- Handliche Glasuntersetzer des InfoEck der Generationen informieren über Bestimmungen des Jugendschutzes in Tirol
- Kostenlose Bestellung bis zu 1.000 Stück auch für Einsatz in Gastronomie, Jugendzentren oder Gemeinden möglich
Wie lange dürfen 14-jährige am Abend ausgehen? Ab welchem Alter ist der Konsum von Bier und Wein erlaubt? Ab wann darf man Zigaretten oder E-Shishas rauchen?
Diese Infos finden sich auf Glasuntersetzern des InfoEck der Generationen auf nur neun mal neun Zentimetern zusammengefasst. Im Rahmen einer Jugendschutz-Aktion können jetzt bis zu 1.000 Stück Glasuntersetzer kostenlos beim InfoEck abgeholt oder bestellt werden – auch für den Einsatz in der Gastronomie, in Jugendzentren oder Gemeinden, solange der Vorrat reicht. Dafür genügt ein E-Mail an das Team des InfoEck (infoeck@tirol.gv.at), ein Anruf unter der kostenlosen Hotline 0800 800 508 oder eine Online-Bestellung über die Website www.infoeck.at. Zudem können auch Farbbänder zur Alterskontrolle kostengünstig und farblich sortiert in Paketen zu je 50 Stück um einen Euro über die Landesabteilung Gesellschaft und Arbeit unter www.tirol.gv.at/jugendschutz angefordert werden.
Unterstützung für Jugendzentren, Vereine und Veranstalter
„Mit den praktischen Glasuntersetzern des InfoEck weiß man auf einem Blick über die Regeln für Ausgehen, Alkohol und Tabak Bescheid. So schützen wir unsere jungen Menschen vor falschen Informationen und Entscheidungen“, betont Jugendlandesrätin Astrid Mair. „Gerade jetzt vor den verlängerten Wochenenden und den bevorstehenden Sommerferien bietet die Gratis-Aktion Glasuntersetzer insbesondere für Jugendzentren, Vereine und Veranstalter eine besondere Informationshilfe.“
Jugendschutz: Sensibilisierung und Prävention im Fokus
Zudem erleichtern bei Veranstaltungen auch Farbbänder im Ampelsystem rot (für unter 16-Jährige), gelb (für 16- bis 18-Jährige) und grün (ab 18 Jahren) die Alterskontrolle. „Das Land Tirol stellt dieses Produkt zu einem günstigen Preis zur Verfügung, denn Sensibilisierung und Prävention stehen im Jugendschutz immer im Fokus“, erklärt LRin Mair. „Das Tiroler Jugendgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sondern auch von Eltern, Erwachsenen und Gastronomen. Das Ziel muss der Schutz unserer nachfolgenden Generationen sein.“
Die Jugendlandesrätin verweist darauf, dass in Österreich die Jugendgesetze in den einzelnen Bundesländern geringfügig voneinander abweichen. Es gilt also immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem man sich gerade aufhält, weshalb eine entsprechende Vorab-Information empfohlen wird.