Tiroler Bergwacht im Einsatz für Natur- und Alpinschutz

Angelobung in Lienz

Vor Kurzem wurden acht neue BergwächterInnen an der Bezirkshauptmannschaft Lienz angelobt, nachdem sie im Sommer die notwendige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Auch der zuständige Landesrat René Zumtobel war bei der Angelobung durch Bezirkshauptfrau Bettina Heinricher persönlich vor Ort. 

„Die Tiroler Bergwacht leistet mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz unserer alpinen Natur. Es freut mich ganz besonders, dass sich der Bezirk Lienz über gleich acht neue Bergwächterinnen und Bergwächter freuen darf. Ich wünsche den neuen Mitgliedern viel Erfolg und Freude bei ihrer Tätigkeit“, bedankt sich Naturschutzlandesrat René Zumtobel einmal mehr für die gute Zusammenarbeit mit der Tiroler Bergwacht. „In unserer Bergwelt ist viel los – um das Gleichgewicht zwischen Freizeit, Erholung und Natur zu halten, sind die Mitglieder der Bergwacht wesentlich“, unterstreicht auch Bezirkshauptfrau Bettina Heinricher. 

Die neuen Mitglieder der Tiroler Bergwacht haben zuvor eine mindestens einjährige Anwärterschaft mit umfassenden Schulungseinheiten absolviert und die Dienstprüfung bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgreich bestanden. Mit ihrem Gelöbnis verpflichteten sie sich, die ihnen übertragenen Pflichten und Befugnisse als Bergwächter mit größtmöglicher Sorgfalt auszuüben. Im Bezirk Lienz gibt es insgesamt acht Einsatzstellen der Tiroler Bergwacht mit rund 80 Mitgliedern.


Über die Tiroler Bergwacht

Die Tiroler Bergwacht ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, Bergwächter sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Die Mitglieder der Bergwacht werden seitens der Bezirkshauptmannschaft angelobt und müssen bei der Behörde zuvor eine Dienstprüfung absolvieren. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung von Landesgesetzen wie dem Tiroler Naturschutzgesetz, dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, dem Landespolizeigesetz (Lärmschutz, Schutz vor Gefährdung und Belästigung durch Tiere), dem Tiroler Feldschutzgesetz und dem Tiroler Campinggesetz. Daneben helfen die BergwächterInnen bei Katastrophen und werden fallweise zu Alpinunfällen gerufen. Die Kontrolle von Berg- und Almhütten auf Beschädigungen und Einbrüchen zählt ebenso zum Service der jeweiligen Einsatzstellen.