- System entlasten: Flexiblere und bedarfsgerechtere Förderung von Kindern und Jugendlichen
- Gezieltere Unterstützung: weniger Doppelstrukturen und reale Gegebenheiten besser mitdenken
- Rasche Umsetzung: Neue Richtlinie kommt ab dem Schuljahr 2026/27 zur Anwendung
- Forderung nach Wien: Vom Bund finanzierte „pädagogische Assistenz“ einführen
Schulassistenzen unterstützen SchülerInnen mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Alleine im Schuljahr 2025/2026 werden damit 1.400 SchülerInnen mit rund 30.000 Stunden unterstützt. Der Bedarf stieg in den vergangenen Jahren stark an, während es immer herausfordernder wird, qualifiziertes Personal zu finden. Auf Antrag von Bildungslandesrätin Cornelia Hagele beschloss die Landesregierung heute, Dienstag, die neue Richtlinie. Die Inklusion wird damit ausgebaut, indem der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert wird. Gleichzeitig wird beim Einsatz von Schulassistenzen künftig der gesamte Klassenverband stärker berücksichtigt. Das ermöglicht einen flexibleren, effizienteren und bedarfsgerechteren Einsatz der vorhandenen Personalressourcen und verhindert Mehrfachbesetzungen im Klassenzimmer, insofern nicht dringend notwendig. Im Zentrum damit: Doppelstrukturen verringern, zielgerichteter fördern und die realen Gegebenheiten besser mitberücksichtigen. Die neue Richtlinie findet ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 Anwendung.
„Unser klares Ziel ist es, allen Kindern in Tirol Bildung zu ermöglichen. Chancengleichheit und Vernunft sind der Kern unserer Politik – und auch der Kern dieser Reform. Die Schulassistenz ist ein zentrales Instrument, um Kindern mit Behinderungen bzw. besonderem Unterstützungsbedarf die Teilnahme am regulären Unterricht zu ermöglichen und Inklusion im Schulalltag zu leben. Von der Schulassistenz sollen der Klassenverbund als Ganzes profitieren, vor allem SchülerInnen mit Behinderungen bzw. besonderem Unterstützungsbedarf unterstützt werden, ohne dabei einer Stigmatisierung ausgesetzt zu sein“, erklärt LRin Hagele. Angesichts des steigenden Bedarfs ist es zudem wichtig, vorhandene Ressourcen gezielt einzusetzen: „Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht unbegrenzt verfügbar, dennoch wollen wir allen Kindern mit Behinderungen bzw. besonderen Unterstützungsbedarf eine solche Möglichkeit bieten, insofern eine Schulassistenz wirklich gebraucht wird. Wir müssen die Ressourcen dort einsetzen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir eine stabile Grundlage für die Zukunft und ermöglichen den Kindern die notwendige Unterstützung“, so LRin Hagele. Die Richtlinie wurde im Vorfeld gemeinsam mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren abgestimmt.
Jede Schulassistenz wird einzeln im Detail geprüft
Bisher wurden SchulassistentInnen ausschließlich für ein einzelnes Kind eingesetzt. In manchen Klassen waren daher gleichzeitig mehrere AssistentInnen für mehrere Kinder tätig. Künftig wird der gesamte Klassenverband betrachtet. So kann eine Assistenzkraft mehrere Kinder unterstützen, wenn diese nur zeitweise Hilfe benötigen. Dadurch können die vorhandenen Ressourcen besser genützt werden, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen. Wie die SchulassistentInnen konkret eingesetzt werden, wird mittels Einzelfallprüfung entschieden.
Mehr Kinder profitieren von Unterstützung
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Zugang zur Schulassistenz. Bisher war eine Förderung nur möglich, wenn eine Behinderung durch erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld nachgewiesen wurde. Künftig können auch andere Nachweise – etwa Leistungen nach dem Teilhabegesetz – als Grundlage für die Beantragung der Förderung dienen.
