- ProjektwerberInnen erhalten binnen einer Woche Rückmeldung, ob Unterlagen grundsätzlich vollständig vorliegen
- Mehr Planungssicherheit durch zentrale Ansprechperson und Information zur voraussichtlichen Verfahrensdauer
- Bürokratische Hürden abbauen und Verfahren beschleunigen als zentrale Ziele des Tirol Konvents
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Einfachere Förderabwicklung für Radverleihsysteme in Gemeinden
Wer in Tirol ein Gewerbeprojekt einreichen möchte muss zahlreiche Unterlagen vorlegen: technische Pläne, Beschreibungen des Vorhabens oder Angaben zum Brandschutz. Fehlt ein Dokument, kann sich das Verfahren verzögern. Genau hier setzt eine Tirol Konvent-Maßnahme des Landes Tirol an: Mit der Vollständigkeitsbestätigung erhalten AntragstellerInnen innerhalb einer Woche eine Rückmeldung darüber, ob ihre Einreichunterlagen grundsätzlich vollständig sind. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz startete dazu im April 2025 ein Pilotprojekt. Nun wurde diese Vorgehensweise auch auf alle anderen Tiroler Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet.
„Unser Ziel ist eine Verwaltung, die klar, effizient und serviceorientiert arbeitet. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller früh wissen, ob ihre Unterlagen vollständig sind, erspart das allen Beteiligten Zeit und unnötige Verfahrensschritte. Mit der landesweiten Einführung der Vollständigkeitsbestätigung setzen wir einen weiteren konkreten Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen“, betont LH Anton Mattle.
Mangelhafte Unterlagen als häufigster Verzögerungsgrund
Unvollständige oder mangelhafte Projektunterlagen sind einer der Hauptgründe dafür, dass sich Gewerbeverfahren verzögern. Bisher wurden eingereichte Unterlagen direkt an die zuständigen Sachverständigen – zum Beispiel an Gewerbe- oder BrandschutztechnikerInnen – weitergeleitet, die diese im Zuge der fachlichen Prüfung begutachteten. Dabei stellte sich häufig erst später heraus, dass zusätzliche Dokumente erforderlich sind – ein Umstand, der in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen führte.
Ersteinschätzung durch SachbearbeiterIn
Die Vollständigkeitsbestätigung setzt nun bereits früher an: Zunächst prüft ein/e SachbearbeiterIn, ob die eingereichten Unterlagen grundsätzlich vollständig sind. Diese Ersteinschätzung ist rechtlich nicht bindend, schafft jedoch rasch Klarheit für die AntragstellerInnen. Innerhalb von etwa einer Woche erhalten ProjektwerberInnen eine Empfangsbestätigung und die Information, ob weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen oder nicht. Liegen alle Unterlagen grundsätzlich vollständig vor, kann bereits eine Verhandlung durchgeführt werden. Zudem wird dem/der ProjektwerberIn eine zentrale Ansprechperson für das Verfahren bekanntgegeben und eine Einschätzung zur voraussichtlichen Verfahrensdauer übermittelt.
„Gerade für Betriebe ist Planbarkeit entscheidend. Wenn frühzeitig klar ist, ob noch Unterlagen fehlen, können diese rasch ergänzt werden. Gleichzeitig sorgt die Vollständigkeitsbestätigung in der Organisation der Verfahren für mehr Transparenz für alle Beteiligten“, erklärt Michael Brandl, Bezirkshauptmann von Schwaz. An der BH Schwaz wurde das Verfahren inzwischen bereits bei rund 195 Einreichungen angewandt. „Die Erfahrungen und auch die Rückmeldungen der Projektwerbenden sind bis dato durchwegs positiv. So lag die Ersteinschätzung bislang in nahezu allen Fällen richtig und auch die angekündigte Verfahrensdauer konnte fast immer eingehalten werden. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das mehr Planungssicherheit, für die Verwaltung mehr Effizienz“, so BH Brandl.
Einfachere Förderabwicklung für Radverleihsysteme in Gemeinden – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung: Das Land Tirol unterstützt mit dem Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 Gemeinden, Schulen und gemeinnützige Vereine bei der Umsetzung von Mobilitätsprojekten. Konkret geht es um Förderung, Planung und Umsetzung. Dazu zählen auch öffentliche Radverleihsysteme in den Tiroler Gemeinden. Die Abstellanlagen und Fahrräder wurden bislang ebenso wie die laufenden Betriebskosten in den ersten drei Jahren jeweils mit 25 Prozent der Nettokosten gefördert. „Das Ganze ist meist mehr als die Summe seiner Teile. Genau das zeichnet auch den Tirol Konvent aus und so wird auch in der Mobilität an Schrauben gedreht, um Prozesse zu vereinfachen und damit die Verwaltung insgesamt zu modernisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Wer nachhaltige Mobilität fördern will, braucht auch attraktive und möglichst einfache Rahmenbedingungen. Diesen Weg verfolgen wir in Tirol und setzen mit dem Tirol Konvent auch hier an“, sagt LH Anton Mattle. Statt Auszahlungsanträgen nach jedem Betriebsjahr gibt es künftig einen einzigen Auszahlungsantrag direkt nach Projektumsetzung. Der Fördersatz für die Infrastruktur beträgt künftig 50 Prozent der Nettokosten für jene Gemeinden, die einen Mobilitäts-Check durchgeführt haben. Mobilitätslandesrat René Zumtobel betont: „Die bisherige Regulierung führte durch die jährliche Einreichung von Betriebskosten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Mit dem Tirol Konvent wird der Prozess vereinfacht – für Fördernehmerinnen und Fördernehmer und Verwaltung.“ Das Mobilitätsprogramm des Landes fördert außerdem zahlreiche Initiativen, die die Begeisterung am Radfahren wecken, die Sicherheit der RadlerInnen steigern und den Umstieg auf das klimafreundliche Zweirad erleichtern sollen. Erhebungen zeigen, dass knapp die Hälfte der täglichen Wege in Tirol kürzer ist als drei Kilometer, der Großteil wird trotzdem mit dem Pkw zurückgelegt. Das Potenzial zum Umstieg aufs Rad ist also weiterhin groß. „Radfahren hat viele Vorteile: Es schont das Klima, es ist günstig, wirkt verkehrsberuhigend und verursacht keinen Lärm. Und natürlich ist aktive Mobilität auch ein Gesundheitsfaktor. Wir freuen uns über das Engagement in den Gemeinden und setzen mit dem Mobilitätsprogramm und der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie klare Ausrufezeichen“, so LR Zumtobel.