Gültigkeitsdauer / Verlängerung
Gültigkeitsdauer:
Die Tiroler Jagdkarte ist für den Bereich des Landes Tirol unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung nur für das jeweilige Jagdjahr vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres gültig.
Verlängerung:
Eine für das abgelaufene Jagdjahr oder eines der zwei dem abgelaufenen Jagdjahr vorangegangenen Jagdjahre gültig gewesene Tiroler Jagdkarte erlangt für das folgende Jagdjahr ihre Gültigkeit, wenn bis zum 30. Juni dieses Jahres der Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband (insgesamt EUR 124,00) einlangt. Die auf diese Weise verlängerte Tiroler Jagdkarte ist nur zusammen mit dem Nachweis der Einzahlung gültig. Der Nachweis kann auch auf elektronischem Weg erbracht werden.
Der Zahlschein wird den Besitzern einer Tiroler Jagdkarte des vorangegangenen Jagdjahres rechtzeitig vom Tiroler Jägerverband (Geschäftsstelle: Mainhardstr. 9, 6020 Innsbruck, Tel. ++43(0)512 571093, Fax. ++43(0)512 571093-15) zugesandt.
Wird der Einzahlungstermin für die Verlängerung der Jagdkarte versäumt, so muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Neuausstellung einer Jagdkarte beantragt werden. Dies ist wiederum mit Kosten von insgesamt EUR 184,00 verbunden.