ bereitgestellt werden. Das beschloss die Tiroler Landesregierung heute auf Antrag von LRin Mair. Im Zuge der Initiative werden TeilnehmerInnen nach Zuweisung durch die regional zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice betreut und durch Einzel- sowie Gruppencoachings von drei bis sechs Monaten bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich 2026 auf über 1,6 Millionen Euro, die größtenteils vom AMS Tirol getragen werden (94,2 Prozent). Neben dem Land Tirol (5,6 Prozent) unterstützt auch die Stadt Innsbruck (0,2 Prozent) das Projekt.