Beantragung für Erhalter unkompliziert online möglich
Beantragt wird die Förderung einer Schulassistenz jeweils über den Schulerhalter. Bisher mussten diese zur Beantragung vorab zusätzlich eine Stellungnahme der Bildungsdirektion einholen. Das ist künftig nicht mehr notwendig: Die Beantragung ist direkt beim Land Tirol mittels Online-Formular möglich. Die Anträge werden gesammelt pro Schulstandort gestellt – durch den Schulerhalter im Einvernehmen mit den Eltern. Die Fachabteilung prüft die Anträge dann gemeinsam mit der Bildungsdirektion. Das entlastet die Gemeinden organisatorisch und finanziell. Ergänzend zur Richtlinie wird ein Leitfaden erstellt, der praktische Orientierung für Schulerhalter und Schulen bietet. Darin wird unter anderem geregelt, welche Qualifikationen SchulassistentInnen benötigen, welche Aufgaben sie im Schulalltag übernehmen, wie sie organisatorisch in den Schulbetrieb eingebunden werden und wie die Zusammenarbeit mit Eltern gestaltet wird.
Für die langfristige Absicherung: Änderung auf Bundesebene gefordert
Trotz der neuen Richtlinie gibt es weiterhin Reformbedarf auf Bundesebene, insbesondere um die Gemeinden und das Land zu entlasten. „Mit der Richtlinie haben wir auf Landesebene einen wichtigen Schritt zur Absicherung der Schulassistenz geleistet. Es bedarf jedoch einer grundsätzlichen Reform der Finanzierung. Hier ist der Bund gefragt. Denn laut Verfassung ist der Bund für die pädagogischen Ressourcen an den Schulen verantwortlich. Gemeinden und Land springen hier ein, weil sich der Bund bislang weigert, seiner Verantwortung nachzukommen. Das darf kein Dauerzustand sein. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm bereits für die Schaffung von ‚pädagogischen Assistenzen‘ ausgesprochen. Jetzt muss der Bund ins Tun kommen“, so LRin Hagele. Konkret fordert sie insbesondere, FreizeitpädagogInnen, Schulassistenzen und Stützkräfte in das neue Berufsbild der „pädagogischen Assistenz“ zu überführen. Diese sind bei der Bildungsdirektion anzustellen und die Finanzierung durch den Bund zu sichern.
Positive Bewertung der neuen Richtlinie
Ludwig Plangger, Obmann der ARGE Sodit, dem Dachverband im Tiroler Behindertenbereich, bewertet die neue Richtlinie grundsätzlich positiv:
„Die neue Richtlinie öffnet den Zielgruppen-Zugang zur Schulassistenz. Damit können mehr Kinder, die Hilfe benötigen, von dieser Unterstützung profitieren. Gleichzeitig wird der Prozess zur Zuschuss-Gewährung transparenter und klarer nachvollziehbar geregelt. Alles in allem versucht die neue Richtlinie damit die Schulassistenz in Tirol zu verbessern – Gewinner sind vor allem die Kinder. Wichtig ist zudem, die künftige Finanzierung sicherzustellen. Gleich wie die Landesregierung fordern auch wir, dass der Bund hier die Verantwortung übernimmt.“
Der positiven Bewertung der Richtlinie schließt sich auch Marianne Hengl, Obfrau des Vereins RollOn Austria, an:
„Richtige Inklusion kann nur dann funktionieren, wenn alle Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Die Schule ist dabei ein wesentlicher Aspekt gelebter Inklusion. Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, die es Kindern mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf ermöglicht, am Unterricht teilzunehmen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und im Regelschulsystem anzukommen. Kurz gesagt: Die Schulassistenz ist unabdingbarer Teil gelebter Inklusion. Sie ist damit auch ein zentraler Baustein der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich Österreich verpflichtet hat. Die Schulassistenz muss daher unbedingt auch für die Zukunft gesichert werden. Die Richtlinie bewerten wir als grundsätzlich positiv, besonders positiv ist die Erweiterung der Zielgruppe. Wir sind schon gespannt auf die Umsetzung und werden alles genau beobachten.“
Lukas Trentini, Kinder- und Jugendanwalt für Tirol, hält zudem fest:
„Unser klares Ziel muss sein, allen Kindern alle Möglichkeiten und Chancen zu eröffnen. Zentral ist daher, dass Kinder die Unterstützung erhalten, die ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht. Viele Kinder benötigen eine Assistenz, um im Unterricht folgen, soziale Anforderungen bewältigen und ihre schulischen Potenziale entfalten zu können. Wir begrüßen daher, dass die neue Richtlinie eine effiziente und zielgerichtete Unterstützung vorsieht. Gleichzeitig fordern wir weiterhin, dass es keine budgetgetriebenen Leistungskürzungen geben darf. Der Bedarf der Kinder muss entscheidend bleiben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird den Vollzug der Richtlinie verfolgen und steht den betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern zur Beratung und Unterstützung zur Seite.“