- Einheitliches digitales Tool zur besseren Vernetzung soll Pflegekräfte entlasten
- Sicherung der langfristigen Pflegefinanzierung im Fokus: Verlängerung des Pflegefonds über 2028 hinaus
- Inklusion: Persönliche Assistenz soll ausgebaut und gestärkt werden
Gestern, Freitag, kamen Pflegelandesrätin Cornelia Hagele und Soziallandesrätin Eva Pawlata mit den ReferentInnen aller Bundesländer zur LandessozialreferentInnenkonferenz in Niederösterreich zusammen. Im Fokus der Gespräche stand, wie man die Digitalisierung im Pflegebereich stärken kann und die Finanzierung von Pflegeleistungen langfristig absichert. Im Inklusionsbereich stand insbesondere die Persönliche Assistenz im Fokus: Gefordert wurde ein länderübergreifender Ausbau dieses Unterstützungsmodells für Menschen mit Behinderungen. Tirol nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.
„Gerade in Zeiten von Herausforderungen wie steigender Kosten und wachsendem Bedarf an sozialer Absicherung zeigt sich, wie wichtig ein Schulterschluss aller Bundesländer mit dem Bund ist. Die bewährte Zusammenarbeit ist daher ein entscheidender Hebel, um tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen im Pflege- und Sozialbereich umzusetzen“, unterstrichen LRin Hagele und LRin Pawlata.
Digitalisierung als Schlüssel zur zukunftssicheren Pflege
„Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anforderungen an die Versorgung älterer Menschen ist ein effizienter Ressourceneinsatz in der Pflege unabdingbar. Digitale Lösungen können das Pflegepersonal gezielt entlasten und mehr Zeit für die direkte Betreuung von Pflegebedürftigen schaffen“, betont LRin Hagele. Auf Antrag von Tirol wurde deshalb im Zuge der Konferenz der Bund aufgefordert die Umsetzung einer bundesweit einheitlichen digitalen Kommunikationslösung zu entwickeln. Diese soll die Vernetzung zwischen Alten- und Pflegeheimen, mobilen Diensten und weiteren Systempartnern verbessern. Ziel ist es, den administrativen Mehrfachaufwand zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dabei spielen sowohl die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) als strukturierter Datenspeicher für medizinische Daten wie Befunde, Arztbriefe und eMedikation als auch sichere Kommunikationsplattformen eine zentrale Rolle. Datenschutz und technische Umsetzbarkeit werden dabei in enger Abstimmung mit den Bundesländern und dem zuständigen Ministerium geprüft.
Langfristige Sicherung der Pflegefinanzierung braucht neue Ansätze
Die Finanzierung der Langzeitpflege stellt Länder und Gemeinden angesichts des steigenden Pflegebedarfs vor wachsende Herausforderungen. Allein in Tirol gibt es derzeit 35.000 PflegegeldbezieherInnen und bis 2040 wird mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Der Pflegefonds, ursprünglich als befristetes Instrument zur Unterstützung durch Bundesmittel eingerichtet, wurde aufgrund des dauerhaft hohen Finanzierungsbedarfs inzwischen gesetzlich verankert. Mit der Aufstockung auf 1,1 Milliarden Euro ab 2024 ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Pflegeleistungen – von der mobilen über die stationäre bis zur Kurzzeitpflege – abzusichern. Dennoch steigen die Kosten für die Länder und Gemeinden weiter, was langfristig eine nachhaltige Finanzierungsstruktur erforderlich macht. Deshalb ersuchen die Länder den Bund nun weitere Schritte zu setzen, um die Langzeitpflege auch in den kommenden Jahren zu sichern: der Pflegefonds soll über 2028 hinaus verlängert und eine ExpertInnengruppe beauftragt werden, um neue Finanzierungsmodelle zu entwickeln. „Der Pflegefonds ist eine tragende Säule für die Absicherung der Pflege – aber er allein wird auf Dauer nicht ausreichen. Wir brauchen verlässliche, langfristige Finanzierungsmodelle, die auch den technologischen Wandel und den steigenden Bedarf abbilden. Pflege darf nicht zur Belastung für die Regionen werden, sondern muss ein solidarisch gesichertes Grundrecht bleiben“, so LRin Hagele.
Persönliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben
Die Persönliche Assistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbstständig ausführen können – etwa in den Bereichen Körperpflege, Haushalt oder Freizeitgestaltung. In Tirol ist der Grundsatz „mobile vor stationäre Leistungen“ im Teilhabegesetz verankert und es besteht ein Rechtsanspruch für die Persönliche Assistenz im Freizeitbereich. Das Land Tirol entwickelte gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg sowie unter Mitwirkung von Behindertenverbänden eine neue Förderrichtlinie des Bundes. Ziel ist es, einheitliche Regelungen in ganz Österreich zu schaffen. Im Rahmen der SozialreferentInnenkonferenz forderten die Länder übereinstimmend den Ausbau des Pilotprojekts sowie eine langfristige Finanzierungszusage durch den Bund.
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Persönliche Assistenz ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen dafür. Tirol ist hier bereits sehr gut aufgestellt: Die hohe Nachfrage zeigt, dass die Unterstützung ankommt und den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht. Der Ausbau der Leistung muss daher konsequent vorangetrieben werden – auch auf Bundesebene“, betont LRin Pawlata. 2023 nahmen in Tirol 550 Personen die „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ bei Dienstleistern in Anspruch. Österreichweit waren es laut dem Österreichischen Behindertenrat rund 2.000 Personen, die eine „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ nach landesrechtlichen Vorschriften nutzten.