- Projektvorbesprechung bei Verfahren ermöglicht Startvorteil
- Tirol Konvent: Betriebsanlagengenehmigung werden durch Digitalisierung künftig schneller abgeschlossen
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“ auch im Sommer: Zweites Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz bringt zehn konkrete Vereinfachungen
Welche behördlichen Auflagen müssen bei konkreten Vorhaben im Bereich des Brandschutzes oder des ArbeitnehmerInnenschutzes erfüllt werden? Welche Genehmigungen sind für eine Betriebsöffnung erforderlich? Diese und viele weitere Fragen beantworten die MitarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaft Reutte im Rahmen der Betriebsanlagensprechtage ganz gezielt. Auch im zweiten Halbjahr 2025 bietet die BH wieder Termine an. An drei Nachmittagen stehen Sachverständige interessierten UnternehmerInnen für Fragen zu einer Vielzahl an Themen – von der Gewerbetechnik über den Umwelt- und Brandschutz bis hin zur Bauordnung – zur Verfügung.
Die Sprechtage finden an folgenden Terminen jeweils von 13 bis 16.15 Uhr statt:
- Dienstag, 23. September 2025
- Dienstag, 28. Oktober 2025
- Donnerstag, 27. November 2025
Um eine telefonische Voranmeldung sowie die Angabe einer kurzen Projektbeschreibung unter der Telefonnummer 05672 6996 5722 wird gebeten.
„Die Betriebsanlagensprechtage sind ein zusätzlicher Service für Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie bekommen unkompliziert Unterstützung von Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen – ohne lange Wege und ohne langes Warten. Als BH möchten wir bestmöglich beratend zur Seite stehen und die Genehmigungen unkompliziert und schnell ermöglichen. Ich lade alle Interessierten herzlich ein, dieses Angebot auch in diesem Jahr wieder zu nutzen – wir freuen uns auf zahlreiche Gespräche“, erklärt Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf.
Tirol Konvent: Schnellere Verfahren durch Projektvorbesprechungen
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sind mitunter die umfangreichsten und wichtigsten Kontaktpunkte zwischen Betrieben und dem Land. Unter Betriebsanlagen fallen Gebäude und Flächen, wie Werkstätten oder Hotels, in denen eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Im Rahmen des Tirol Konvent sollen Verfahren, wie zum Beispiel Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, durch die Digitalisierung schneller abgeschlossen und vereinfacht werden. Aktuell wird gemeinsam mit Pilotunternehmen an einer Konzeptentwicklung gearbeitet. Mit Jahresanfang 2026 soll der Pilotbetrieb starten und nach erfolgreicher Einführung in den Echtbetrieb übergehen. Im ersten Schritt sollen rund 1.000 Verfahren pro Jahr schneller abgeschlossen und digital abgewickelt werden. Das Land Tirol baut auch die Möglichkeiten für Vorabstimmungen und die Möglichkeit einer guten Projektvorbereitung weiter aus. Bezirkshauptmannschaften und Fachabteilungen stehen Projektwerbern nun bereits vor Verfahrensbeginn für Auskünfte, Informationen und Beratungen zur Verfügung. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Sachverständige (z.B. im Brandschutz) in die Vorbesprechungen einzubinden.
„Mit dem Angebot für eine Vorbesprechung können Verfahrenszeiten weiter reduziert und Konfliktpotential in Verfahren bereits im Vorhinein aus der Welt geräumt werden. Das spart Projektwerbern und Unternehmen, aber auch den Mitarbeitern in den Behörden Zeit, Geld und Nerven. Die digitale Verfahrensplattform ist ein weiterer Schritt zu einfacheren, schnelleren und transparenteren Verfahren. Von diesem Service profitieren Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie die Verwaltung selbst. Wir nützen alle Möglichkeiten der Digitalisierung, wollen aber auch immer den persönlichen Kontakt als analoge Alternative aufrechterhalten“, erklärt LH Anton Mattle.
Mehr Informationen dazu finden sich in der Medieninformation des Landes von 24. Juni 2025.
Zweites Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz bringt zehn konkrete Vereinfachungen - wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Vergangene Woche wurden im Rahmen des zweiten Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetzes fünf Gesetzesnovellen in Begutachtung geschickt. Nun gibt es die Möglichkeit, entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Grundsätzlich sehen die Novellen des Tiroler Elektrizitätsgesetzes, des Tiroler Naturschutzgesetzes, der Tiroler Bauordnung, des Tiroler Raumordnungsgesetzes und des Tiroler Grundverkehrsgesetzes neben inhaltlichen Anpassungen auch konkrete Vereinfachungen im Sinne des Tirol Konvents vor. „Bei jeder Norm, jeder Verordnung und jedem Gesetz haben sich viele Menschen viele Gedanken gemacht. Aber nicht jede Regel hat sich bewährt, nicht jeder Prozess ist effizient. Deshalb nützen wir Gesetzesnovellen, um auch Vereinfachungen und Entbürokratisierung umzusetzen. Bei den jetzt in Begutachtung befindlichen Gesetzen sind zehn konkrete Maßnahmen geplant“, informiert Landeshauptmann Anton Mattle. Konkret sollen Genehmigungsverfahren von erneuerbaren Energieanlagen erheblich gekürzt und vereinfacht werden, zudem soll die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten künftig möglich sein. Projektwerber sollen in Zukunft auf freiwilliger Basis durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Ausgangsposition für eine naturschutzrechtliche Bewilligung verbessern können. Um die Bewirtschaftung des Waldes nachhaltig sicherzustellen, soll für die Errichtung von Straßen und Wegen mit einer Länge von bis zu 500 Metern (Forstwegen) bis zu 1.800 Meter Seehöhe künftig keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr notwendig sein. Energieerzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von bis zu 100 Kilowatt sollen in Zukunft von der Anzeige- und Bewilligungspflicht befreit werden, Energiespeicheranlagen über ein Megawatt sollen vom Geltungsbereich der Tiroler Bauordnung ausgenommen werden. Zudem soll die Möglichkeit zur Feststellung der Rechtmäßigkeit bestehender baulicher Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geschaffen werden. Für Energiespeicheranlagen unter ein Megawatt soll künftig keine Sonderflächenwidmung mehr notwendig sein, sondern nur noch eine Bewilligung über das Tiroler Elektrizitätsgesetz. Bei Baurecht auf Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau soll eine Klarstellung erfolgen, die Bebauungsfrist für als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen soll auf 20 Jahre verlängert werden – das bringt Erleichterungen für den gemeinnützigen Wohnbau.